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31

Samstag, 23. November 2013, 15:34

Das ist richtig, ohne die Jugendbehörden wäre das quasi unmöglich. Bei den Eltern erlebe ich leider immer häufiger, dass die das Unrecht nicht sehen wollen, sondern sich auch noch vor ihre Kinder stellen. Das mag ein Instinkt sein, ist aber nicht föderlich, zumal es dann allzu oft auch noch zu persönlichen Anfeindungen kommt.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.

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32

Samstag, 23. November 2013, 15:42

Haben sie als Jugendrichter schon Probleme gehabt.

33

Samstag, 23. November 2013, 19:10

Wenn man diese Funktion ausübt ist man immer mit Problemen befasst.
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34

Samstag, 23. November 2013, 20:20

Zum Beispiel.

35

Samstag, 23. November 2013, 20:31

Zum Beispiel die Eltern oder eben uneinsichtige Straftäter.
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36

Samstag, 23. November 2013, 20:34

Es gibt ja auch das Buch des Philosophen Mark Render und dort steht.
Auch die Jugendbehörden sind nicht unfehlbar . Wie stehen sie dazu.

37

Samstag, 23. November 2013, 20:46

Niemand ist unfehlbar, logischerweise auch Behörden nicht. Dennoch machen die Jugendbehörden im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen guten Job.
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38

Samstag, 23. November 2013, 21:13

Ja wie stehen sie zum Fall Marcos.

39

Samstag, 23. November 2013, 21:34

Der Name sagt mir leider nichts.
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40

Samstag, 23. November 2013, 21:37

Na gut
In der Freien Stadt Bergen bezog ein Jugendlicher Gewaltäter. Sozialgeld und ein Thai Wrestling Training auf Kosten der STADT.

41

Samstag, 23. November 2013, 21:44

Das ist ein völlig normaler Vorgang. Natürlich stehen auch einem mutmaßlichen oder ehemaligen Straftäter, der nicht im Gefängnis sitzt, Sozialleistungen zu und natürlich kann er auch an Angeboten von Vereinen oder der Stadt teilnehmen, es sei denn, dass ihm das durch Gerichtsentscheidung verboten wurde, als Bewährungsauflage. Das scheint mir hier aber nicht der Fall gewesen zu sein, sonst hätte man sicher darauf geachtet.
Wer überführter Straftäter ist, der bekommt seine gerechte Strafe, vor einer Verurteilung ist aber erst einmal von seiner Unschuld ausgegangen werden und nach Verbüßung seiner Strafe muss in der Regel davon ausgegangen werden, dass er die Tat nicht wiederholt, das heißt, in der Regel dürfen ihm daraus keinerlei negative Konsequenzen entstehen, wobei es Ausnahmen gibt.
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42

Samstag, 23. November 2013, 21:46

Ja das stimmt.

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43

Samstag, 23. November 2013, 21:54

Frau Justizministerin sie wollen das Straf wesen modernisieren . Auch das Jugendstrafrecht.

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

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44

Samstag, 23. November 2013, 22:26

Will ich das? ?(
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

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45

Samstag, 23. November 2013, 22:31

Ich dachte die Regierung hätte Pläne dazu geplant.