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1

Freitag, 15. August 2014, 18:37

Gespräch mit Generalin von Aarau - Polvertrag

Gerade als Charlotte von Aarau vor der Tür des Präsidenten steht und anklopfen möchte, wird die Tür aufgerissen und Oberst Jung tritt heraus, scheint sie jedoch nicht zu bemerkten. Schulterzuckend klopft sie ihrerseits an die Tür und wartet auf eine Antwort.

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2

Freitag, 15. August 2014, 19:56

Herein!
Staatspräsident a.D.

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3

Freitag, 15. August 2014, 20:45

"Herr Staatspräsident, seien Sie gegrüßt", tritt von Aarau formlich in den Raum.

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4

Freitag, 15. August 2014, 20:55

Frau Generalin von Arau, kommen Sie doch herein. - Bitte, setzen Sie sich. :)
Staatspräsident a.D.

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5

Freitag, 15. August 2014, 23:05

Dankend nimmt Charlotte von Aaarau auf der ihr angebotenen Sitzgelegenheit platz.

"Ich werde mich kurz fassen, da ich von einem privaten Termin von Ihnen hörte."

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6

Samstag, 16. August 2014, 00:14

Mit einem wohlwollenden Nicken nimmt Charlotte von Aarau eine etwas bequemere Position im Sessel ein.


"Es geht um den gerade - nun heiß diskutierten Polvertrag. Hinsichtlich dieses Vertrages möchte ich die Bedenken des Generalstabes und meine eigenen zum Ausdruck bringen."

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7

Samstag, 16. August 2014, 00:38

Wie darf ich das verstehen?
Staatspräsident a.D.

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8

Samstag, 16. August 2014, 10:40

Beim derzeitigen Entwurf ist ein militärischer oder ziviler Schutz des Gebietes nicht gegeben und kann zu internationalen Rechtsstreitigkeiten führen. Es wird angemerkt, dass es kein eigenes nationales Territorium ist und niemand Anspruch auf bestimmte Teile des Poles erhebt. Faktisch werden Mensch, Maschine, Gerätschaft - unabhängig davon ob zivil oder militärisch in ein rechtloses Niemandsland geschickt. Selbst die Definition von Rechten in diesem Gebiet hilft nicht, weil man dort keine Rechte definieren kann und darf - dieses Gebiet oder Teilgebiet gehört ja keinem Staat hoheitlich.

Gehen wir in der Theorie einmal davon aus, dass dieses Vertragswerk in seiner jetzigen Form ratifiziert wird, würde ich Einheiten für die ich die Verantwortung trage nur unter Ihrem ausdrücklichen Befehl hin und unter Protest dort hin befehligen.

Sollten hier Regelungen geschaffen werden, die Teilgebiete sehr wohl unter hoheitliche Ansprüche stellt, diese aber vertraglich von den entsprechenden Staaten ruhen gelassen werden, würde dies natürlich anders aussehen.

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9

Samstag, 16. August 2014, 13:19

Sie meinen also, es wäre besser, die Hoheitsansprüche zuzulassen und diese dann praktisch abzutreten? - Bestünde da nicht die Gefahr, dass sich Hoheitsansprüche überschneiden, weil schlicht und einfach ungeklärt ist, wer sie warum erheben sollte und in welchen Grenzen?
Artikel 2, Absatz 10 definiert ja anwendbares Recht, also wenigstens Strafrecht. Wo sehen Sie da Konfliktpotential, das größer ist als jenes bei der Erhebung von Gebietsansprüchen?
Staatspräsident a.D.

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10

Samstag, 16. August 2014, 14:09

Eigene Rechte durchsetzen kann man nur in seinem hoheitlichen Gebiet. Wäre zum Beispiel eine Situation in der die Bergenwehr entsendet werden, wäre es durchaus als eindringen in exterritoriales Gebiet zu verstehen. Aber das will ich gar nicht als wichtigen Grund anführen, sondern etwas ganz anderes.

Stellen Sie sich bildlich einen Kuchen vor. Dieser gehört niemandem, soll aber geschützt werden. Nun sagen irgendwelche Gruppen, dass sie keinen Anspruch auf den Kuchen erheben, aber jedem auf die Finger hauen, der etwas ab haben will. Weiterhin hat man das Problem, dass unendlich viele Gruppen etwas von dem Kuchen abhaben wollen, weil dieser ja nicht vergeben ist.

Stellen wir uns nun aber selben Kuchen vor, der in Stücke geteilt ist und klar zu einer Gruppe zugeordnet ist. Ansprüche andere sind so nicht mehr möglich, weil alles vergeben ist. Den Schutz- und Forschungscharakter können andere, die kein Stück abbekommen (haben) - weltlich wieder gesagt, weil sie ganz weit weg vom Pol sind - aber dadurch zeigen, dass sie einem Vertrag beitreten, der eben diese wissenschaftliche Arbeit bzw. den Naturschutz charakterisiert. Auf dieser Basis wäre dann auch regelmäßige Konsultationen der "Anspruchsstaaten" und der "Unterstützerstaaten" möglich und sinnvoll. Aber die politischen Möglichkeiten der Ausgestaltung sollen hier nun in unserem Gespräch nicht das Hauptaugenmerk sein.

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11

Samstag, 16. August 2014, 14:19

Ich verstehe Ihre Idee dahinter durchaus. Das Problem ist aber ja, dass die Polkommission militärisch gegen jeden vorzugehen beabsichtigt, der Ansprüche auf den Pol erhebt. Deswegen wurde ja auch Andro bedroht.
Nun ist dieser Vertrag ein Kompromiss: Der Pol wird von jeder Hoheit befreit, die Vertragsstaaten erkennen sich aber gegenseitig gewisse Rechte zu, deren Sicherung eine gemeinsame Polizeitruppe nach anwendbarem Recht vornimmt.
Staatspräsident a.D.

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12

Samstag, 16. August 2014, 14:28

Nur das die Polkommission ein künstliches Gebilde ohne völkerrechtliche Anerkennung ist. Die Polkommission ist sozusagen eine Interessengemeinschaft - nicht mehr aber auch nicht weniger. Sie vertritt unter eigenen Regeln die Staaten die sich vertraglich an die Polkommission gebunden haben - und genau das ist das Dilemma der Polkommission: der Umgang mit Nicht-Mitgliedsstaaten.

Was aber wenn nun ein Staat, der gar nichts mit dem Pol zu tun hat und am anderen Ende der Welt lokalisiert ist eine Mission startet und dort seine Flagge einpflockt und sagt: "Meins gehört ja niemand, weil keine Ansprüche da".

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13

Samstag, 16. August 2014, 15:22

Dann würde das nicht verhindert werden können, da haben Sie Recht. Wer den Vertrag nicht anerkennt, der ist auch nicht gebunden.
Staatspräsident a.D.

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14

Samstag, 16. August 2014, 15:32

Wenn jedoch von Anfang an die territorialen Ansprüchen geregelt wären, würde es keine Möglichkeiten geben, dass jemand "Meins" sagt, weil es einfach niemandem gehört, sondern es wäre kein nicht-beanspruchtes Gebiet mehr vorhanden. Um dem Charakter einer "Neutralen Zone" international genüge zu tun, wäre es nötig, dass die Anrainerstaaten, die einen territorialen Anspruch haben, diesen zugesprochen bekommen aber im Gegenzug diesen ruhen lassen. Auch so wäre eine rechtliche Situation innerhalb dieser Gebiete mit geltendem Hoheitsrecht des Anspruchstaates und der nationalen Gerichtsbarkeit Genüge getan.

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15

Samstag, 16. August 2014, 15:51

Aber es wäre auch unmöglich, diesen Vertrag zu schließen, da einige Anrainer entweder Mitglied der Konvention sind oder kein Interesse haben.
Staatspräsident a.D.