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Markus Lucius Markus Lucius ist männlich
SPB-Generalsekretär


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Zitat:
Original von Dr. Georg Manteufel
Nun, wenns der Stellvertreter doch kann?


Der Stellvertreter kann es nur, wenn der Premierminister nicht im Amt ist. Ich habe mich gerade unsauber ausgedrückt.

__________________
Markus Lucius MdB
Bundesminister des Innern und für Arbeit

provisorischer Regierungschef von Noranda


Generalsekretär
18.07.2010 18:28 Markus Lucius ist offline E-Mail an Markus Lucius senden Beiträge von Markus Lucius suchen Nehmen Sie Markus Lucius in Ihre Freundesliste auf
Dr. Georg Manteufel Dr. Georg Manteufel ist männlich
Bundespräsident


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Themenstarter Thema begonnen von Dr. Georg Manteufel
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Ahso. Nun, das ist bedauerlich. Dann also ein anderes Bundesland?

__________________
Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
Bundespräsident
Bundeswahlleiter
Rektor der Universität Omsk
Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften
an der Uni Omsk

18.07.2010 18:34 Dr. Georg Manteufel ist offline E-Mail an Dr. Georg Manteufel senden Beiträge von Dr. Georg Manteufel suchen Nehmen Sie Dr. Georg Manteufel in Ihre Freundesliste auf
Markus Lucius Markus Lucius ist männlich
SPB-Generalsekretär


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SimOff
Ich würde ja eine meiner NIDs anbieten, zum Beispiel Friedrich von Weyer, oder Lydia Weiß für Trübergen. Da stellt sich dann aber wieder die Frage, inwieweit es sinnvoll ist, wenn ich zwei Mitglieder des BR stelle, die dann noch grundsätzlich unterschiedliche politische Vorstellungen haben. (Lucius linksliberal, Von Weyer/Weiß konservativ)

Edit: Hat sich erledigt.


__________________
Markus Lucius MdB
Bundesminister des Innern und für Arbeit

provisorischer Regierungschef von Noranda


Generalsekretär

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Markus Lucius: 18.07.2010 19:06.

18.07.2010 18:46 Markus Lucius ist offline E-Mail an Markus Lucius senden Beiträge von Markus Lucius suchen Nehmen Sie Markus Lucius in Ihre Freundesliste auf
Jan Fischerson Jan Fischerson ist männlich
MdB


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Ja Lorertal hat evtl. jemanden.

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MdB - [[BDP]]
Realist Demokrat Patriot
Freiheit, Vernunft und Eigenverantwortung

18.07.2010 19:58 Jan Fischerson ist offline E-Mail an Jan Fischerson senden Beiträge von Jan Fischerson suchen Nehmen Sie Jan Fischerson in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Jan Fischerson in Ihre Kontaktliste ein
Benjamin Matlock Benjamin Matlock ist männlich
Bundesratspräsident

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Ich melde mich hiermit als Bundesratsvertreter des Freistaats Lorertal an.

Zeigt die Ernennungsurkunde vor.

Gleichzeitig möchte ich meine Kandidatur zum Bundesratspräsidenten erklären.

__________________
Ben Matlock,
Bundesratspräsident

Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.

21.07.2010 18:04 Benjamin Matlock ist offline E-Mail an Benjamin Matlock senden Homepage von Benjamin Matlock Beiträge von Benjamin Matlock suchen Nehmen Sie Benjamin Matlock in Ihre Freundesliste auf
Dr. Georg Manteufel Dr. Georg Manteufel ist männlich
Bundespräsident


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Sehr schön! Dann kommen wir gleich zur Abstimmung:

Ich bitte um Handzeichen, wer für Herrn Matlock als Bundesratspräsident ist.

__________________
Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
Bundespräsident
Bundeswahlleiter
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21.07.2010 20:19 Dr. Georg Manteufel ist offline E-Mail an Dr. Georg Manteufel senden Beiträge von Dr. Georg Manteufel suchen Nehmen Sie Dr. Georg Manteufel in Ihre Freundesliste auf
Håkon Wartburger-Trondheim Håkon Wartburger-Trondheim ist männlich
Außenexperte


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hebt die Hand

__________________

Sozialdemokrat
21.07.2010 20:30 Håkon Wartburger-Trondheim ist offline E-Mail an Håkon Wartburger-Trondheim senden Beiträge von Håkon Wartburger-Trondheim suchen Nehmen Sie Håkon Wartburger-Trondheim in Ihre Freundesliste auf
Jan Fischerson Jan Fischerson ist männlich
MdB


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Handlung:
schaut jetzt als Zuschauer zu ... nein beobachtet das ganze als Beobachter...nein....wohnt der Sitzung bei...ja großes Grinsen


__________________
MdB - [[BDP]]
Realist Demokrat Patriot
Freiheit, Vernunft und Eigenverantwortung

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21.07.2010 21:21 Jan Fischerson ist offline E-Mail an Jan Fischerson senden Beiträge von Jan Fischerson suchen Nehmen Sie Jan Fischerson in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Jan Fischerson in Ihre Kontaktliste ein
Benjamin Matlock Benjamin Matlock ist männlich
Bundesratspräsident

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Hebt die Hand.

__________________
Ben Matlock,
Bundesratspräsident

Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.

21.07.2010 21:53 Benjamin Matlock ist offline E-Mail an Benjamin Matlock senden Homepage von Benjamin Matlock Beiträge von Benjamin Matlock suchen Nehmen Sie Benjamin Matlock in Ihre Freundesliste auf
Dr. Georg Manteufel Dr. Georg Manteufel ist männlich
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Damit ist eine Mehrheit bereits erreicht.

Herr Matlock, ich gratuliere, Sie sind damit der erste Bundesratspräsident nach der Verfassungsreform. Ich übergebe damit die Sitzungsleitung an Sie und empfehle, eine Geschäftsordnung für den Bundesrat zu besprechen.

__________________
Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
Bundespräsident
Bundeswahlleiter
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Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften
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21.07.2010 22:40 Dr. Georg Manteufel ist offline E-Mail an Dr. Georg Manteufel senden Beiträge von Dr. Georg Manteufel suchen Nehmen Sie Dr. Georg Manteufel in Ihre Freundesliste auf
Benjamin Matlock Benjamin Matlock ist männlich
Bundesratspräsident

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Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Es ist eine ehrenvolle Aufgabe, nun die Sitzungsleitung im Bundesrat übernehmen zu dürfen.

Gibt es seitens der anwesenden Ländervertreter einen GO-Vorschlag?

__________________
Ben Matlock,
Bundesratspräsident

Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.

21.07.2010 23:28 Benjamin Matlock ist offline E-Mail an Benjamin Matlock senden Homepage von Benjamin Matlock Beiträge von Benjamin Matlock suchen Nehmen Sie Benjamin Matlock in Ihre Freundesliste auf
Markus Lucius Markus Lucius ist männlich
SPB-Generalsekretär


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Herr Präsident, hiermit lege ich folgende Geschäftsordnung als Diskussionsgrundlage vor.

Brief:
Geschäftsordnung des Bergischen Bundesrats


§1 Allgemeines
(1) Der Bundesrat ist die zweite Kammer der Legislative der Bundesrepublik Bergen
(2) Der Bundesrat besteht aus den vier Landesregierungschefs bzw. einem von ihnen berufenen Vertreter, deren Stimmenanzahl gemäß Art. 27 der bergischen Verfassung festgelegt wird.
(3) Rede-, Stimm- und Antragsrecht besitzen alle ordentlichen Mitglieder des Bundesrats gemäß §1, Abs. 2 der Geschäftsordnung.
(3) Rederecht im Bundesrat besitzen zudem die Mitglieder der Bundesregierung.

§2 Wahl des Präsidenten des Bundesrats
(1) Die Mitglieder des Bundesrats wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Bundesrats.
(2) Die Amtszeit des Präsidenten des Bundesrats dauert vier Monate. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(3) Verliert der Präsident des Bundesrates seinen Mitgliedsstatus, wird umgehend ein neuer Präsident gewählt.

§3 Die Stellung des Präsidenten des Bundesrats
(1) Der Präsident des Bundesrates leitet die Sitzungen des Bundesrates und übt das Hausrecht über die Räumlichkeiten des Bundesrates aus.
(2) Der Präsident ist dazu befugt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung der Sitzungen aufrechtzuerhalten. Hierzu kann er
    a) bei einmaligem Fehlverhalten eines Mitglieds oder Redners den Betreffenden zu rügen,
    b) bei Fehlverhalten während Redebeiträgen dem Betreffenden das Wort zu entziehen oder
    c) bei schwerwiegenden Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung einen Sitzungsausschluss des betreffenden auszusprechen.


§3 Abwesenheit und Vertretungsregelungen
(1) Sofern die Länderverfassung keine Vertretungsregelungen festgesetzt haben, kann jedes Mitglied des Bundesrates im Falle seiner Abwesenheit einen Stellvertreter ernennen, der als außerordentliches Mitglied des Bundesrates auf beschränkte Zeit die Rechte eines ordentlichen Mitglied erhält.
(2) Die maximale Vertretungsdauer beträgt 28 Tage.
(3) Ist ein Mitglied des Bundesrates länger als 28 Tage abwesend, verliert der Stellvertreter das Stimmrecht.

§4 Gesetzgebungsverfahren
(1) Jedes Mitglied des Bundesrates ist berechtigt Anträge an den Bundesrat zu stellen.
(2) Nach der Antragsstellung hat der Präsident des Bundesrats umgehend die Debatte zu eröffnen.
(3) Während der Debatte hat jedes Mitglied des Bundesrates Anrecht auf zwei Redebeiträge. Diese werden gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Bundesländer vorgenommen. Dem Antragsteller gebührt grundsätzlich das erste Wort hat.
(4) Wurde der Antrag aus dem Bundestag weitergeleitet, erfolgt die Beitragssetzung nach der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen.
(5) Sobald es keinen Redebedarf mehr gibt oder alle Mitglieder ihre zwei Redebeiträge wahrgenommen haben, stellt der Präsident die Vorlage zu Abstimmung.
(6) Ein Antrag gilt als abgenommen, wenn die Mehrheit der Stimmen vorliegt und mindestens zwei Bundesländer für den Antrag stimmten.

§5 Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Bundesrates sind öffentlich.
(2) Auf Antrag kann eine Sitzung des Bundesrates nicht-öffentlich stattfinden. Hierzu ist die Zustimmung von mindestens drei Mitgliedern erforderlich.

§6 Schlussbestimmungen
(1) Die Geschäftsordnung kann mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen und der Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern geändert werden.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


__________________
Markus Lucius MdB
Bundesminister des Innern und für Arbeit

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24.07.2010 15:40 Markus Lucius ist offline E-Mail an Markus Lucius senden Beiträge von Markus Lucius suchen Nehmen Sie Markus Lucius in Ihre Freundesliste auf
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Gibt es hierzu Wortbeiträge?

Ich persönlich halte den Vorschlag für annehmbar.

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Ben Matlock,
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26.07.2010 23:29 Benjamin Matlock ist offline E-Mail an Benjamin Matlock senden Homepage von Benjamin Matlock Beiträge von Benjamin Matlock suchen Nehmen Sie Benjamin Matlock in Ihre Freundesliste auf
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Handlung:
schaut in die Runde


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Markus Lucius MdB
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29.07.2010 17:51 Markus Lucius ist offline E-Mail an Markus Lucius senden Beiträge von Markus Lucius suchen Nehmen Sie Markus Lucius in Ihre Freundesliste auf
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Da es keinen redebedarf mehr gibt, eröffne ich die Abstimmung zur GO-Vorlage:


Brief:
Geschäftsordnung des Bergischen Bundesrats


§1 Allgemeines
(1) Der Bundesrat ist die zweite Kammer der Legislative der Bundesrepublik Bergen
(2) Der Bundesrat besteht aus den vier Landesregierungschefs bzw. einem von ihnen berufenen Vertreter, deren Stimmenanzahl gemäß Art. 27 der bergischen Verfassung festgelegt wird.
(3) Rede-, Stimm- und Antragsrecht besitzen alle ordentlichen Mitglieder des Bundesrats gemäß §1, Abs. 2 der Geschäftsordnung.
(3) Rederecht im Bundesrat besitzen zudem die Mitglieder der Bundesregierung.

§2 Wahl des Präsidenten des Bundesrats
(1) Die Mitglieder des Bundesrats wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Bundesrats.
(2) Die Amtszeit des Präsidenten des Bundesrats dauert vier Monate. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(3) Verliert der Präsident des Bundesrates seinen Mitgliedsstatus, wird umgehend ein neuer Präsident gewählt.

§3 Die Stellung des Präsidenten des Bundesrats
(1) Der Präsident des Bundesrates leitet die Sitzungen des Bundesrates und übt das Hausrecht über die Räumlichkeiten des Bundesrates aus.
(2) Der Präsident ist dazu befugt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung der Sitzungen aufrechtzuerhalten. Hierzu kann er
    a) bei einmaligem Fehlverhalten eines Mitglieds oder Redners den Betreffenden zu rügen,
    b) bei Fehlverhalten während Redebeiträgen dem Betreffenden das Wort zu entziehen oder
    c) bei schwerwiegenden Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung einen Sitzungsausschluss des betreffenden auszusprechen.


§3 Abwesenheit und Vertretungsregelungen
(1) Sofern die Länderverfassung keine Vertretungsregelungen festgesetzt haben, kann jedes Mitglied des Bundesrates im Falle seiner Abwesenheit einen Stellvertreter ernennen, der als außerordentliches Mitglied des Bundesrates auf beschränkte Zeit die Rechte eines ordentlichen Mitglied erhält.
(2) Die maximale Vertretungsdauer beträgt 28 Tage.
(3) Ist ein Mitglied des Bundesrates länger als 28 Tage abwesend, verliert der Stellvertreter das Stimmrecht.

§4 Gesetzgebungsverfahren
(1) Jedes Mitglied des Bundesrates ist berechtigt Anträge an den Bundesrat zu stellen.
(2) Nach der Antragsstellung hat der Präsident des Bundesrats umgehend die Debatte zu eröffnen.
(3) Während der Debatte hat jedes Mitglied des Bundesrates Anrecht auf zwei Redebeiträge. Diese werden gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Bundesländer vorgenommen. Dem Antragsteller gebührt grundsätzlich das erste Wort hat.
(4) Wurde der Antrag aus dem Bundestag weitergeleitet, erfolgt die Beitragssetzung nach der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen.
(5) Sobald es keinen Redebedarf mehr gibt oder alle Mitglieder ihre zwei Redebeiträge wahrgenommen haben, stellt der Präsident die Vorlage zu Abstimmung.
(6) Ein Antrag gilt als abgenommen, wenn die Mehrheit der Stimmen vorliegt und mindestens zwei Bundesländer für den Antrag stimmten.

§5 Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Bundesrates sind öffentlich.
(2) Auf Antrag kann eine Sitzung des Bundesrates nicht-öffentlich stattfinden. Hierzu ist die Zustimmung von mindestens drei Mitgliedern erforderlich.

§6 Schlussbestimmungen
(1) Die Geschäftsordnung kann mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen und der Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern geändert werden.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


Bitte geben Sie hier Ihre Stimmzettel ab:

Brief:
Stimmzettel
GO-Antrag

Das Bundesland [Name] stimmt mit: [Ja/Nein/Enthaltung]


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Ben Matlock,
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02.08.2010 17:37 Benjamin Matlock ist offline E-Mail an Benjamin Matlock senden Homepage von Benjamin Matlock Beiträge von Benjamin Matlock suchen Nehmen Sie Benjamin Matlock in Ihre Freundesliste auf
Benjamin Matlock Benjamin Matlock ist männlich
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Brief:
Stimmzettel
GO-Antrag

Das Bundesland Lorertal stimmt mit: Ja


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GO-Antrag

Das Bundesland Noranda stimmt mit: Ja


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