Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:28

223-PL-015a | 201206/08-AU Grundlagenvertrag Andro/Bergen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Staatspräsident beantragte eine Aussprache zu folgendem Vertragsentwurf:


Vertrag über die Beziehungen der Föderalen Republik Andro und der Republik Bergen






Die Vertragsparteien, die Föderale Republik Andro (Andro) und die Republik Bergen (Bergen),
ANERKENNEND, dass Andro und Bergen schon in der Vergangenheit enge und freundschaftliche Beziehungen zueinander gepflegt haben,
IM BEWUSSTSEIN der freundschaftlichen Verbindung der Völker Andros und Bergens,
WILLENS, diese Zusammenarbeit fortzusetzen und die Freundschaft zu wahren,
schließen folgenden Vertrag:

Artikel 1 - Anerkennung
  1. Andro und Bergen erkennen einander als souveräne Staaten an.

  2. Die Vertragsparteien erkennen die jeweiligen Grenzen und Hoheitsgewässer zu Vertragsschluss und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser als
    unverletzlich an.
Artikel 2 – Frieden
  1. Die Vertragsparteien erklären, jede kriegerische Handlung oder Drohung gegeneinander zu unterlassen und den gegenseitigen Frieden zu wahren. Bei unlösbaren Konflikten wird eine Schlichtung vereinbart.

  2. Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf Geheimdienstaktivitäten, die dem Vertragspartner schaden.

  3. Die Vertragsparteien werden, anerkennend, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, ihre gemeinsamen
    Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten.

Artikel 3 – Einmischung
  1. Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen oder dies der ausdrückliche Wunsch des anderen Vertragspartners ist, abgesehen.

Artikel 4 – Diplomatische Kontakte
  1. Die Vertragspartner ermöglichen einander, Botschaften und andere diplomatische Vertretungen im anderen Staat zu errichten. Die
    Vertragspartner stellen sich dafür angemessene Einrichtungen zur Verfügung, die Immunität genießen.

  2. Die Vertragspartner gewähren allen diplomatischen Gesandten des anderen sämtliche Privilegien, insbesondere die volle diplomatische
    Immunität, sofern sie durch den Empfängerstaat akkreditiert
    wurden.

  3. Die Vertragspartner werden die Beziehungen zueinander mindestens als „freundlich“ oder sinnesverwandt klassifizieren.






Artikel 5 – Unterstützung und Kooperation

  1. Die Vertragsparteien sichern sich zu, einander im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, sofern das durch einen
    Vertragspartner gewünscht wird.

  2. Die Vertragspartner beabsichtigen, in Zukunft in vielfältiger Weise in allen Bereichen der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenzuarbeiten und erklären, dazu weitere Verträge schließen
    zu wollen.

  3. Die Vertragspartner vereinbaren ferner, dass sie auch in internationalen Angelegenheiten einen Austausch pflegen und zusammenarbeiten wollen,
    besonders was die Angelegenheiten internationaler Organisationen betrifft.

Artikel 6 – Einreise, Aufenthalt, Auslieferung
  1. Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen. Sie sind von
    der Visapflicht befreit.

  2. Es wird vereinbart, dass die Vertragspartner Staatsbürger des anderen, die sich auf ihrem Staatsgebiet aufhalten, ausliefern, sofern sie dazu
    in der Lage sind und das mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist. Bürger eines Vertragsstaates, welche in dem
    jeweils anderen Staat unter dem Verdacht einer Straftat ergriffen werden, wird umfassender rechtlicher und konsularischer Schutz seines
    Heimatstaates gewährleistet. Die Vertragsparteien gewährleisten in jedem Fall ein ordentliches Verfahren unter Beachtung der allgemeinen
    rechtsstaatlichen Grundsätze, insbesondere dem Verbot der Doppelbestrafung. Bürger, welche im jeweils anderen Vertragsstaat zu
    einer rechtskräftigen Strafe verurteilt worden sind, dürfen diese in ihrem Heimatland verbüßen.

Artikel 7 – Sicherheitszusammenarbeit
  1. Die Vertragspartner erklären, auch auf dem Gebiet der Polizei, Justiz, Geheimdienste und des Militärs Austausch und Zusammenarbeit
    durchzuführen.


Artikel 8 – Bildung, Anerkennung von Abschlüssen, Kultur
  1. Die Vertragspartner erklären übereinstimmend, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, und kommen zu dem Schluss, dass eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Bereich von Schulen und Universitäten sinnvoll ist.

  2. Die Vertragsparteien beabsichtigen, an Schulen und Hochschulen die Sprache des anderen Vertragspartners vermehrt als Fremdsprache bzw.
    Studiengang anzubieten.

  3. Die Vertragspartner streben die Anerkennung von Abschlüssen untereinander an.

  4. Die Vertragspartner ermöglichen zudem den kulturellen Austausch.
Artikel 9 – Handel



  1. Die Vertragspartner verzichten auf Zölle für die Ein- und Ausfuhr aus bzw. in das Gebiet eines Vertragspartners.

  2. Die Vertragsparteien streben eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit an.

  3. Bürger beider Vertragspartner haben das Recht im Land des jeweils anderen zu arbeiten. Sie genießen dabei die gleichen Rechte wie die einheimischen Arbeiter des Landes.

  4. Es wird den in den Vertragsstaaten ansäßigen Unternehmen ermöglicht im Land des jeweils anderen Niederlassungen zu eröffnen.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen
  1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.

  2. Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.

  3. Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 4 Monaten gekündet werden.
    Verstößt ein Vertragspartner in für den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen diesen Vertrag, so kann der geschädigte
    Vertragspartner den Vertrag für nichtig erklären.


Das Wort zur Vorstellung hat der Staatspräsident, Herr. Dr. Landerberg.

 Layout

Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (26. Juli 2012, 14:20) aus folgendem Grund: Layout


Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

2

Mittwoch, 20. Juni 2012, 18:04

 Layout


Werte Senatoren,
zu diesem Vertrag gibt es von meiner Seite nichts zu sagen, er ist selbsterklärend. Für Fragen stehe ich selbstredend zur Verfügung.

Die Debatte ist eröffnet.
Staatspräsident a.D.

3

Mittwoch, 20. Juni 2012, 19:08

Zuschauertribüne

sitzt auf der Tribüne wärend der Lesung "Grundlagenvertrag Andro/Bergen" und hofft, dass der Vertrag der ja eigentlich nie aufgehoben wurde, erneuert wird

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

4

Freitag, 22. Juni 2012, 15:47

Gibt es hierzu Wortmeldungen?
Staatspräsident a.D.

5

Freitag, 22. Juni 2012, 22:13

Dieser Vertrag ist wichtig und verdient damit unsere Zustimmung.
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

6

Sonntag, 24. Juni 2012, 17:13

Werte Senatoren, gibt es weitere Wortmeldungen?
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

7

Dienstag, 26. Juni 2012, 21:08

Ich rufe ein letztes Mal Wortmeldungen zu Antrag 201206/08-AU auf.
Staatspräsident a.D.

8

Dienstag, 26. Juni 2012, 21:50

Senator Thomas August Seckendorf

Herr Staatspräsident, werte Kollegen Senatoren dieses hohen Hauses,

ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber die Idee mit der Republik Andro einen Vertrag abzuschließen mag mir nicht gefallen.

Schauen wir uns dazu die jüngere Geschichte der Republik an:

Die Republik Andro hat in den letzten Jahren einige undurchsichtige Transformationsprozesse und mehrere internationale Konflikte durchlaufen, die eine innere Stabilisierung kaum möglich machten. Im Augenblick scheint die Republik Andro nach innen stabil zu sein, aber die Staatsregierung, noch das Staatspräsidialamt der Republik Bergen werden dazu in der Lage sein über diesen Zustand eine verantwortungsvolle Garantie auszusprechen.

Die Ziele des werten Herren Staatspräsidenten in allen Ehren, aber im Sinne einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Außenpolitik für Bergen kann ein Vertragsschluss mit der Republik Andro keine sichere Option bieten.

Vielen Dank.
Konservative Partei

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

9

Dienstag, 26. Juni 2012, 22:01

Werte Kollegen,
Herr Senator,
die Beziehungen zu Andro waren bisher immer durchweg positiv, ich habe dieses Land bei meinem Besuch als ein durchaus handlungsfähiges erlebt. Die Gefahr politischer Instabilität ist bei jedem Staat in gewisser Weise gegeben, bei den einen mehr, den anderen weniger.
Die von Ihnen bezeichneten Transformationsprozesse waren der Weg vom Zarentum zur Demokratie, einer guten Demokratie, wie ich sagen würde, mit der die Republik, wie bereits erwähnt, über viele Jahre eng verbunden war.

Ich persönlich sehe die beschriebene Gefahr nicht.
Staatspräsident a.D.

10

Freitag, 29. Juni 2012, 00:21

GedankenFragt sich, welches "Staatspräsidialamt" der Herr hier meint. Andro hat seit 2009 keinen Präsidenten laut Verfassung. Und seit diesem Zeitpunkt hat man auch sonst keine "Umbrüche" mehr erlebt. Bergen hatte da in den letzten 16 Monaten mehr zu erzählen.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

11

Sonntag, 1. Juli 2012, 18:01

Werte Senatoren,
besteht noch Aussprachebedarf?
Staatspräsident a.D.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

12

Mittwoch, 4. Juli 2012, 14:18

Dies ist nicht der Fall, die Abstimmung wird eingeleitet.
Die Sitzung ist geschlossen.
Staatspräsident a.D.