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1

Sonntag, 16. März 2014, 21:15

228-IA-004 | 227-IA-002 | Staatsbedienstetengesetz (Staatsregierung)

Folgender Antrag wird an den Innenausschuss weitergegeben:

 Entwurf der Staatsregierung


Beruf: Politiker

Wohnort: FSB

Region: Lorertal

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2

Sonntag, 16. März 2014, 21:16

findet sich ein

3

Sonntag, 16. März 2014, 21:16

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit eröffne ich die Sitzung und bitte den Antragsteller um Begründung.

Beruf: Politiker

Wohnort: FSB

Region: Lorertal

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4

Sonntag, 16. März 2014, 21:22

Verehrer Herr Vorsitzender,
werte Senatorinnen und Senatoren,
Bergen ist ein modernes Land und ein moderner Staat. Die Staatsbediensteten sind das Rückrad unseres Landes und unsere Verfassung trägt uns auf, "das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln."
Nach über 20 Jahren ist es, davon ist die Staatsregierung überzeugt, Zeit, dieses Recht von Grund auf zu novellieren - das möchten wir mit diesem Entwurf tun und damit auch den öffentlichen Dienst in das moderne Zeitalter bringen.

5

Montag, 17. März 2014, 12:34

Ich eröffne dann die Diskussion.

6

Dienstag, 8. April 2014, 12:02

Das findet unsere Zustimmung.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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7

Sonntag, 13. April 2014, 10:54

Wir lehnen §10 Abs. 9 ab, da damit das historisch gewachsene Recht auf Streiks deutlich eingeschränkt wird, und beantragen deren Streichung.

Beruf: Politiker

Wohnort: FSB

Region: Lorertal

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8

Sonntag, 13. April 2014, 12:29

Das Streikverbot ist Bestandteil des hergebrachten Rechts des öffentlichen Dienstes im Sinne unserer Verfassung und wenigstens ein Stück weit zur Aufrechterhaltung der Staatsaufgabenerfüllung notwendig.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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9

Donnerstag, 17. April 2014, 20:32

Man könnte es aber auch verbessern, denn einige Institutionen können problemlos einen Streik überleben, wenige nicht. Vielleicht könnte man diese erwähnen, und der nicht erwähnten Mehrheit diese Freiheit geben.

Beruf: Politiker

Wohnort: FSB

Region: Lorertal

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10

Donnerstag, 17. April 2014, 23:06

Ich bin durchaus bereit, zu einer solchen Differenzierung Stellung zu nehmen, wenn sie denn als Formulierung vorliegt.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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11

Donnerstag, 17. April 2014, 23:57

Hier ist eine.
Antrag§10 Abs. 9 wird folgendermaßen neu gefasst: "Beamte dürfen in der Regel an Arbeitskämpfen teilnehmen. Ausnahmen werden aber für die in Anhang I genannten staatlichen Institutionen sowie ihnen untergeordnete Institutionen erlassen. In diesen staatlichen Institutionen bedarf ein Arbeitskampf einer Erlaubnis der Staatsregierung. Davon unberührt bleibt die Mitgliedschaft in Gewerkschaften."

Es wird ein Anhang I an das Ende des Entwurfs angefügt, der da lautet:
"Folgende staatliche Institutionen sind von §10 Abs. 9 Satz 2 betroffen:
  1. Staatspräsidialamt
  2. Staatskanzleramt
  3. Senatsverwaltung
  4. Staatsrechnungshof
  5. Staatsamt für Justiz
  6. Bergisches Gerichtshof
  7. Staatsdisziplinargericht für den öffentlichen Dienst
  8. Staatsverwaltungsgericht
  9. Staatspatentgericht
  10. Staatssozialgericht
  11. Staatsarbeitsgericht
  12. Staatsfinanzgericht
  13. Generalstaatsanwaltschaft
  14. Staatsanwaltschaft Freie Stadt Bergen
  15. Staatsanwaltschaft Lorertal
  16. Staatsanwaltschaft Noranda
  17. Staatsanwaltschaft Trübergen
  18. Staatsarchiv
  19. Staatsamt für Asyl- und Einwanderungsfragen
  20. Staatsamt für Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
  21. Staatsamt für Feuerwehr und Rettungsdienst
  22. Staatsamt für Datenschutz, Informationsfreiheit und -sicherheit
  23. Staatsamt für Kartellfragen
  24. Staatsamt für Patent- und Markenschutz
  25. Staatsamt für Arbeitsschutz
  26. Staatsamt für Zollaufgaben
  27. Staatsamt für Gewässer-, Schifffahrts- und Küstenaufgaben
  28. Staatsamt für Risikobewertung und technische Güter- und Materialkontrolle und -prüfung
  29. Staatsamt für Arbeitsschutz
  30. Staatsamt für Berufsaufsicht
  31. Staatsamt für Korruptionsbekämpfung
  32. Staatsamt für Wahlen
  33. Staatspolizeipräsidium
"

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (17. April 2014, 23:58)


Beruf: Politiker

Wohnort: FSB

Region: Lorertal

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12

Freitag, 18. April 2014, 01:14

Eine solche Liste muss ich ablehnen. Ich würde stattdessen bevorzugen, wenn man hier in das Beamtendienstrecht eingreifen will, das ganze flexibler zu gestalten:
"Das Recht der Beamten, sich an Arbeitskämpfen zu beteiligen, kann beschränkt werden, wenn wichtige Interessen des Staates oder der Allgemeinheit dadurch berührt würden. Als solche gelten insbesondere die Aufrechterhaltung der grundsätzlichen Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane, der inneren und äußeren Sicherheit, des Katastrophenschutzes, die grundlegende staatliche Daseins- und Gesundheitsfürsorge sowie andere Tätigkeiten, die keinen Aufschub dulden oder deren Nichterfüllung den Interessen der Republik Bergen abträglich wäre. In jedem Falle ist ein Notbetrieb zu sichern. Eine Beschränkung muss zeitlich oder auf bestimmte Behörden begrenzt werden. Sie kann durch den Staatspräsidenten oder den zuständigen Staatsminister im Falle der landesweiten Geltung, durch den Behördenleiter im Einzelfall angeordnet werden. Gleiches gilt für Anordnungen, die eine Unterbrechung der Arbeitskämpfe wegen Ereignissen von besonderer Schwere vorsehen. Der generellen Beschränkung unterworfen sind leitende Bedienstete der obersten Staatsbehörden."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (18. April 2014, 01:16)


13

Freitag, 18. April 2014, 01:17

Wir stehen einer Verwässerung gleich welcher Art und Weise kritisch gegenüber, tendieren aber im Zweifel zu einer flexibleren Lösung.
Sozialliberale Partei

14

Samstag, 19. April 2014, 19:15

Aha dann will ich die mal von ihnen Hören Herr Kollege
Konservative Partei

15

Samstag, 19. April 2014, 19:46

Das war durchaus als Verweis auf den Herrn Staatsminister zu verstehen, Frau Kollegin.
Sozialliberale Partei