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Zum Ende der Seite springen Satzung der LPB
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Gerd Falkenstein Gerd Falkenstein ist männlich
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Brief:

Satzung der Liberalen Partei Bergens
§1 - Bezeichnung, Zweck, Struktur und Sitz
(1) Die Partei führt die Bezeichnung „Liberale Partei Bergens (LPB)".
(2) Der Geschäftssitz der LPB befindet sich in Bergen-Stadt.
(3) Das Parteilogo wird per Abstimmung der Parteibasis beschlossen.

§2 - Verfassungsbekenntnis
Die LPB bekennt sich unwiderruflich zur Verfassung der Bundesrepublik Bergen in seiner Gesamtheit und dem Prinzip des Rechtsstaats mit demokratischer Grundordnung.

§3 - Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft
(1) Mitglied der LPB sein kann, wer folgende Bedingungen erfüllt:
a. Bekenntnis zum Parteiprogramm der LPB und zu ihrer Satzung,
b. Besitz der Bergischen Staatsbürgerschaft und
c. keine Mitgliedschaft in anderen Parteien oder mit der LPB konkurrierenden Organisationen.
(2) Die Mitgliedschaft ist bei der LPB bekannt zu geben.
(3) Nach Eingang des Mitlgiedschaftsantrages entscheidet der Parteivorstand über die Annahme des Antrags.

§4 - Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft
(1) Der Vorstand darf den Antrag auf Mitgliedschaft aufgrund von fehlenden Kriterien nach §3 (1) a) bis c) ablehnen.
(2) Eine Ablehnung der Mitgliedschaft ist gegenüber den Mitgliedern und dem Antragssteller zu begründen.

§5 - Ausschluss aus der Partei
(1) Ein Mitglied kann jederzeit mit Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen des Parteitages ausgeschlossen werden.
(2) Es muss ein Grund hinterlegt werden.

§6 - Parteitag
(1) Der Parteitag ist als höchstes Parteiorgan die Versammlung aller Mitglieder der LPB.
(2) Der Parteitag gibt den groben Kurs der Partei vor.


§7 - Vorstand
(1) Der Vorstand der LPB führt die Partei sowohl intern, als auch extern und ist ihr gesetzlicher Vertreter.
(2) Die Amtszeit des Vorstands beträgt acht Wochen.
(3) Dem Vorstand gehören der Vorsitzende, sein Stellvertreter, so wie der Generalsekretär an.

§8 - Parteivorsitzender
(1) Der Vorsitzende ist der oberste gesetzliche Vertreter der Partei, er vertritt diese ebenfalls nach Außen hin.
(2) Zum Vorsitzenden wird ein Stellvertreter gewählt.
(3) Der Vorsitzende vertritt den Generalsekretär.

§9 - Generalsekretär
(1) Der Generalsekretär vertritt die Partei nach Innen und verwaltet das Parteivermögen.
(2) Ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter abwesend, so übernimmt der Generalsekretär dessen Ausgaben kommissarisch bis zu deren Wiederaufnahme des Amtes.

§10 - Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt mit ihrem Beschluss in Kraft und hebt damit alle vorherigen Satzungen auf.
(2) Diese Satzung kann mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Parteitags geändert oder aufgehoben werden.
(3) Die Partei kann mit 2/3-Mehrheit ihren Namen ändern oder sich selbst auflösen.


[Änderung vom 8.12.2007]

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Brief:

Satzung der Liberalen Partei Bergens
§1 Bezeichnung, Zweck, Struktur und Sitz
(1) Die Partei führt die Bezeichnung „Liberale Partei Bergens (LPB)".
(2) Der Geschäftssitz der LPB befindet sich in Bergen-Stadt.
(3) Das Parteilogo wird per Abstimmung der Parteibasis beschlossen.

§2 Verfassungsbekenntnis
(1) Die LPB bekennt sich unwiderruflich zur Verfassung der Bundesrepublik Bergen in seiner Gesamtheit.

§3 Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft
(1) Mitglied der LPB sein kann, wer folgende Bedingungen erfüllt:
a. Bekenntnis zum Parteiprogramm der LPB und zu ihrer Satzung,
b. Besitz der Bergischen Staatsbürgerschaft und
c. keine Mitgliedschaft in anderen Parteien oder mit der LPB konkurrierenden Organisationen.
(2) Die Mitgliedschaft ist bei der LPB bekannt zu geben.
(3) Nach Eingang des Mitlgiedschaftsantrages stimmt der Parteitag innerhalb von 24 Stunden über die Aufnahme ab. Die Aufnahme gilt als genehmigt, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf "Ja" lauteten.

§4 Ablehnung eines Antrages auf Mitgliedschaft
(1) Der Vorstand darf den Antrag auf Mitgliedschaft aufgrund von fehlenden Kriterien nach §3 (1) a) bis c) ablehnen.
(2) Eine Ablehnung der Mitgliedschaft ist gegenüber den Mitgliedern und dem Antragssteller zu begründen.

§5 Ausschluss aus der Partei
(1) Ein Mitglied kann jederzeit mit Zustimmung von 3/5 der abgegebenen Stimmen des Parteitages ausgeschlossen werden.
(2) Es muss ein Grund hinterlegt werden.

§6 Parteitag
(1) Der Parteitag ist als höchstes Parteiorgan die Versammlung aller Mitglieder der LPB.
(2) Der Parteitag trifft alle Entscheidungen in der LPB, die von Belang sind.

§7 Vorstand
(1) Der Vorstand der LPB führt lediglich die Informationspflicht gegenüber den Behörden aus und dient diesen Als Ansprechpartner.
(2) In den Vorstand werden zwei Vorsitzende als Doppelspitze gewählt.

§8 Vorsitzender
(1) Der Vorsitzende dient den bergischen Behörden in Belangen der Partei als Ansprechpartner und ist bei jeder Anfrage der Behörden verpflichtet, die Parteibasis zu konsultieren.

§9 Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt mit ihrem Beschluss in Kraft und hebt damit alle vorherigen Satzungen auf.
(2) Diese Satzung kann mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Parteitags geändert oder aufgehoben werden.
(3) Die Partei kann mit 2/3-Mehrheit ihren Namen ändern oder sich selbst auflösen.


[Version vom 29.04.2007, Außer Kraft gesetzt.]

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gerd Falkenstein: 08.12.2007 20:25.

08.12.2007 20:23 Gerd Falkenstein ist offline E-Mail an Gerd Falkenstein senden Homepage von Gerd Falkenstein Beiträge von Gerd Falkenstein suchen Nehmen Sie Gerd Falkenstein in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Gerd Falkenstein in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Gerd Falkenstein anzeigen
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