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Samstag, 28. September 2013, 13:32

Frau du Ferrand, sie sprechen das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Staatspräsident und Staatsregierung an. Herr Landerberg ist ehemaliger SLP-Politiker, seine Wiederwahl wird von der Regierung zumindest intern unterstützt. Glauben Sie, dass Sie mit Ihrem Parteibuch das nötige Vertrauensverhältnis zur Regierung knüpfen können?

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17

Sonntag, 29. September 2013, 13:36

Außen- und Verteidigungspolitik sind ganz besondere Politikbereiche. In den Bereichen gibt es de facto keine Parteien, sondern überparteiliche Meinungen. Es gibt mehrere Positionen in allen Parteien, dafür gibt es dieselben Positionen in allen Parteien. Es gibt die, die nur auf Frieden setzen, in der UBK, der SLP und der SPB; aber es gibt auch die, die auf eine Balance aus Frieden und Sicherheit setzen, und diese gibt es auch in der UBK, der SLP und der SPB.
Letztendlich geht es dann aber auch um Kompromissfindung. Wenn jedes Organ der Verfassung nur für sich denken würde, dann wäre es unmöglich, unser Land stabil zu betreiben. Wenn wir aber versuchen, Gemeinsamkeiten zu nutzen und bei Meinungsunterschieden Kompromisse zu suchen, dann geht es in unserem Land voran.
Und letztendlich zeigt auch die Erfahrung, dass es geht, Staatspräsident und Regierung aus unterschiedlichen Parteien: Onfroi Lacroix war Staatspräsident während einer UBK-SLP-Koalition und einer spe/SPB/NÖPB-Koalition. Landerberg war jahrelang Mitglied der SLP und ist unter einer LD/NÖPB-Koalition gewählt worden, um dann den Amtsantritt eines SLP-Kanzler, der die Unterstützung der UBK erhält, zu organisieren. Unsere Geschichte ist geprägt von solchen Fällen, sodass ich kein Problem darin sehe, wenn eine SPB-Staatspräsidentin während einer SLP-UBK-Regierung im Amt ist. Ich glaube auch, mit dem Staatskanzler und der Staatsregierung im Falle der erfolgreichen Wahl ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können - denn es geht um unser Land.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (29. September 2013, 13:37)


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18

Sonntag, 29. September 2013, 13:52

Das möchte ich auch ganz klar sagen: Der Staatspräsident ist der Staatspräsident, ein Verfassungsorgan, das das kleinste ist, weil es aus nur einer Person besteht. Er ist quasi die Verkörperung des Staates und hat überparteilich zu handeln. Sicher hat er Grundüberzeugungen, die seine Amtsführung prägen, aber die müssen bei der Frage nach der Zusammenarbeit mit der Staatsregierung und der Vertretung nach außen wegfallen. Es geht um unser Land, nicht um Parteien.
Nichtsdestoweniger möchte und kann ich nicht leugnen, dass die Zusammenarbeit mit Personen, die man lange kennt und mit denen man seine Grundüberzeugungen teilt, einfacher ist.
Staatspräsident a.D.

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19

Sonntag, 29. September 2013, 14:18

Aber die Grundpositionen im Bereich des Sozialen, der Wirtschaft, etc., sind de facto irrelevant, da man als Staatspräsident bzw. Staatspräsidentin bei solchen Gesetzen nur prüfen soll und darf, ob diese verfassungskonform sind. Nur im Bereich des Auswärtigen und der Verteidigung muss man sich deutlicher abstimmen, was dann wegen der überparteilichen Grundpositionen kein Problem für Demokraten darstellt.

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20

Sonntag, 29. September 2013, 15:32

Das ist falsch. Artikel 23, Absatz 1, Alternative e der Verfassung schreibt ein aufschiebendes Veto-Recht vor, kein nur formelles Prüfungsrecht.
Staatspräsident a.D.

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21

Sonntag, 29. September 2013, 15:42

Aber Sie können nicht sagen: "Ich finde, dieses Gesetz gefällt mir nicht."
Wenn Sie Kritik an einem Gesetz üben und genau das von Ihnen erwähnte aufschiebende Veto-Recht einlegen, dann beruht das immer auf der Verfassung, sei es etwas bzgl. des Sozialstaates, der Menschenwürde, der Gleichberechtigung. Die Verfassung soll man als Staatspräsident bzw. Staatspräsidentin schützen, nicht die eigenen Interessen vertreten. Wer ohne einem in der Verfassung liegenden Grund ein Gesetz aufschiebt, der bekommt auf jeden Fall bei der folgenden Staatspräsidentschaftswahl die Strafe dafür. Deswegen muss der Grund für die Nutzung des Vetorechts aus der Verfassung hervorgehen.

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22

Sonntag, 29. September 2013, 15:49

Der Staatspräsident ist in seinen Entscheidungen nur der Verfassung und den Gesetzen verpflichtet, niemandem sonst. Das heißt auch, es liegt in seinem Ermessen, wann er von seinen Rechten Gebrauch macht. Die Verfassung sieht keine Verpflichtung zur Begründetheit durch Verfassungsrecht oder zur Begründung vor. Ich stimme zu, dass der politische Alltag ein anderer ist, aber theoretisch besteht dieses Recht auch, wenn dem Staatspräsidenten ein Gesetz nicht gefällt.
Staatspräsident a.D.

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23

Sonntag, 29. September 2013, 16:01

Aber was nutzt unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Theorie? Den Mitbürgerinnen und Mitbürgern geht es um Praxis, um das, was Realität ist bzw. wird. Daher sollte man sich nicht an der Theorie anlehnen, sondern soll versuchen in der Praxis das Bestmögliche für unser Land zu erreichen.

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24

Sonntag, 29. September 2013, 16:09

Das mag zutreffend sein, aber Sie verneinten die freie Kompetenzausübung in diesem Fall, etwas, was verfassungsmäßig nicht zutreffen kann.
Staatspräsident a.D.

25

Sonntag, 29. September 2013, 16:10

Mit welchen Änderungen in der Amtsführung hätten wir bei Ihrer Wahl zu rechnen, Frau du Ferrand?

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26

Sonntag, 29. September 2013, 16:33

Ich werde, sollte ich gewählt werden, einen strengen Zeitplan für Staatsbesuche einsetzen, damit in der kommenden Amtszeit jedes demokratische Land besucht worden ist und Gespräche über bestehende bzw. neu zu schaffende Zusammenarbeit zu führen, damit wir unsere Zusammenarbeit verbessern können und wir einen stabileren Frieden haben.
Auch werde ich anstreben, dass wir versuchen, mit uns feindlich gegenüberstehenden Staaten Nichtangriffspakte zu schließen, um Konflikte mit diesen Ländern zu verhindern.
Außerdem werde ich mehr auf die Bergenwehr achten, da sie der Garant für ein stabiles, freies und friedliches Bergen ist. Denn mit einer gut gerüsteten Bergenwehr, mit zufriedenen Soldatinnen und Soldaten, können wir uns in unserem Land sicher fühlen.

27

Sonntag, 29. September 2013, 16:39

Was unterscheidet sie dabei von Herrn Landerberg?

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28

Sonntag, 29. September 2013, 17:33

Es gibt drei Unterschiede zwischen dem amtierenden Staatspräsidenten und mir als Kandidatin:
1. Möchte ich einen straffen Zeitplan für Auslandsbesuche erstellen, damit wir bis zum Ende der Legislaturperiode mit allen demokratischen Staaten gesprochen haben und dabei Verträge geschaffen oder verbessert haben.
2. Möchte ich mich mehr für die Bergenwehr einsetzen. Sicherheit bedeutet, dass man jemanden hat, der absichert, und das ist die Bergenwehr. Für sie möchte ich mich einsetzen, damit wir alle auf unsere Bergenwehr zählen können.
3. Außerdem möchte ich über Nichtangriffspakte mit nichtdemokratischen Staaten verhandeln, um unseren Frieden zu sichern.
Diese drei Unterschiede würden eine große Veränderung schaffen: Am Ende meiner Amtszeit würden wir nicht nur dann ein friedliches und vor allem sicheres Bergen haben, sondern wir könnten uns relativ sicher sein, dass auch unsere Kinder und unsere Enkel im bergischen Frieden aufwachsen.

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29

Sonntag, 29. September 2013, 18:01

Ihre Visionen klingen toll, genauso wie der Wunsch nach ewigem Frieden, aber das ist Utopie. Es kann keinen dauerhaften, sicheren Frieden geben, weil es immer Menschen geben wird, die nicht Frieden, sondern die Leid und Krieg wollen, um daraus Profit zu schlagen. Frieden ist etwas, für das man kämpfen muss, jeden Tag aufs neue.
Sie gehen zu naiv an die Außenpolitik heran: Es ist nicht so, dass man in ein anderes Land fliegt, dort "eben schnell" verhandelt und dann hat man einen Vertrag, das funktioniert nicht, weil Sie immer auf Ihren Partner angewiesen sind. Das bringt einen "straffen Zeitplan" von vorne herein durcheinander und wird auch oft verlorene Liebesmüh sein.
Ihnen muss auch klar sein, dass Sie der Oberbefehlshaber der Bergenwehr sein mögen und das Spitzenpersonal ernennen, viel mehr aber auch nicht. Das Gestaltungsrecht liegt beim Verteidigungsministerium und dem Senat.

Ein wesentlicher Grundsatz meiner Politik war immer und wird auch immer sein, sich nicht leichtfertig auf Diktatoren einzulassen. Es mag Situationen geben, da sind Gespräche unausweichlich, aber zu verhandeln bedeutet auch immer Zugeständnisse zu machen. Solange dies nicht erforderlich ist, um Bergen oder bergische Staatsbürger zu verteidigen, sind Verhandlungen mit solchen Personen und Staaten keine gute Idee. Unser Ziel muss es sein, diese Länder darin zu unterstützen, demokratisch und rechtsstaatlich zu werden, nicht durch Verträge, die im Zweifel gebrochen werden, diktatorische Regime anzuerkennen und zu legitimieren.
Wer unsere Unterstützung erbittet für Reformen, dem müssen wir helfen, aber nicht dem, der weiterhin Andersdenkende verfolgen und unterdrücken möchte.
Staatspräsident a.D.

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30

Sonntag, 29. September 2013, 18:47

SimOffSimOn ist man immer nur paar Tage zu Staatsbesuch.
Ich bin keineswegs naiv, Herr Landerberg. Staatsbesuche dauern einige Tage, und man schaut: Gibt es Möglichkeiten für mehr Zusammenarbeit? Wenn ja, wo? Dann entwickelt man einen Vertrag, der wird kurz von beiden Seiten geprüft, einige Stellen ausgebessert, und dann ist die Arbeit des Staatspräsidenten erledigt, dann muss der Vertrag vom Senat bestätigt werden. Da ist ein straffer Zeitplan mit gewissem Puffer problemlos realisierbar.
Und wissen Sie, Herr Landerberg, was an mich von allen Seiten herangetragen worden ist, als ich Außen- und Verteidigungsministerin das Amt aufgenommen habe? Man hat mir in etwa gesagt: "Frau du Ferrand, ihre Entscheidungsfähigkeit ist doch in dem Amt doch sehr beschränkt, da eigentlich die Entscheidungen vom Staatspräsidenten und nicht vom Minister getroffen werden." Vielleicht mag das nicht im Wortlaut so im Gesetz stehen, doch in der Praxis sieht es so aus: Der Staatspräsident bzw. die Staatspräsidentin setzt die Richtlinien für die Außenpolitik. In der Verteidigungspolitik liegt mehr Macht beim Minister, doch es kommt wieder auf eine gute Zusammenarbeit der beiden an.
Es geht nicht darum, Herr Landerberg, Diktaturen zu unterstützen; es geht darum, dass sich das Geschehnis mit dem SDR-Schiff nicht wiederholt, und vor allem möchte ich verhindern, dass zeitnah mehr als nur ein Schiff in unsere Gewässer gelangt. Daher müssen wir alles versuchen, um die größtmögliche Sicherheit zu schaffen. Dass wir uns nie ganz sicher sein können, dass weiß ich, Herr Landerberg, aber wir können mehr erreichen - da können wir uns sicher sein.
Ich sehe keine Alternative zu mehr Verhandlungen, mehr Zusammenarbeit und eine bessere Bergenwehr, wenn wir die größtmögliche Sicherheit unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern versichern möchten.