1. Sendung - Bergen und die Rechtssicherheit |
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Zitat: |
Original von Alexander Landberg
Aber gleichzeitig sollte hier vlt der Bundespräsident eine gewisse Kompetenz erhalten, um so die Unterschrift unter Gesetze zurückstellen zu können, wenn er ihre Konformität mit der Verfassung anzweifelt, um dann ein ordentliches Gericht anrufen zu können. |
Ein Aspekt, den ich vollstens teile. Es gibt Kräfte in der Republik, die würden sich fürchten, wenn ein Bundespräsident ein solches Vetorecht bekommen würde, insbesondere wenn ich die Halterin dieser Personalie bin. Aber eine bessere Kontrolle der Gewalten bedeutet auch mehr Rechtssicherheit.
__________________ Rosi Conner, Bundeskanzlerin
Dipl. jur.
SPB-Vorsitzende
"Ich glaube noch hat die Welt die Bedeutung Andros nicht erkannt." - Andrej Kronskij
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20.09.2009 21:04 |
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Dieses Vetorecht existierte in der Verfassungspraxis ja lange Zeit. Ich möchte an dieser Stelle nur an Bordons Veto gegen das Fischereigesetz oder Kettlers Verweigerung gegenüber dem Demonstrationsgesetz erinnern. Erst vor einigen Monaten hat der BGH dieses Vetorecht des Präsidenten abgeschafft. Ich hingegen bin der Ansicht, dass es sich mit der Funktion des Präsidenten aus der Verfassung herleitet.
__________________ RA Prof. Dr. jur. Matthias Hansen
Senior-Partner der Sozietät Hansen, Raimann & Partner Rechtsanwälte GmbH
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Insolvenzverwalter
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20.09.2009 22:04 |
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