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[Wahl] 233. Senat

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Montag, 1. Februar 2016, 01:44

233. Senat


STAATSWAHLKOMMISSION
Die Staatswahlleiterin

Offizielle Bekanntmachung der 233. Wahl zum Senat der Republik Bergen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Feststellung der Erfordernis zur Einleitung einer Wahl
Hiermit stelle ich fest, dass die Legislaturperiode des 232. Senats gemäß des Art. 24 Abs. 1 VdRB zum 28.02.2016 endet. Ich schreibe daher gemäß der Verfassung und des Wahlgesetzes Wahlen zum 233. Senat der Republik Bergen (I/16) aus.

Terminierung
Die Staatswahlkommission hat beschlossen, dass der Hauptwahltag der 21.02.16 ist. Daraus ergibt sich folgender Zeitplan:
Datum
Bezeichnung
10.02.16Beginn der Kandidaturfrist
17.02.16Ende der Kandidaturfrist
20.02.16Beginn der Stimmabgabe
21.02.16Hauptwahltag
27.02.16letzter Tag der Stimmabgabe
28.02.16Bekanntgabe der Ergebnisse
29.02.16Konstituierung des Senats


Bitte beachten Sie, dass für Wahlen in bergischen Auslandsvertretungen besondere Bestimmungen gelten.

Feststellung der bereits erfolgten Verfahrensschritte
Zwischen dem 27.12.15 und dem 11.01.16 haben wahlberechtigte Bürger (bergische Staatsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres zum Hauptwahltag) eine Wahlbenachrichtigung erhaltend. Sollten Sie diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den für ihre Kommune zuständigen Wahlvorsteher.
Bitte prüfen Sie diese Benachrichtigung und beantragen gegebenenfalls fristwahrend Briefwahl.

Feststellung der Zuständigkeiten
Die Kandidaturen (zum Senat sind als Liste) zu richten an:

Die Staatswahlkommission
Am Rußhof 33
1240 Freie Stadt Bergen



Beschwerden sind zu richten an die Wahlleiterin, Frau Dr. Ludmila Hoch.



Hoch
Vorsitzende der Staatswahlkommission

2

Montag, 1. Februar 2016, 13:42

GedankenHauptwahltag am 04.10.? Vllt. hätte ich mich damals mal als Wahlleiter bewerben sollen...

3

Dienstag, 2. Februar 2016, 00:14

Man lässt eine Berichtigung für einen Druckfehler herausgeben.

4

Sonntag, 21. Februar 2016, 00:42

Stand gestern vor einem verschlossenen Wahllokal, ob das gewollt war?

5

Sonntag, 21. Februar 2016, 13:53

In einer Pressemitteilung der Wahlkommission wird erklärt, dass sich in dem betroffenen Wahllokal ein kurzfristiger Wasserschaden ereignet habe, weshalb es verlegt worden sei. Allerdings habe man die Hinweise erst verspätet anbringen können und bedauert daher die Umstände, die einigen Wählern entstanden sind.

Beruf: Dirigent, (Aushilfs-)Musiklehrer

Wohnort: Mothra

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6

Sonntag, 21. Februar 2016, 15:19

War gerade wählen.

7

Sonntag, 28. Februar 2016, 18:59

Die Wahlkommission gibt bekannt, dass man nach ausführlicher Prüfung zu der Auslegung gelangt sei, dass schon § 19, Abs. 2 des Wahlgesetzes verlange, alle 225 Mandate zu vergeben. Da es keine Bestimmung gebe, die das Vakantlassen erlaube, sei der Anspruch der KPB voll zu erfüllen und alle weiteren Sitze so zu verteilen, als habe die KPB nur einen entsprechenden Stimmenanteil erhalten.
Dass die Verfassung in Art. 24 sowohl von einer gesetzlich festgelegten Anzahl (Abs. 1) als auch von mindestens 225 Mandaten (Abs. 2) spreche, betrachte man - zumal Gegenstand eines im Senatsausschuss beratenden Änderungsantrages - zwar als Redaktionsfehler, dennoch sei es geltendes Recht und somit dieses Vorgehen nicht nur einfachgesetzlich, sondern auch verfassungsrechtlich geboten.

Demgemäß gibt man folgende Mandatsverteilung bekannt:
  • SPB - 74 Sitze (65)
  • NÖPB - 52 Sitze (45)
  • UBK - 45 Sitze (39)
  • SLP - 38 Sitze (33)
  • KPB - 16 Sitze (43)


Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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8

Sonntag, 28. Februar 2016, 19:48

Man fechtet die Entscheidung vor dem BGH an. Mit der Begründung das dies den Wählerwillen über die Maßen verzerren würde, wenn fast zehn Prozent vom Wahlausschuss vergeben werden könnten.

Beruf: Dirigent, (Aushilfs-)Musiklehrer

Wohnort: Mothra

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9

Sonntag, 28. Februar 2016, 21:06

Als er davon hört fragt er sich, wie lange das die Konstituierung eines neuen Senats wohl herauszögern wird - ein, zwei Legislaturperioden? Bei der Arbeitsgeschwindigkeit des BGH mit Sicherheit.