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1

Freitag, 30. September 2016, 00:14

Strafgerichtsgebäude


STRAFGERICHT


2

Freitag, 30. September 2016, 00:17


Nachdem das Amtsgericht Sebnitz die Zuständigkeit abgelehnt hat, reicht Staatsanwältin Heike Durr die Anklage gegen Ulrich Eulenstein wegen der Ereignisse um die König-Albrecht-Kaserne. Diese lautet auf
  • Freiheitsberaubung gegen den Herrn Edmund Reuter (mittlerweile verstorben)
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Körperverletzung.

Als Beweismittel fügt sie den Polizeibericht und die Aufnahmen der Überwachungskamera, verweist im übrigen aber darauf, dass Eulenstein auf Grundlage einer Verfahrensabsprache zu einem Geständnis bereit wäre. Die Staatsanwaltschaft, so informiert sie das Gericht, werde für beide Delikte je 6 Monate Freiheitsstrafe (kumuliert also 1 Jahr) fordern und die vollständige Aussetzung zur Bewährung anregen.

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3

Samstag, 1. Oktober 2016, 22:27

RichterSichtet die Beweiseingaben und leitet dann die nächsten Schritte laut Verfahrensordnung ein.

4

Dienstag, 8. November 2016, 22:45


Stellt auch hier Sachstandsanfrage.

Beruf: Richterin i.R.

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5

Freitag, 11. November 2016, 11:13

Dr. Eulenstein erhebt Protest da ihr Mandant, von einem anderen Gericht ordentlich freigesprochen wurde.
Magdalena Eulenstein

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6

Freitag, 11. November 2016, 11:30

Das Urteil sei vorzulegen. Sollte dies nicht in angemessener Zeit erfolgen, müsse Frau Eulenstein mit einem Strafverfahren rechnen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gericht« (11. November 2016, 11:45)


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7

Freitag, 11. November 2016, 11:54

Das Urteil sei vorzulegen. Sollte dies nicht in angemessener Zeit erfolgen, müsse Frau Eulenstein mit einem Strafverfahren rechnen.

"Drohen Sie mir besser nicht! Das Gericht zu Selnitz, erklärte sich für nicht zuständig und liess meinen Mandanten frei. Eine neuerliche Festnahme, wie sie nun am Flughafen passierte, sowie ein neuer Prozess nenne ich Rechtsbeugung. Mit der Nichtzuständigkeit des Gericht ist die Sache damit aufgehoben. Schliesslich und endlich war es ein Formfehler der Staatsanwaltschaft der den Prozess platzen liess. Sollte dieses Gericht zu Gunsten der Staatsanwaltschaft endscheiden , werde ich mich an den Herrn Generalstaatsanwalt wenden müssen und formel Beschwerde einlegen."
Magdalena Eulenstein

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Magdalena Eulenstein« (8. Dezember 2016, 12:48)


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8

Freitag, 11. November 2016, 12:19

Ganz trocken wird ihr der Sachverhalt noch einmal verständlich erklärt. So habe das Gericht Sebnitz auf Grund der Beschwerde erneut geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass das Verfahren nicht einzustellen sei und habe es im Anschluss wie in solchen Fällen üblich an das zuständige Gericht weiter gegeben. Was es hätte von Anfang an machen müssen. Somit sei die Beschwerde der Staatsanwaltschaft begründet. Ihr "Mandant" sei an der Flucht zu hindern. Hier sei § 7 Abs. 1 Satz 1 APO einschlägig. Sollte es ein Urteil geben, was wiederum nicht der Fall ist, würde durch § 12a Abs. 3 Satz 1 APO und den Rechtsverstoß der Vorinstanz aufgehoben.

Beruf: Richterin i.R.

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9

Samstag, 12. November 2016, 00:12

"Bitte sehr das mag auch so weit korrekt sein, nur lieft doch der Fehler nicht auf unserer Seite, ergo sollte man den Grundsatz " In dubio pro reo"
anerkennen und die Sache für beendet erklären.Wären mir als aktive Richterin , solche gravirenden Fehler unterlaufen , so wäre ich nicht nur strafversetzt wurden, nein ich hätte mein Amt verloren, aber das scheint heutzutage, wohl nicht mehr üblich!
"
Magdalena Eulenstein

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10

Samstag, 12. November 2016, 00:27

"Der Rechtsgrundsatz 'In dubio pro reo' wäre anzuwenden, wenn es in einem Verfahren zu Zweifeln an der Schuld ihres Mandaten gekommen wäre, dies sei jedoch für den Fall überhaupt nicht einschlägig. Ferner sei ihr Mandant nicht in Untersuchungshaft gewesen, da bisher von einer Fluchtgefahr nicht auszugehen war."

11

Sonntag, 20. November 2016, 19:15


Staatsanwältin Durr ruft beim zuständigen Richter an und erkundigt sich nach der Terminierung im Eulenstein-Verfahren.

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12

Sonntag, 20. November 2016, 19:24

Allen Beteiligten geht der Termin der Hauptverhandlung am kommenden Donnerstag zu. Das Schreiben ist formal korrekt und ordentlich an alle Parteien zugestellt worden.

13

Mittwoch, 23. November 2016, 12:51


Staatsanwältin Durr übersendet noch am Tag der vorläufigen Festnahme Eulensteins die Unterlagen aus der Hauptstadt in elektrischer Form und beantragt die Anordnung von Hauptverhandlungshaft wegen sich aus der Kooperationsverweigerung Kooperationsverweigerung ergebenden Entziehungsgefahr.

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14

Donnerstag, 24. November 2016, 01:13

Der Staatsanwaltschaft und dem Tatverdächtigen geht folgendes zu.




Haftbefehl


Hiermit erlässt das Strafgericht Omsk einen Haftbefehl gegen

Herrn

Ulrich Eulenstein

wegen

dem dringenden Tatverdacht der Freiheitsberaubung (§ 45 StGB) und dem Widerstand gegen die Staatsgewalt (§32 StGB) und einer akuter Fluchtgefahr nach § 4 Abs. 2 Variante c APO. Der Beschuldigte ist bis zur Hauptverhandlung in Haft zunehmen, eine Freilassung auf Kaution ist nicht statthaft.



Omsk, den 10.11.2016


(J. R. Hubertus)
- Richter am Strafgericht -



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15

Samstag, 3. Dezember 2016, 23:39

Der Saal 121 wird für die Verhandlung vorbereitet, der Beschuldigte wird von den Gerichtsdienern herbei gebracht. Alle Parteien sind form und fristgerecht geladen worden.