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Rufus Feierabend
Das tut es nicht. Wir können alles anfordern, aber ob wir es dann bekommen, obliegt nicht uns. Es heißt in der GOSenat: "Die Preisgabe von Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen, kann aus wichtigen Gründen verweigert werden." Daraus folgt, dass es keine Pflicht gibt, Informationen preiszugeben.
Außerdem haben wir keine Informationen, wann welche nicht-öffentlichen Gespräche stattfanden, daher können wir schwer dafür Protokolle beantragen, da wir ja nicht mal wissen, dass es diese Gespräche gab.
Aber dann muss ich sie bitten, still schweigen über die Dokumente zu bewahren, bis die nächste Regierung entschieden hat, ob die Dokumente weiter als geheim gelten sollen. Das möchte ich heute nicht entscheiden. Und die jetzige Regierung sollte dies auch nicht entscheiden, da wir z.T. sehr gut mit Herrn Staatskanzler a.D. Blumbach befreundet sind. Besteht die Möglichkeit?
Rufus Feierabend
Frau Bourassa, ich kenne Herrn Blumbach auch sehr gut, und er hatte mir persönlich gesagt, dass er die Anordnung veröffentlicht sehen möchte und die Sache hinter sich lassen möchte. Und außerdem ist das hier eine geheime Sitzung, hier dringt nichts raus, außer kurzgefasst ins Plenum, für den wir einen Untersuchungsbericht machen sollen. Aber im Allgemeinen sieht es niemand außerhalb dieser Runde.