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Sonntag, 13. Mai 2012, 15:39

Studienordnung der Universität in Omsk

Studienordnung der Universität in Omsk

I. Allgemeines

§1 - Geltungsbereich
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der geltenden Prüfungsordnung Ziel, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums für die Studiengänge an der Universität in Omsk

§2 - Studienvoraussetzung, Studienbeginn, Regelstudienzeit
(1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Hochschulreife (Abitur).
(2) Der Studienbeginn wird vom Rektor festgelegt.
(3) Die Regelstudienzeit 6 Semester. (1-4 Semester sind die Grundsemester; 5-6 Semester die Aufbausemester)
(4) Das Lehrangebot erstreckt sich über Pflicht- und Wahlpflichtbereichs mit einem Gesamtvolumen von 160 WS sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl.

II. Grundstudium

§3 - Lehrveranstaltungen im Grundstudium

(1) Mathematik
Das Grundstudium besteht aus Pflichtveranstaltungen in
- Analysis I - II (insgesamt 12 WS Vorlesungen und Übungen),
- Lineare Algebra und Analytische Geometrie (insgesamt 6 WS Vorlesungen und Übungen),
- Numerische Mathematik I (insgesamt 6 WS Vorlesungen und Übungen),
- Wahrscheinlichkeitstheorie (insgesamt 6 WS Vorlesungen und Übungen),
- Optimierung (insgesamt 6 WS Vorlesungen und Übungen).

(2) Wirtschaftswissenschaften
Das Grundstudium besteht aus Pflichtveranstaltungen in
- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (insgesamt 12 WS Vorlesungen und Übungen),
- Allgemeine Volkswirtschaftslehre (insgesamt 6 WS Vorlesungen),
- Betriebliches Rechnungswesen (insgesamt 6 WS Vorlesungen und Übungen),
- Privatrecht (insgesamt 8 WS Vorlesungen und Übungen).
(3) Informatik
Das Studium der Informatik besteht aus 12 WS Vorlesungen und ?bungen und 2 WS Programmierkurs.
(4) gewähltes Gebiet des Studenten
Dies ist das Fach was der Student gew?hlt hat.

§4 - Diplom-Vorprüfung
(1) In der Vorprüfung muss der Student beweisen das er die Inhalte des Grundstudiums verstanden hat.
(2) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus den folgenden Prüfungen: (alle schriftlich)
1. Reine Mathematik
2. Angewandte Mathematik
3. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
4. Allgemeine Volkswirtschaftslehre
5. und natürlich die Fächer die zum Studium dazugehören (sein gewähltes Studiumfach)

III. Hauptstudium

§5 - Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
(1) Mathematik
Hier wird an das Grundstudium angelehnt und vor allem Stochastik und Algebra gelehrt
(2) Wirtschaftswissenschaften
Hier wird vor allem BWL und VBWL mit Rechnungswesen gelehrt
(3) Spezialgebiet
Dieses kann jeder Student selber wählen. Der Rektor entscheidet dann ob der Student dieses Spezialgebiet studieren darf.
(4) Fächerübergreifendes Studium und weitere Wahlfächer
Dies sind die Fächer die der Student braucht um sein Studium abschließen zu können.

§6 - Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Studiums im Studiengang des Studenten.
2. Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit, einem Kolloquium zur Diplomarbeit und aus Prüfungen in den Fächern
1. Angewandte Mathematik (schriftlich)
2. Betriebswirtschaftliches (mündlich)
3. Volkswirtschaftliches Fach (schriftlich)
4. Rechtswissenschaftliches Fach (mündlich)
5. selbstgewähltes Spezialgebiet
(2) Zu den Diplomprüfungen ist ebenfalls noch eine Diplomarbeit über ein selbstgewähltes Thema abzugeben. (Muss vorher vom jeweiligen Lehrer (bzw. Professor genehmigt werden)

IV. Schlussbestimmungen

§7 - Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Prof. Dr. Jean Grenouille
Rektor der KLBU

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Sonntag, 13. Mai 2012, 15:44

Ernennung von Professoren

Die Ernennung und Einstellungen von Professoren

1. Professoren werden vom Rektor eingestellt und ernannt

(1) Nur der Rektor entscheidet nach der Einstellung des Dozenten ob er
den Professortitel tragen darf. Bewerben darf sich jeder mit einem Hochschulabschluss. Der Rektor entscheidet dann über die Einstellung.
(2) Bei der Bewerbung um den Posten für einen Lehrstuhl sind stets folgende Dinge anzugeben:

  • Name
  • Lehrstuhl

  • Herkunftsort

  • Warum dieser unbedingt einen Lehrstuhl an der Uni in Omsk möchte
(3) Bei Missachtung der Anweisungen des Rektors wird dieses mit Disziplinarfahren geahndet. Sollte dies 3 mal oder mehr der Fall sein wird der jeweilige Lehrkörper vom Dienst Suspendiert und das Uni-Gremium hat über seine weiteren Tätigkeiten an der Uni zu entscheiden.

2. Uni-Gremium setzt sich wie folgt zusammen:

  • Rektor (hält gleichzeitig den Vorsitz)
  • Mind. 3 Lehrkörper der Universität (werden vom Rektor bestimmt)
  • der Staatsminister für Bildung (wird zur Gremiumssitzung vom Rektor eingeladen und vorher eingehend über den Fall informiert)
Prof. Dr. Jean Grenouille
Rektor der KLBU

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wilhelm von Graubünden« (13. Mai 2012, 15:45)