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Sonntag, 13. August 2017, 13:53

Der Justitziar der Universität, antwortet der Frau Anwältin.

"Werte Frau Kollegin, bezüglich des Demonstrationrecht , ja es gilt auf den Straßen Bergens, aber nicht innerhalb geschlossener Objekte. Wie jede Firma ,so hat auch die Alma Mater ein Hausrecht, in diesesm Hausrecht steht, das Demonstrattionen auf dem Gelände der Alma Mater nicht erlaubt sind. Ihre Mandaten, traurig genug das Sie eine angebliche Vertretung von Recht und Ordnung solche Leute verteidigt, hätten vor dem Geländer der Alma Mater demonstrien können , es hätte uns zwar auch nicht gefallen, aber da hätten wir nicht unternehmen können aber auf unserem Gelände haben wir das Hausrecht und das verteidigen wir auch. Hier ihren sie Frau Kolleginn zwar ist der eingang des Universitätsgeländes offnen , aber er ist nicht öffentlich ,draussen hängt ein Schild, auf dem steht, "Kein öffenlicher Zutritt"!

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Sonntag, 13. August 2017, 14:18

Die Anwältin weist diese falsche Darstellung entschieden zurück.

Die Staatliche Universität ist eine öffentliche Einrichtung und als solche dem Staat zuzurechnen. Sie genießt nach der Verfassung Wissenschaftsfreiheit, ist aber ebenso in ihrem Handeln an die Verfassung gebunden. Wenn Studenten in allgemein zugänglichen Bereichen des Universitätsgeländes demonstrieren, ist dies grundsätzlich nichts anders, als wenn sie auf einer öffentlichen Straße ihre Versammlung abhalten. Mit anderen Worten: Öffentliche Einrichtungen sind an Grundrechte gebunden und können nicht einfach so mit Berufung auf ihr Hausrecht de Grundrechtsausübung verbieten.
Das angesprochene Schild, bezieht sich auf den angrenzenden Parkplatz und lautet "Unbefugten ist der Zutritt verboten!" - unbefugt waren meine Mandanten allerdings keineswegs, sondern Angehörige der Universität, die auch das Recht gehabt hätten, diesen Parkplatz zu betreten.

Ihre infamen Äußerungen über die Wahrnehmung dieses Mandats lassen auf ein sehr verkümmertes Verständnis der Rechtsstaatlichkeit schließen: Recht und Ordnung zu verteidigen, das heißt, jedem die Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu ermöglichen. Nicht weniger versuche ich hier gegen die Universität durchzusetzen, die Ihre Verantwortung nicht ernst nimmt und ihren Anstand längst verloren hat. Schämen Sie sich!

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Montag, 14. August 2017, 22:35

Der Justitiar räuspert sich.

"Werte Frau Kollegen , wir die Universität haben absolut nicht gegen Demonstrationen, saber eben nicht auf unserem Gelände. Unsere Studenten sollen unbehelligt von so etwas ihren Studienalltag nachgehen, ohne von poltischen Wirrköpfen belästig und gestört zu werden. Wir haben uns entschlossen alle Beteiligten zu exmatrikulieren.
Sue haben recht das die Staatlichliche Universität ein Ort der Öffentlichen Ordnung ist aber auch dieser hat eine Hausordnung. Es steht im übrigen nirgens das überall und immer demonstriert werden darf. Das wollen uns gewisse linksalternative Kräfte einreden. Nur werte Frau Kollegin, damit es hier nicht wieder einmal falsch ausgelegt wird auch eine Demonstration rechtsorientierter hätten wir genauso unterbunden.
Sie haben wiederum in einem Recht ihre Mandanten waren befugt das Gelände zubetretten, aber sie waren nicht berechtig auf dem Gelände zu demonstrieren. Zumal die Leitung der Alma Ater nicht einmal um Genehmigng gebeten wurde, jede aktion muss vorher der Leitung gemeldet werden ,auch dieses ist ein Punkt der Hausordnung."

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19

Montag, 21. August 2017, 13:27

Erwidert unbeeindruckt.

Die Veranstaltungen der Hochschule wurden in keiner Weise nachhaltig dadurch gestört, dass es vor den Türen Aktionen unter anderem meiner Mandanten gab. Die Bezeichnung als "Wirrköpfe" ist in meinen Augen despektierlich und zeigt die Denkweise des Kollegen sehr deutlich auf.
Wahrlich darf nicht immer und überall demonstriert werden, aber eben trotzdem fast immer und fast überall unter Vermeidung von Gefahren. Dass eine Gefahr vorlag, liegt fern und wird durch die SU auch nicht schlüssig darzustellen sein - im Gegenteil ist die SU als Beklagte hier die einzige Gefahr, nämlich für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die Hausordnung einer öffentlichen Einrichtung kann nicht als Grundlage dafür dienen, dass Demonstrationen nicht stattfinden dürfen. Die SU ist grundsätzlich verpflichtet, Demonstrationen auf ihrem Gelände zu dulden. Dass dem so ist, hat die Polizei mittlerweile eingesehen und unsere Klage in vollem Umfang anerkannt.

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Montag, 21. August 2017, 13:55

Der Justiziar lächelt spöttisch.

" Welche Gefahr geht den von unserer Mandantin aus? Ziehen wir pöbelnd durch die Straßen, stören wir die öffentiche Ordnung? Im Gegenteil, man hat uns gestört!
Wenn man der obskuren Rechtsauffassung der Frau Kollegin folgt, dann kann man alle Hausordnungen einstampfen. Das aber würde Anarchie bedeuten! wir aber lehnen diesen Unfug ab.
Wir haben inzwischen alle Beteiligten nahmhat gemacht und exmatrikuliert. Wir wollen an unseren Haus keine politischen Wirrköpfe."

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21

Montag, 21. August 2017, 14:06

Diesen Umstand muss ich leider bestätigen - wir werden gegen dieses Vorgehen ebenfalls rechtliche Schritte ergreifen. Die Gefahr, die von Ihrer Hochschule ausgeht, ist nicht physischer, sondern autoritär-antidemokratischer Art.
Wir lehnen nicht die Geltung von Hausordnungen als solche ab, sondern ihre Nutzung als Mittel zur Entziehung von Verpflichtungen, die fraglos bestehen.

22

Montag, 21. August 2017, 14:21

Der Justiziar verbeugt sich leicht gegen die Kollegin.

"Vielen Dank für Ihre Einschätzung Frau Kollegin und ja wir als ehrwürdige Alma Mater sind mit Recht stolz auf unsere autoritäre Erziehung, hier bei uns schwebt noch der alte Geist. Wir haben immer noch schlagendene Verbindungen.
Wir sind zu recht stolz und froh darob.
Was nun das sogenannte Antdemokratische betrifft nicht jede Alma Mater war ein Hort der Demoekratischen Bewegung, unsere ehrwürde Allma Mater nahm seinerzeit jene auf die eben wegen ihrer Einstellung , ihre Hochschule verlassen mussen.Demokratie ist nicht gleich Demokratie! was Sie werte Frau Kollegin und mithin Ihre Mandanten wollen ist Gleichmacherei, das aber lehhen wir strikt ab."