Vertrag über Völkerrecht Des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit |
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Vertrag über Völkerrecht Des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit |
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Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Bergen, Herr Runge, hat eine erste Lesung zu folgendem Papier eingebracht.
Herr Bundeskanzler, Sie haben das Wort.
Urkunde |
Vertrag über Völkerrecht
Des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit
Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekennen sich zum Völkerrecht und diesem Vertrag als Grundlage jedweden Handelns in der internationalen Staatengemeinschaft. Sie bekennen sich zum Recht aller Staaten und Völker auf eine friedliche Existenz und zu Kooperation und Koexistenz als dem essentiellen Minimum der Völkerverständigung. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ferner ihren Willen, Kriege, Annektionen und Okkupationen von Staaten, die Versklavung, Vernichtung und Umsiedelung von Völkern zu ächten und aus der Staatengemeinschaft zu verbannen. Alle Völker dieser Welt sind in den Augen der Hohen Vertragsschließenden Parteien frei wie die Staaten, denen sie angehören.
Artikel I : Staaten
(1)Ein „Staat“ ist ein Gebilde, das mindestens über ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt verfügen muss, um als solcher anerkannt zu werden. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien machen die Anerkennung eines Staates von diesen Eigenschaften abhängig.
(2)Ferner gilt ein Staat in der Welt der Mikronationen als solcher, wenn er über ein funktionierendes Forum verfügt, mindestens einen aktiven Mitspieler hat und eine Kartenplatzreservierung oder die Eintragung auf der Karte einer mikronationalen Kartenorganisation vorliegt. Ist kein Kartenplatz und keine Reservierung vorhanden, so genügt auch die Anerkennung von drei Mikronationen, um als Staat zu gelten, sofern die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sind.
(3)Staaten, die aus einem Abspaltungsprozess von einem anderen Staat hervorgegangen sind, müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie andere Staaten, festgelegt in Abs. 1 und 2. Ferner muss der neue Staat durch den Willen des eigenen Staatsvolkes entstanden sein, und der Staat muss von dem Staat, von dem er sich abgespalten hat, oder von allen Anrainerstaaten oder von mindestens fünf anderen Staaten anerkannt sein. Ferner müssen mehr ordentliche Anerkennungen von anderen Staaten vorliegen als ordentliche Anerkennungsverweigerungen. Ein Staat nach diesem Absatz darf ferner nicht durch fremde Waffengewalt entstanden sein und nicht durch eine fremde Macht proklamiert werden.
Artikel II : Staats- und Völkerrecht
(1)Alle Staaten, die den Bedingungen des Artikels I genügen, haben die gleichen Rechte.
(2)Es ist das Recht eines jeden Staates, seine eigenen inländischen Angelegenheiten ohne äußere Einwirkungen und Einflüsse selbst zu regeln und zu bestimmen.
(3)Jeder Staat hat das Recht, sich selbst gegen äußere und innere Gefahren zu verteidigen und Hilfegesuche an andere Staaten oder die internationale Staatengemeinschaft zu richten.
(4)Ohne die Einwilligung des betroffenen Staates darf kein anderer Staat und keine internationale Staatengemeinschaft das Staatsgebiet des Staates verwalten, vergrößern oder verkleinern.
(5)Jeder Staat hat das Recht, über seine eigene Staatsordnung, seine Verfassung und die für ihn geltenden Gesetze selbst zu bestimmen.
(6)Das Recht eines Staates, seine eigene Staats- und Regierungsform selbst zu wählen, darf nicht eingeschränkt werden.
(7)Jeder Staat hat das Recht, in Einklang und Absprache mit seinen Anrainerstaaten ein Seegebiet vor seiner Küste für sich zu beanspruchen. Das Seegebiet darf sich höchstens bis einhundert Kilometer vor der Küste des Staates erstrecken.
(8 )Jeder Staat verwaltet selbst seinen Luft- und Seeraum. Überflüge und Durchfahrten sind nur mit seiner ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.
(9)Verletzungen dieser Rechte durch andere Staaten oder internationale Staatengemeinschaften bilden einen Eingriff in die Souveränität des Staates und stellen eine Verletzung des Völkerrechts dar.
(10)Personen, die unerlaubt in das Gebiet eines Staates eindringen, dürfen von dem Staat ohne Hindernis unter Achtung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit entfernt werden. Die Anwendung von körperlicher Gewalt ist erlaubt.
Artikel III : Internationale Staatengemeinschaft
(1)Jeder Staat sollte mit anderen Staaten und den von ihnen gesandten Diplomaten höflich und in angemessenem Ton umgehen.
(2)Diplomatisches Personal eines anderen Staates und Staatsgäste, sofern sie von der Regierung des Gastgebers anerkannt werden, genießen stets den Schutz des Gastgebers.
(3)Die Staaten sind dazu aufgerufen, Rohstoffe auf ihrem Staatsgebiet im Hinblick auf Nachhaltigkeit und den Schutz der Ressourcen unseres Planeten zu fördern und einzusetzen.
Artikel IV: Verstöße gegen das Völkerrecht
(1)Staaten, die zum Schutz ihres eigenen Staatsgebietes, ihres Staatsvolkes und ihrer inneren Ordnung gegen andere Staaten unter Achtung der allgemein anerkannten Menschenrechte vorgehen, handeln nicht völkerrechtswidrig.
(2)Staaten, die zum Diebstahl von Rohstoffen, aus imperialistischen Gründen oder anderen niederen Motiven einen Staat nach der Definition dieses Vertrages direkt oder indirekt angreifen, handeln völkerrechtswidrig.
(3)Staaten, die völkerrechtswidrig handeln, verspielen die Gunst der internationalen Staatengemeinschaft. Sie sind von möglichst vielen Staaten zu ächten, ihre wirtschaftlichen Beziehungen sind im Rahmen der Möglichkeiten und in angemessener Weise von anderen Staaten zu unterbrechen und es sind von Organisationen der internationalen Staatengemeinschaft Resolutionen zum koordinierten Vorgehen gegen den Staat zu erlassen.
Artikel V: Schlussbestimmungen
(1)Dieser Vertrag tritt für die Unterzeichnerstaaten nach der Unterzeichnung in Kraft.
(2)Weitere Staaten können diesem Vertrag beitreten, indem sie eine unterzeichnete Kopie des Staates beim Generalsekretariat des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit hinterlegen.
(3)Ein Ausschluss aus diesem Vertrag ist unmöglich. Der Vertrag kann von jedem Staat fristlos gekündigt werden. Dies ist dem Generalsekretariat des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit mitzuteilen. |
__________________ Dr. oek. Kurt Reinhard Strauss
Bundestagspräsident a.D
Bundesminister für Wirtschaft a.D
Bundesminister für Verkehr a.D
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kurt Reinhard Strauss: 05.12.2008 13:16.
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05.12.2008 13:12 |
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Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
der ihnen vorliegende Völkerrrechtsvertrag ist ein gemeinsames Projekt der RKES-Staaten, die internationale Rechtssicherheit schaffen wollen. Dieser Vertrag zementiert, dass Bergen die Außengrenzen und die Souverinität anderer Staaten, sowie auch wir dies tun. Ferner ist er ein klares Verbot von Angriffskriegen.
Bisher haben Andro, Eranien und Sabisko ebenfalls ihre Zustimmung zugesagt
Ich bitte sie um ihre Unterstützung.
__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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05.12.2008 13:21 |
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Handlung:
meldet sich für die CVP-Fraktion zu Wort |
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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05.12.2008 14:18 |
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Meldet sich für die SPB
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06.12.2008 13:31 |
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Zitat: |
Original von Harald Schmied
Meldet sich für die SPB |
Ich stelle fest, dass es zur Rede von Herrn Runge keine Frage gibt.
Herr von Weyer - Sie haben das Wort.
__________________ Dr. oek. Kurt Reinhard Strauss
Bundestagspräsident a.D
Bundesminister für Wirtschaft a.D
Bundesminister für Verkehr a.D
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06.12.2008 20:34 |
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Handlung:
tritt ans Rednerpult |
Vielen Dank, Herr Präsident.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Verehrte Gäste,
ein Vertrag zum Völkerrecht ist der notwendiger Schritt zu festen internationalen Regelungen im Bezug auf territoriale und politische Souveränität eines jeden Staates. Daher begrüßt die BDP-Fraktion es ausdrücklich, dass sich der RKES darum bemüht einem solchen Vertragswerk international Gehör zu verschaffen. Doch reicht es sicherlich nicht, dass es innerhalb der RKES-Staaten bleibt, sondern dass es auch ein Thema bei der UVNO wird. Dies wird sicherlich von unserem Außenminister vorangetrieben.
Die BDP-Fraktion wird daher dem Vertragswerk ihre Zustimmung geben.
Vielen Dank.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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07.12.2008 15:45 |
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Zitat: |
Original von Andreas von Weyer
Handlung:
tritt ans Rednerpult |
Vielen Dank, Herr Präsident.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Verehrte Gäste,
ein Vertrag zum Völkerrecht ist der notwendiger Schritt zu festen internationalen Regelungen im Bezug auf territoriale und politische Souveränität eines jeden Staates. Daher begrüßt die BDP-Fraktion es ausdrücklich, dass sich der RKES darum bemüht einem solchen Vertragswerk international Gehör zu verschaffen. Doch reicht es sicherlich nicht, dass es innerhalb der RKES-Staaten bleibt, sondern dass es auch ein Thema bei der UVNO wird. Dies wird sicherlich von unserem Außenminister vorangetrieben.
Die BDP-Fraktion wird daher dem Vertragswerk ihre Zustimmung geben.
Vielen Dank. |
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Vielen Dank.
Gibt es Zwischenfragen?
Ich spreche im Anschluss für die GLP.
__________________ Dr. oek. Kurt Reinhard Strauss
Bundestagspräsident a.D
Bundesminister für Wirtschaft a.D
Bundesminister für Verkehr a.D
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08.12.2008 07:22 |
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Handlung:
nimmt stellvertretend für Herrn Strauss auf dem Präsidentenstuhl platz |
Da es keine Zwischenfragen gibt, hat nun der Abgeordnete Strauss das Wort.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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11.12.2008 13:46 |
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Zitat: |
Original von Andreas von Weyer
Handlung:
nimmt stellvertretend für Herrn Strauss auf dem Präsidentenstuhl platz |
Da es keine Zwischenfragen gibt, hat nun der Abgeordnete Strauss das Wort. |
Danke. Die GLP unterstützt den Antrag auf entschiedenste.
Danke.
SimOff |
Bin bis Di außer Gefecht. |
__________________ Dr. oek. Kurt Reinhard Strauss
Bundestagspräsident a.D
Bundesminister für Wirtschaft a.D
Bundesminister für Verkehr a.D
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12.12.2008 18:35 |
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Vielen Dank, Herr Strauß. Wenn es keine Nachfragen gibt hat der Abgeordnete Schmied das Wort.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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13.12.2008 10:12 |
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SimOff |
Die RKES wird langsam ungeduldig, ob der bergischen Zustimmung. |
__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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16.12.2008 19:53 |
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SimOff |
Wenn die SPB es nicht schafft zu antworten, müssen die halt warten. Sollte ich jetzt schließen heißt es wieder... Oh parteiisch. |
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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17.12.2008 14:28 |
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SimOff |
Wenn die SPB kein Interesse an einem Redebeitrag hat, dann ist die Debatte beendet. |
__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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17.12.2008 15:03 |
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SimOff |
Wir können den Vertrag nicht modifizieren, da er RKES-Recht ist. Würde mal kulant darüber hinwegsehen. |
__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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19.12.2008 14:06 |
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Zitat: |
Original von Jacob Runge
SimOff |
Wir können den Vertrag nicht modifizieren, da er RKES-Recht ist. Würde mal kulant darüber hinwegsehen. |
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SimOff |
Beide Augen zudrücken und im RKES um Änderungen bitten. |
__________________ Dr. oek. Kurt Reinhard Strauss
Bundestagspräsident a.D
Bundesminister für Wirtschaft a.D
Bundesminister für Verkehr a.D
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26.12.2008 12:43 |
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SimOff |
Wir müssen ihn vorallem erstmal abstimmen. Im RKES wird man langsam sauer, dass das solange dauert. Könnte also einer der 2 Präsidenten bitte die Abstimmung einleiten. |
__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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26.12.2008 12:46 |
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Dann leite ich die Abstimmung ein.
Brief: |
Abstimmung
Stimmen Sie für die Resolution über das Völkerrecht?
[] Ja
[] Nein
[] Enthaltung
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__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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26.12.2008 12:49 |
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Brief: |
Abstimmung
Stimmen Sie für die Resolution über das Völkerrecht?
[13] Ja
[] Nein
[] Enthaltung
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__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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26.12.2008 12:53 |
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Impressum
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