Eröffnungssitzung des I. Bundesrates |
|
Zitat: |
Original von Dr. Georg Manteufel
Nun, wenns der Stellvertreter doch kann? |
Der Stellvertreter kann es nur, wenn der Premierminister nicht im Amt ist. Ich habe mich gerade unsauber ausgedrückt.
__________________ Markus Lucius MdB
Bundesminister des Innern und für Arbeit
provisorischer Regierungschef von Noranda
Generalsekretär
|
|
18.07.2010 18:28 |
|
|
|
Ahso. Nun, das ist bedauerlich. Dann also ein anderes Bundesland?
__________________ Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
Bundespräsident
Bundeswahlleiter
Rektor der Universität Omsk
Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften
an der Uni Omsk
|
|
18.07.2010 18:34 |
|
|
|
Ja Lorertal hat evtl. jemanden.
__________________ MdB - [[BDP]]
Realist Demokrat Patriot
Freiheit, Vernunft und Eigenverantwortung
|
|
18.07.2010 19:58 |
|
|
|
Ich melde mich hiermit als Bundesratsvertreter des Freistaats Lorertal an.
Zeigt die Ernennungsurkunde vor.
Gleichzeitig möchte ich meine Kandidatur zum Bundesratspräsidenten erklären.
__________________ Ben Matlock,
Bundesratspräsident
Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.
|
|
21.07.2010 18:04 |
|
|
|
Sehr schön! Dann kommen wir gleich zur Abstimmung:
Ich bitte um Handzeichen, wer für Herrn Matlock als Bundesratspräsident ist.
__________________ Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
Bundespräsident
Bundeswahlleiter
Rektor der Universität Omsk
Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften
an der Uni Omsk
|
|
21.07.2010 20:19 |
|
|
|
hebt die Hand
__________________
Sozialdemokrat
|
|
21.07.2010 20:30 |
|
|
|
Hebt die Hand.
__________________ Ben Matlock,
Bundesratspräsident
Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.
|
|
21.07.2010 21:53 |
|
|
|
Damit ist eine Mehrheit bereits erreicht.
Herr Matlock, ich gratuliere, Sie sind damit der erste Bundesratspräsident nach der Verfassungsreform. Ich übergebe damit die Sitzungsleitung an Sie und empfehle, eine Geschäftsordnung für den Bundesrat zu besprechen.
__________________ Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
Bundespräsident
Bundeswahlleiter
Rektor der Universität Omsk
Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften
an der Uni Omsk
|
|
21.07.2010 22:40 |
|
|
|
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Es ist eine ehrenvolle Aufgabe, nun die Sitzungsleitung im Bundesrat übernehmen zu dürfen.
Gibt es seitens der anwesenden Ländervertreter einen GO-Vorschlag?
__________________ Ben Matlock,
Bundesratspräsident
Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.
|
|
21.07.2010 23:28 |
|
|
|
Herr Präsident, hiermit lege ich folgende Geschäftsordnung als Diskussionsgrundlage vor.
Brief: |
Geschäftsordnung des Bergischen Bundesrats
§1 Allgemeines
(1) Der Bundesrat ist die zweite Kammer der Legislative der Bundesrepublik Bergen
(2) Der Bundesrat besteht aus den vier Landesregierungschefs bzw. einem von ihnen berufenen Vertreter, deren Stimmenanzahl gemäß Art. 27 der bergischen Verfassung festgelegt wird.
(3) Rede-, Stimm- und Antragsrecht besitzen alle ordentlichen Mitglieder des Bundesrats gemäß §1, Abs. 2 der Geschäftsordnung.
(3) Rederecht im Bundesrat besitzen zudem die Mitglieder der Bundesregierung.
§2 Wahl des Präsidenten des Bundesrats
(1) Die Mitglieder des Bundesrats wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Bundesrats.
(2) Die Amtszeit des Präsidenten des Bundesrats dauert vier Monate. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(3) Verliert der Präsident des Bundesrates seinen Mitgliedsstatus, wird umgehend ein neuer Präsident gewählt.
§3 Die Stellung des Präsidenten des Bundesrats
(1) Der Präsident des Bundesrates leitet die Sitzungen des Bundesrates und übt das Hausrecht über die Räumlichkeiten des Bundesrates aus.
(2) Der Präsident ist dazu befugt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung der Sitzungen aufrechtzuerhalten. Hierzu kann er
a) bei einmaligem Fehlverhalten eines Mitglieds oder Redners den Betreffenden zu rügen,
b) bei Fehlverhalten während Redebeiträgen dem Betreffenden das Wort zu entziehen oder
c) bei schwerwiegenden Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung einen Sitzungsausschluss des betreffenden auszusprechen.
§3 Abwesenheit und Vertretungsregelungen
(1) Sofern die Länderverfassung keine Vertretungsregelungen festgesetzt haben, kann jedes Mitglied des Bundesrates im Falle seiner Abwesenheit einen Stellvertreter ernennen, der als außerordentliches Mitglied des Bundesrates auf beschränkte Zeit die Rechte eines ordentlichen Mitglied erhält.
(2) Die maximale Vertretungsdauer beträgt 28 Tage.
(3) Ist ein Mitglied des Bundesrates länger als 28 Tage abwesend, verliert der Stellvertreter das Stimmrecht.
§4 Gesetzgebungsverfahren
(1) Jedes Mitglied des Bundesrates ist berechtigt Anträge an den Bundesrat zu stellen.
(2) Nach der Antragsstellung hat der Präsident des Bundesrats umgehend die Debatte zu eröffnen.
(3) Während der Debatte hat jedes Mitglied des Bundesrates Anrecht auf zwei Redebeiträge. Diese werden gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Bundesländer vorgenommen. Dem Antragsteller gebührt grundsätzlich das erste Wort hat.
(4) Wurde der Antrag aus dem Bundestag weitergeleitet, erfolgt die Beitragssetzung nach der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen.
(5) Sobald es keinen Redebedarf mehr gibt oder alle Mitglieder ihre zwei Redebeiträge wahrgenommen haben, stellt der Präsident die Vorlage zu Abstimmung.
(6) Ein Antrag gilt als abgenommen, wenn die Mehrheit der Stimmen vorliegt und mindestens zwei Bundesländer für den Antrag stimmten.
§5 Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Bundesrates sind öffentlich.
(2) Auf Antrag kann eine Sitzung des Bundesrates nicht-öffentlich stattfinden. Hierzu ist die Zustimmung von mindestens drei Mitgliedern erforderlich.
§6 Schlussbestimmungen
(1) Die Geschäftsordnung kann mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen und der Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern geändert werden.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. |
__________________ Markus Lucius MdB
Bundesminister des Innern und für Arbeit
provisorischer Regierungschef von Noranda
Generalsekretär
|
|
24.07.2010 15:40 |
|
|
|
Gibt es hierzu Wortbeiträge?
Ich persönlich halte den Vorschlag für annehmbar.
__________________ Ben Matlock,
Bundesratspräsident
Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.
|
|
26.07.2010 23:29 |
|
|
|
Handlung:
schaut in die Runde |
__________________ Markus Lucius MdB
Bundesminister des Innern und für Arbeit
provisorischer Regierungschef von Noranda
Generalsekretär
|
|
29.07.2010 17:51 |
|
|
|
Da es keinen redebedarf mehr gibt, eröffne ich die Abstimmung zur GO-Vorlage:
Brief: |
Geschäftsordnung des Bergischen Bundesrats
§1 Allgemeines
(1) Der Bundesrat ist die zweite Kammer der Legislative der Bundesrepublik Bergen
(2) Der Bundesrat besteht aus den vier Landesregierungschefs bzw. einem von ihnen berufenen Vertreter, deren Stimmenanzahl gemäß Art. 27 der bergischen Verfassung festgelegt wird.
(3) Rede-, Stimm- und Antragsrecht besitzen alle ordentlichen Mitglieder des Bundesrats gemäß §1, Abs. 2 der Geschäftsordnung.
(3) Rederecht im Bundesrat besitzen zudem die Mitglieder der Bundesregierung.
§2 Wahl des Präsidenten des Bundesrats
(1) Die Mitglieder des Bundesrats wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Bundesrats.
(2) Die Amtszeit des Präsidenten des Bundesrats dauert vier Monate. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
(3) Verliert der Präsident des Bundesrates seinen Mitgliedsstatus, wird umgehend ein neuer Präsident gewählt.
§3 Die Stellung des Präsidenten des Bundesrats
(1) Der Präsident des Bundesrates leitet die Sitzungen des Bundesrates und übt das Hausrecht über die Räumlichkeiten des Bundesrates aus.
(2) Der Präsident ist dazu befugt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung der Sitzungen aufrechtzuerhalten. Hierzu kann er
a) bei einmaligem Fehlverhalten eines Mitglieds oder Redners den Betreffenden zu rügen,
b) bei Fehlverhalten während Redebeiträgen dem Betreffenden das Wort zu entziehen oder
c) bei schwerwiegenden Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung einen Sitzungsausschluss des betreffenden auszusprechen.
§3 Abwesenheit und Vertretungsregelungen
(1) Sofern die Länderverfassung keine Vertretungsregelungen festgesetzt haben, kann jedes Mitglied des Bundesrates im Falle seiner Abwesenheit einen Stellvertreter ernennen, der als außerordentliches Mitglied des Bundesrates auf beschränkte Zeit die Rechte eines ordentlichen Mitglied erhält.
(2) Die maximale Vertretungsdauer beträgt 28 Tage.
(3) Ist ein Mitglied des Bundesrates länger als 28 Tage abwesend, verliert der Stellvertreter das Stimmrecht.
§4 Gesetzgebungsverfahren
(1) Jedes Mitglied des Bundesrates ist berechtigt Anträge an den Bundesrat zu stellen.
(2) Nach der Antragsstellung hat der Präsident des Bundesrats umgehend die Debatte zu eröffnen.
(3) Während der Debatte hat jedes Mitglied des Bundesrates Anrecht auf zwei Redebeiträge. Diese werden gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Namen der Bundesländer vorgenommen. Dem Antragsteller gebührt grundsätzlich das erste Wort hat.
(4) Wurde der Antrag aus dem Bundestag weitergeleitet, erfolgt die Beitragssetzung nach der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen.
(5) Sobald es keinen Redebedarf mehr gibt oder alle Mitglieder ihre zwei Redebeiträge wahrgenommen haben, stellt der Präsident die Vorlage zu Abstimmung.
(6) Ein Antrag gilt als abgenommen, wenn die Mehrheit der Stimmen vorliegt und mindestens zwei Bundesländer für den Antrag stimmten.
§5 Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Bundesrates sind öffentlich.
(2) Auf Antrag kann eine Sitzung des Bundesrates nicht-öffentlich stattfinden. Hierzu ist die Zustimmung von mindestens drei Mitgliedern erforderlich.
§6 Schlussbestimmungen
(1) Die Geschäftsordnung kann mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen und der Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern geändert werden.
(2) Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. |
Bitte geben Sie hier Ihre Stimmzettel ab:
Brief: |
Stimmzettel
GO-Antrag
Das Bundesland [Name] stimmt mit: [Ja/Nein/Enthaltung]
|
__________________ Ben Matlock,
Bundesratspräsident
Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.
|
|
02.08.2010 17:37 |
|
|
|
Brief: |
Stimmzettel
GO-Antrag
Das Bundesland Lorertal stimmt mit: Ja
|
__________________ Ben Matlock,
Bundesratspräsident
Vertreter des Freistaats Lorertal im Bundesrat
ehem. Geschäftsführer der BEW
Bundestagsabgeordneter a. D.
|
|
02.08.2010 17:37 |
|
|
|
Brief: |
Stimmzettel
GO-Antrag
Das Bundesland Noranda stimmt mit: Ja
|
__________________ Markus Lucius MdB
Bundesminister des Innern und für Arbeit
provisorischer Regierungschef von Noranda
Generalsekretär
|
|
02.08.2010 17:51 |
|
|
|
|
|
Impressum
|