Föderalismusgesetz |
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Die Bundesregierung beantragt eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf.
Brief: |
Föderalismusgesetzbuch
I. Allgemeines
II. Kompetenzen
III. Finanzierung
IV. Landesparlament
V. Landesvertreter
VI. Wahl der Landesvertreter
VII. Sonderbestimmungen
VIII. Schlussbestimmungen
I. Allgemeines
§ 1 Zweck
Dieses Gesetz regelt den Föderalismus in der Bundesrepublik.
§ 2 Bundesländer
Als Bundesländer zählen die in der Verfassung festgeschriebenen Verwaltungsbezirke:
a) Trübergen
b) Noranda
c) Freistaat Loretal
d) Freie Stadt Bergen
II. Kompetenzen
§ 3 Gliederung
Die Kompetenzen gliedern sich wie folgt:
a) Inneres
b) Bauwesen und Verkehr
c) Umwelt
d) Finanzen
e) Kultur und Bildung
f) Versorgung
§ 4 Inneres
Die Feuerwehr untersteht dem jeweiligen Bundesland.
§ 5 Bauwesen und Verkehr
[1] Sanierungen und Ausbauten von Gebäuden und Bauwerken dürfen durch die Bundesländer zugelassen werden, wobei diese dem Bundesministerium für Bauwesen mitgeteilt werden müssen.
[2] Die Lände sind für folgende Instandhaltungen zuständig:
a) Kanalisation
b) Wassersystem
c) alle Straßen und Wege, bis aus Autobahnen, Kraftfahrtsstraßen und Bundesstraßen
d) öffentliche Gebäude der Bundesländer
e) öffentliche Parks und Plätze
§ 6 Umwelt
[1] Die Bundesländer verwalten, schützen und pflegen:
a) Schutzgebiete
b) Naturschutzgebiete
c) Naturdenkmäler
[2] Die Bundesländer sind für die Abfallwirtschaft zuständig.
§ 7 Finanzen
Die Regierungen der Bundesländer müssen zum Anfang einer Regierungsperiode einen Haushalt aufstellen, welcher durch die Landesparlamente/Abgeordnetenhaus abgesegnet werden muss.
§ 8 Kultur und Bildung
[1] Die Bundesländer verwalten öffentliche kulturelle Einrichtungen.
[2] Die Bundesländer verwalten öffentliche Bildungseinrichtungen, jedoch keine Schulen und/oder Universitäten.
§ 9 Versorgung
[1] Die Bundesländer sind für die Wasserversorgung der Bevölkerung zuständig.
[2] Die Bundesländer dürfen eigenständig Kläranlagen, Wasserpumpen, Wasserspeicher und Wasserrohre neu erbauen und ausbauen.
III. Finanzierung
§ 10 Budget
[1] Die Bundesländer bekommen vom Bundesministerium für Finanzen ein Budget zugeteilt, welche sich nach der Anzahl der Einwohner der Bundesländer richtet.
[2] Das Budget aller Bundesländer muss mindestens 6,45% der Haushaltseinnahmen, des gesamten Bundes, ausmachen.
§ 11 Gewerbesteuer
[1] Die Bundesländer haben das Recht eine Gewerbesteuer zu erheben.
[2] Die Gewerbesteuer muss jedes Unternehmen entrichten, welches im jeweiligen Bundesland, dass die Gewerbesteuer eingeführt hat, liegt.
[3] Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Umsatz des Unternehmens.
[4] Das jeweilige Unternehmen muss im Bundesland beheimatet sein.
[5] Die Gewerbesteuer darf nicht höher als 8% sein.
[6] Die Einnahmen der Gewerbesteuer sind für die direkte Finanzierung der Bundesländer.
IV. Landesparlamente
§ 12 Zusammensetzung
[1] Jeder volljährige Bürger des jeweiligen Bundeslandes darf sich im Landesparlament beteiligen.
[2] Jeder volljährige Bürger des jeweiligen Bundeslandes ist im Landesparlament stimmberechtigt.
§ 13 Benennung
[1] Die Landesparlamente in Loretal, Trübergen und in Noranda heißen Landtag.
[2] Das Landesparlament in der Freien Stadt Bergen heißt Abgeordnetenhaus.
V. Landesvertreter
§ 14 Regierungschef
[1] Jedes Bundesland hat einen Regierungschef. In den Flächenländern heißt dieser Ministerpräsident, in der Freien Stadt Bergen Regierender Bürgermeister.
[2] Der Regierungschef ist oberster Repräsentant des Landes, vertritt ihn gegenüber dem Bund und nimmt die Kompetenzen der Landesregierung wahr.
[3] Der Regierungschef darf nicht Mitglied der Bundesregierung sein.
[4] Der Regierungschef hat Rederecht im Bundestag, darf jedoch nur dann mit abstimmen, wenn er Mitglied des Bundestags ist.
[5] Der Regierungschef ist bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
§ 15 Landesregierung
[1] Der Regierungschef kann zur Wahrnehmung seiner Pflichten eine Landesregierung bilden.
[2] In den Flächenländern heißen die Mitglieder der Landesregierung Minister, in der Freien Stadt Bergen Senatoren.
[3] Mitglieder der Landesregierungen dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder der Bundesregierung sein.
[4] Jedes Mitglied der Landesregierungen hat Rederecht im Bundestag, darf jedoch nur dann abstimmen, wenn es Mitglied des Bundestags ist.
[5] Die Landesregierung hat sich an Verordnungen und Gesetzte der Bundesrepublik zu halten.
VI. Wahl der Landesvertreter
§ 16 Wahl
[1] Die im Bereich einer Länderverwaltung lebenden Staatsbürger wählen aus ihrer Mitte den Regierungschef.
[2] Das Wahlgesetz der Bundesrepublik Bergen findet entsprechende Anwendung.
[3] Gewählt werden kann jeder Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht Mitglied der Regierung ist.
[4] Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Kann keiner der Kandidaten diese Mehrheit auf sich vereinen, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den zwei Erstplatzierten. Bei der Stichwahl reicht die einfache Mehrheit.
[5] Die Amtszeit beträgt zwei Monate ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
[6] Alle Landesregierungen werden am gleichen Termin gewählt.
VII. Sonderbestimmung
§ 17 Rücktritt des Regierungschefs
[1] Tritt ein Regierungschef zurück, ist die gleichbedeutend mit dem Rücktritt der gesamten Landesregierung.
[2] Im Falle eines Rücktritts vor Ablauf der Legislaturperiode, fällt die Verwaltung des Landes bis zur Wahl eines neuen Regierungschefs an den Bundesminister des Innern.
§ 18 Bundesexekution
[1] Tritt kein Kandidat für das Amt des Regierungschefs an, bleibt die Verwaltung beim Bund.
VIII. Schlussbestimmungen
§ 19 Kompetenzübergabe
Mit diesem Gesetz werden alle in §§ 4, 5, 6, 7, 8 und 9 festgelegten Kompetenzen an die Landesregierungen übertragen
§ 20 Konkurrierende Gesetzte
Das am 12.10.2008 verkündete Verwaltungsverfahrensgesetz der Länderverwaltung (VwVG) tritt außer Kraft.
§ 21 Änderungen
Mit diesem Gesetz entfällt der Artikel 38 Absatz 4 der Verfassung der Bundesrepublik Bergen.
§ 22 Inkrafttreten
Dieses Gesetzt tritt Verkündigung des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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Für die Bundesregierung wird Bundesminister Daniel Kaiser das Gesetz vorstellen und ich erteile ihm hiermit das Wort.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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29.12.2008 11:18 |
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Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Regierung kann nun endlich ein genaues und gleichzeitig sehr flexibles Föderalismusgesetz dem Bundestag vorlegen. Nicht nur das die Kompetenzen genau definiert sind, sondern dass sich diese auf alle Bereiche der Gesellschaft beziehen ist ein Meilenstein. Die Bundesministerien werden dadurch sehr entlastet und haben nun die Chance noch schneller zu arbeiten.
Auch steht die Finanzierung der Länder nun auf festen Beinen, denn nicht nur vom Bund bekommen die Bundesländer einen Mindestbetrag, sondern können auch eigenständig eine Gewerbesteuer erheben. Selbst die Wahl der Landesvertreter ist in diesem Gesetz geregelt, falls es zu keiner Regierung in einem Bundesland kommen sollte, wissen wir durch dieses Gesetz was zu tun ist. Mit diesem neuen Gesetz wird der Föderalismus in der Bundesrepublik Bergen wieder eingeführt, deshalb ist auch eine 2/3 Mehrheit für dieses Gesetz notwendig. Ich bitte insbesondere die SPB für Ihre Zustimmung.
Vielen Dank
__________________ Lasst Dialos wachsen
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29.12.2008 11:38 |
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Vielen Dank, Herr Bundesminster. Wenn es keine Nachfragen gibt, bitte ich um die Redner der Fraktionen.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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29.12.2008 11:41 |
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Für die GLP-Fraktion werde ich sprechen.
__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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29.12.2008 12:36 |
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Ich für die SPB.
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29.12.2008 12:48 |
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Für die BDP-Fraktion werde ich sprechen.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Runge von der GLP-Fraktion.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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29.12.2008 12:51 |
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Herr Präsident,
veehrte Damen und Herren,
mit diesem Gesetzbuch legt die Bundesregierung ein schlüssiges Konzept für die Wiedereinführung eines sanften Förderalismus vor. Wir bauen eine demokratisch kontrollierte dezentrale Verwaltung auf, die mit einigen Kompetenzen ausgestattet ist. Ich bitte sie diesem Entwurf zu zustimmen.
__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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29.12.2008 12:59 |
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Vielen Dank, Herr Runge. Wenn es keine Nachfragen gibt, erteile ich dem Abgeordneten Schmied das Wort.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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29.12.2008 13:11 |
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Ich gebe dem Abgeordneten Schmied noch Zeit bis zum 7.01. Zeit seinen Redebeitrag zu halten. Danach fahren wir in der Debatte fort.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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06.01.2009 11:39 |
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Dann fahren wir in der Debatte fort. Ich werde nun für die BDP sprechen.
Handlung:
tritt ans Rednerpult |
Sehr geehrte Damen und Herr Abgeordnete,
Verehrte Gäste,
das Föderalismusgesetz war ein erster Versuch den Föderalismus in Bergen wieder einzuführen. Wir haben gezeigt, dass die Regierung ein dirgendes Interesse daran hat, die Wiedereinführung des Föderalismus voranzutreiben. Ich möchte daher allen, die an diesem Entwurf mitgearbeitet haben, speziell Herrn Minister Kaiser sowie die Staatssekretäre und und zuständigen Referenten im Innenministerium für ihre Arbeit danken.
Dieser Entwurf kann nun als Vorlage dienen, um das Gesetz endgültig auf den Weg bringen zu können. Die BDP wird daher im Einverständnis mit unserem Koalitionspartner den Antrag stellen, dass Gesetz vorerst zur Überarbeitung zurückzuziehen, bis ein Gespräch mit den gewählten Ländervertretern stattgefunden hat, um diese auch in den Entscheidungs- und Bearbeitungsprozess miteinzubeziehen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Handlung:
geht zurück zum Präsidentenplatz |
Gibt es Nachfragen?
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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08.01.2009 12:49 |
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Handlung:
Meldet sich erneut. |
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11.01.2009 04:05 |
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Na ja, Herr Schmied, das Präsidium hat Ihnen eine Frist gestellt, die Sie nicht eingehalten haben. Ich erteile Ihnen nun zum letzten Mal das Wort. Sollten Sie Ihren Redebeitrag bis zum 13.01. nicht gehalten haben, werde ich die Debatte schließen.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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11.01.2009 11:09 |
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Vielen Dank Hr. Präsident für ihre Geduld
Meine Herren dises Gesetz ist ein Weiterer Schrit in Richtung partizipierter Länder.
Es enthält Dinge die Notwendig sind, Dinge die ich mir immer gewünscht habe und Dinge die den Ländern mehr Kompetenzen zugestehen.
Auch erkene ich die hervoragende Arbeit des Hr .Kaiser an, welcher in diesem Gesetz Verwirrungen des Vorläufers erfolgreich neugeregelt haben. Dafür gebürt ihm Dank und Annerkennung.
Allerdings verwirt uns das Vorhaben der Regierung, eine Verfassungsänderung durch ein einfaches Bundesgesetz einzuführen.
Dies müssen wir ablehnen so sehr wir auch den Inhalt des Gesetzes unterstützen. Wir bitten die Regierung dieses Manko zu beheben.
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12.01.2009 01:05 |
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Handlung:
möchte gerne eine Zwischenfrage stellen |
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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12.01.2009 12:19 |
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Bitte
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12.01.2009 15:57 |
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Danke.
Sie sagten, dass die SPB dem Gesetzesentwurf in dieser Form nicht zustimmen kann, da durch dieses Verfassungsänderungen vorgenommen werden. Ich möchte dazu zwei Fragen stellen:
1. Ist es nicht möglich, die Verfassung durch ein Gesetz zu ändern, welches im Bundestag mit 2/3-Mehrheit des gesamten Hauses verabschiedet wurde?
2. Würde die SPB-Fraktion diesem Gesetzesentwurf zustimmen, wenn die Verfassungsänderungen gestrichen und vor der Verabschiedung durchgeführt würden?
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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12.01.2009 16:03 |
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Nun Hr. von Weiden.
zu 1. Es ist richtig das Änderugen in der Verfassung mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestags beschlossen werden können. Die Rechtsexperten der SPB hatten lediglich Zweifel ob dies in einem einfachen Gesetz geregelt werden könne. Unserer Meinung bedarf es dazu eine seperate änderung der Verfassung.
zu 2. Ja
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12.01.2009 20:57 |
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Gedanken:
"Rechtsexperten der SPB", der war gut.
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__________________ Dr. rer. oek. Dr. h. c. Martin Jacob Runge
Bundeskanzler a.D.
Unternehmensberater
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12.01.2009 23:19 |
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Vielen Dank für die Antworten, Herr Schmied. Un mein Name ist von Weyer...
Wenn es dann keine Zwischenfragen gibt schließe ich die Debatte.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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13.01.2009 10:45 |
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Impressum
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