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Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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Region: Bergen-Hauptstadt

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16

Montag, 23. Februar 2015, 19:13

SimOffStaatsausschuss für Betäubungs- und Arzneimittelbegutachtung (§ 2 BtMG).
Staatspräsident a.D.

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17

Montag, 23. Februar 2015, 19:23

man bespricht sich kurz.
Ja, so würden wir es begrüßen, wenn Sie einen entsprechenden Entwurf vorlegen.

18

Freitag, 6. März 2015, 21:32

Man lässt den Entwurf schnell ändern.

Entwurf
Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes


Artikel 1 - Änderung hinsichtlich von Ausnahmen mit zwingender medizinischer Indikation
In § 5 BtMG wird ein Absatz 3 eingefügt: "(3) Liegt eine schwere Erkrankung vor, zu deren Besserung oder Linderung ausschließlich oder erwiesenermaßen besser ein Präparat, das einen nach diesem Gesetz als Wirkstoff der Klasse D eingestuften Wirkstoff enthält, einsetzbar ist, kann ein besonders zugelassener Arzt durch besondere Verordnung die Anwendung dieses Präparats als Arzneimittel verschreiben. Gleiches gilt für die dem Jugendschutz unterliegenden Substanzen. Für eine Verwendung als Arzneimittel ist die Abgabe dieser Substanzen in besonders zugelassenen Apotheken zulässig, ebenso der Anbau oder die Verarbeitung, soweit eine entsprechende Zulassung erteilt wird. Zulassungen werden nach freiem Ermessen durch das zuständige Staatsamt nur erteilt, wenn angemessene Standards gewährleistet sind."

Artikel 2 - Bedarf in besonderen Einrichtungen
In § 5 BtMG wird ein Absatz 4 eingefügt: "(4) Für die Vorratshaltung in einer Praxis eines zugelassenen Arztes, eines Krankenhauses oder einer zur Unterbringung von Kranken oder alten Menschen genutzten Einrichtung kann der Staatsausschuss gesonderte Bestimmungen festsetzen."

Artikel 3 - Änderungen hinsichtlich der erleichterten Zulassung von Veterinärmedizin
In § 5 BtMG wird ein Absatz 5 eingefügt: "(4) Für den Einsatz in der Veterinärmedizin dienen, kann der Staatsausschuss besondere Bestimmungen abweichend von seinen sonst festgesetzten Regelungen erlassen."

Artikel 4 - Strafvorschriften
Es wird ein § 4 ein Absatz 4 eingefügt: "(4) Wer mit Vorsatz oder durch Fahrlässigkeit gegen eine andere sich aus diesem Gesetz ergebene oder darauf basierende Verpflichtung verstößt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Handelt der Täter als zugelassener Arzt oder Apotheker, so geht damit der Entzug der Zulassung einher."

Artikel 5 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung als Änderungsgesetz in Kraft.
Sozialliberale Partei

19

Samstag, 18. April 2015, 15:36

Obfrau
blickt in die Runde
Sozialliberale Partei

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20

Dienstag, 21. April 2015, 23:23

Damit sind wir zufrieden.

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21

Dienstag, 21. April 2015, 23:23

Max Herrlich
Gibt es noch Redebedarf?

22

Mittwoch, 22. April 2015, 12:39

Der Obmann schüttelt den Kopf.
Konservative Partei

23

Mittwoch, 22. April 2015, 12:39

Obfrau
Keinen von unserer Seite.
Sozialliberale Partei

24

Sonntag, 28. Juni 2015, 19:45

29.06.15

Die SLP-Mitglieder des Ausschusses, der unter Vorsitz eines GWfB-Kollegen tagt, den man in der konstituierenden Ausschusssitzung vor einigen Tagen gemäß der Tradition Einstimmig gewählt hat, finden sich vor dem Saal ein, um den ersten Tagesordnungspunkt, das BtMG-Änderungsgesetz aus der letzten Legislatur, zu beraten.
Sozialliberale Partei

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25

Montag, 29. Juni 2015, 15:06

Ich schlage vor, dass wir zur Abstimmung kommen.

26

Mittwoch, 1. Juli 2015, 18:45

Nun gut. Kommen wir zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, ich bitte nun um Ihr Votum.

27

Mittwoch, 1. Juli 2015, 20:06

Die Vertreter der SLP stimmen dem (ihrem eigenen) Antrag geschlossen zu.
Sozialliberale Partei

28

Sonntag, 5. Juli 2015, 19:14

Die Senatoren der GWfB enthalten sich.

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Region: überall

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29

Montag, 13. Juli 2015, 12:59

Die SPB-Mitglieder im Ausschuss stimmen geschlossen zu.

30

Montag, 27. Juli 2015, 15:07

Der Vertreter der UBK stimmt zu.
Konservative Partei