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31

Montag, 18. August 2014, 18:37

Frau Vorsitzende,

in der knapp bemessenen Zeit vollständig und allumfassend auf die Novellierung einzugehen ist mir leider nicht möglich. Viele Punkte sind diskussionswürdig - aufgefallen ist ist mir jedoch die Handhabung der Rechtsstellung eines Soldaten und die einhergehende Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit im Falle, dass der Rechtsweg eingeschlagen werden soll. Hier werden zivile Gerichte dafür benannt, was im Grundsatz nicht falsch ist, in der Praxis jedoch nicht immer tragbar ist. An dieser Stelle würde ich eine andere Regelung vorschlagen wollen.

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32

Montag, 18. August 2014, 18:41

Nichts da das Militär steht unter Kontrolle der Zivilverwaltung also haben sie sich an diese Zu halten
Bergische Linkspartei

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33

Montag, 18. August 2014, 18:45

Meine Damen und Herren der BLP,

wie wollen sie die bei Auslandseinsätzen, im Verteidigungsfall oder auf Hoher See gewährleisten? Sollen die Schiffe in ihre Heimathäfen zurückkehren, Truppe aus dem Ausland nach Hause kommen oder die Front verlassen um die zivile Gerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen? Es gibt nun einmal Fälle, in denen es nicht praktikabel ist so zu verfahren. Wie sie aber sicherlich festgestellt haben dürften sind dies Ausnahmefälle. Nichts desto trotz darf gerade da dem Soldaten nicht die Möglichkeit genommen werden eine Gerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen. In dem Großteil der Fälle wird es sicherlich um verwaltungstechnische Klagen gehen, in besonderen Fällen bedarf es aber einer Militärgerichtsbarkeit.

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34

Montag, 18. August 2014, 18:48

Sie wollen hier dem Militär eine Knüppeljustiz aufzwingen.
Bergische Linkspartei

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35

Montag, 18. August 2014, 18:50

DAS müssen sie mir nun bitte näher ausführen. Ich habe Ihnen lediglich die besonderen Fälle aufgezählt in denen es in meinen Augen einer Militärgerichtsbarkeit bedarf, mit einer Frage an die BLP verbunden wie in ihren Augen dann wohl in solchen Fällen zu verfahren wäre, sollten nur zivile Gerichte zuständig sein. Eine Antwort hierzu steht jedoch noch aus.

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36

Montag, 18. August 2014, 18:51

Die Zivilen Gerichte sollen gier verhandeln weil das unser Meinung nach reicht.
Bergische Linkspartei

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37

Montag, 18. August 2014, 18:53

Ich wiederhole meine Frage: Und bei Auslandseinsätzen, im Verteidigungsfall und auf Hoher See auch?

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38

Montag, 18. August 2014, 18:54

Ach jetzt fangen wir schon damit an.Die Haltung der BLP ist dazu klar keine Auslandseinsätze ausser aus Humanitären Gründen und auch keine Manöver.
Bergische Linkspartei

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39

Montag, 18. August 2014, 18:58

Dann reduziere ich gerne meine Frage für die BLP: Und wie steht es bei humanitären Einsätzen, die sicherlich auch im Ausland sind - man könnte diese also durchaus auch als Auslandseinsätze bezeichnen.

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40

Montag, 18. August 2014, 19:01

Dann muss die Staatsanwaltschaft dort untersuchungen anstellen.
Bergische Linkspartei

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41

Montag, 18. August 2014, 19:05

5000 km entfernt? Wie gut, dass dies dann nicht meinen Etat betrifft.

42

Montag, 18. August 2014, 19:33

Offizier a.D.
Herr Vorsitzender,
werte Frau Kollegin von Aarau, ich sehe, wir scheinen als ehemalige Militärangehörige die selben Probleme in dieser Vorlage der Staatsregierung. Ich möchte ergänzend feststellen, dass Großteile des Militärstrafrechts unterschieden werden müssen vom allgemeinen Strafrecht. Soldaten sollten auch von Soldaten verurteilt werden, Zivilisten von Zivilisten, das ist ein ganz simpler Grundsatz, der in vielen Staaten der Welt zurecht Anwendung findet. Mir ist bewusst, dass meine Fraktion diesen Standpunkt nicht in Gänze teilt, doch vertrete ich ihn aufgrund meiner militärischen Vergangenheit.


VorsitzenderFrau Generalin, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Ausschuss in keinster Weise unter Zeitdruck steht. Sie können gerne Ihre Ausführungen in vollem Umfang machen.
Sozialliberale Partei

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43

Montag, 18. August 2014, 20:16

Vielen Dank Herr Vorsitzender - aber wie Sie sicherlich sehen, herrscht schon beim erst gewählten Punkt große Uneinigkeit.

Ein Militärgericht soll mitnichten eine zivile Gerichtsbarkeit ersetzen, sondern nur da zum tragen kommen, wo sie Sinn macht und allen beteiligten zum Vorteil gereicht. Ein Missionsabbruch oder eine Schwächung der militärischen Struktur während eines Einsatzes hat nachhaltige Auswirkungen auf die Moral und den Zusammenhalt der Truppe. Auch aus diesem Grunde sind Militärgerichte von Nöten.

44

Montag, 18. August 2014, 22:32

Offizier a.D.Warum sollten nicht militärische Straftaten militärgerichtlich verfolgt werden?
Sozialliberale Partei

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45

Montag, 18. August 2014, 23:52

Das Militärgericht soll nicht das Zivilgericht in militärischen Rechtsangelegenheiten gänzlich ersetzen, sondern nur da, wo es Sinn macht - es war wohl nicht ganz deutlich ausgedrückt.