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[Generaldirektion Sicherheit] [Kleiner Sitzungssaal I] Staatsrat

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1

Montag, 6. August 2012, 17:38

[Kleiner Sitzungssaal I] Staatsrat

In einem Teil des Gebäudes hat das Staatspräsidialamt das Kommando übernommen. Ein kleiner Sitzungssaal wird vorbereitet.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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2

Montag, 6. August 2012, 17:51

Wird hergefahren und steht erstmal dumm herum, weil sie keine Ahnung hat, was Sache ist.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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3

Montag, 6. August 2012, 17:53

erscheint

Ah, Frau Hummel, guten Tag.
Bitte nehmen Sie Platz.
Wir haben nicht viel Zeit, der Staatskanzler dürfte sofort kommen, wir müssen handeln. Von dem Unwetter haben Sie gehört?
Staatspräsident a.D.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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4

Montag, 6. August 2012, 18:01

Ein wenig. Was ist denn los? Warum müssen wir handeln? Warum wurde denn der Staatsrat einberufen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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5

Montag, 6. August 2012, 18:13

Nun, durch die Niederschlagsmassen wurden die Staudämme und Deiche belastet. Uhle-Staudamm in der FSB wurde geöffnet um eine Druckentlastung durchzuführen und lässt sich nun nicht mehr schließen. Also haben wir in der FSB ein akutes Problem, wenn die Wassermassen weiter steigen, in den anderen Bezirken sieht es nicht besser aus, eine Räumung einzelner Gebiete wird empfohlen.
Um die angemessene Durchführung dieser Aufgaben zu gewährleisten und im Notfall die Handlungsfähigkeit sicherzustellen, habe ich den Notstand ausgerufen, wir haben noch wenige Stunden bis zum vermuteten Wassereinbruch in die betroffenen Gebiete und die Lage an dem Dämmen wird schlimmer.
Genaueres kann Ihnen sicher General Ketteler gleich erklären.
Staatspräsident a.D.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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6

Montag, 6. August 2012, 18:15

Okay. Dann werde ich mir das gleich anhören, auch wenn ich von sowas ja nicht gerade viel verstehe.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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7

Montag, 6. August 2012, 18:24

Geht mir Leider ähnlich, aber ich habe kein Interesse daran, dass Menschen absäufen, weil der Senat nicht schnell genug beschließt.
Ich habe da eine Beschlussvorlage vorbereitet...
Ich wäre dankbar, wenn sie die juristisch bewerten könnten, dafür sind sie ja jetzt auch zuständig.
Sagen Sie mir aber vorher: Laut Verfassung besteht der Staatsrat aus
1. dem Staatspräsidenten
2. dem Staatskanzler
3. dem BGH-Präsidenten (was ja nur sie sein können)
4. dem Präsidenten des Senates.
Nummer 4 ist ja leider nicht verfügbar, weil nicht existent. Muss ich gemäß Artikel 15 auf die 2/3-Mehrheitsentscheidungsklausel zurückgreifen oder können 1-3 auch ohne diese den Staatsrat bilden und Beschlüsse fassen?
kramt in seinen Papieren
Staatspräsident a.D.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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8

Montag, 6. August 2012, 18:48

trifft ein


Guten Abend. Frau Dr. Hummel.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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9

Montag, 6. August 2012, 18:52

Ah, hier.
legt einen Zettel auf den Tisch


Beschluss Nummer eins des aufgrund der Art.-15-Anordnung vom 06.08.12 einberufenen Staatsrates
gemäß Artikel 15 VdRB

I. Grundlegendes

1. Für die Dauer der Tätigkeit wird der aufgrund der Art.-15-Anordnung vom 06.08.12 einberufenen Staatsrat als "Staatsrat" bezeichnet.
2. Die Rechte des Senats und der Staatsregierung bleiben gewahrt, auf die Ernennung einer Übergangsregierung wird verzichtet. Sondergerichte werden nicht eingerichtet werden.
3. Der Staatsrat wird nur bis zur Beendigung der Krisensituation amtieren und nur Beschlüsse fassen, die notwendig sind, um die Menschenleben und Sachwerte zu schützen, von weiteren Kompetenzen wird er keinen Gebrauch machen. Beschlüsse, die keine Dringlichkeit haben, verbleiben in der Zuständigkeit des Senates.
4. Der Staatsrat beschließt, dass er geheim tagen wird. Zu den Sitzungen werden beratend bis auf Weideruf zugelassen
a) Vertreter der Bergenwehr,
b) Vertreter des Krisenstabes,
c) Vertreter der Katastrophenhilfe,
Beobachtend werden Vertreter der Medien zugelassen, es wird eine Informationssperre von mindestens zwei Stunden angeordnet, wenn dies zur Einleitung von Maßnahmen erforderlich ist. Der Staatsrat wird ferner Vertreter von Hilfsorganisationen auf Wunsch anhören.

II. Ermächtigungen und Anordnungen
1. Der Generalstab der Bergenwehr wird ermächtigt, Einsätze innerhalb des Staatsgebietes der Republik Bergen durchzuführen (Art. 14, Abs. 4).
2. Die Artikel 5, 6 Abs. 3, Satz 1 und 2, 7 und 8 Abs. 2 werden soweit eingeschränkt, wie zur Abwehr von Gefahren notwendig ist.
3. Es wird sämtliches Material und Geldmittel zur Verfügung gestellt, die für die Beseitigung von Gefahrenlagen notwendig sind.
4. Der Krisenstab wird ermächtigt, Gebietsräumungen anzuordnen, die dem Zweck des Zivilschutz dienen.
5. Sämtliche Behörden leisten einander Amtshilfe und koordinieren ihre Rettungsmaßnahmen auch mit Hilfsorganisationen.


Staatspräsident a.D.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (6. August 2012, 19:13)


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10

Montag, 6. August 2012, 18:53

Wilhelm, setz dich. :)
Staatspräsident a.D.

Beruf: BGH-Richterin

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11

Montag, 6. August 2012, 19:09

Guten Abend Herr von Graubünden.
Soweit ich das sehe, muss man ja im Falle der Vakanz eines Postens trotzdem handlungsfähig bleiben. Deswegen bezieht es sich aus meiner Sicht nur auf alle abgegebenen Stimmen. D.h. einstimmig heißt bei uns 3 Stimmen, 2/3-Mehrheit bei 2 Stimmen.
Was ihren Vorschlag angeht, es gibt keinen Art. 5 Abs. 3. Art. 8 Abs. 2 verstehe ich die Einschränkung insoweit, dass sie Leute dazu zwingen wollen, dass sie helfen müssen. Das halte ich für falsch.
Dr. iur. Sarah Hummel
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12

Montag, 6. August 2012, 19:12

Es geht darum, dass man im Notfall Leute hinzuziehen kann, um andere zu retten.

Die zweite 5 sollte eine 6 sein, die Helfern ermöglichen soll, Wohnungen zu durchsuchen, um Menschen zu befreien. Korrigiert.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Staatspräsident a.D.

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Region: Lorertal

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13

Montag, 6. August 2012, 19:34

Setzt sich


Dann lasst uns beginnen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

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14

Montag, 6. August 2012, 19:39

Ich stelle fest, der Staatsrat ist damit beschlussfähig.

Wir haben ja schon einen Entwurf hier, wenn du was sagen möchtest, Wilhelm, nur zu.
Staatspräsident a.D.

Beruf: BGH-Richterin

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15

Montag, 6. August 2012, 20:09

Wir benötigen keine Außerkraftsetzung von Art. 6 Abs. 3. Wir müssen lediglich in Rahmen der verfassungsmäßigen Schranke die Hilfskräfte dazu ermächtigen bei Gefahr im Verzug die Wohnung betreten zu können. Und aus meiner Sicht muss dort auch der konkrete Verdacht einer Gefahr vorliegen. Einfach aufbrechen und schauen, ob da jemand ist wäre aus meiner Sicht ein zu starker Eingriff und nicht verhältnismäßig.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte