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16

Samstag, 9. April 2016, 19:49

TelefonDie Polizei in Seibnitz, guten Tag. Ist Dr. Eulenstein zu sprechen?

Beruf: Richterin i.R.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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17

Montag, 11. April 2016, 11:15

Telefon Guten Tag, Dr. Eulenstein am Apparat, Justus sagte Sie wären von der Polizei, Revier Sebnitz? Womit kann ich Ihnen dienen?
Magdalena Eulenstein

18

Montag, 11. April 2016, 16:37

TelefonWir haben einen Herrn Ulrich Eulenstein in Gewahrsam nehmen müssen, der Ihren Beistand erbeten hat.

Beruf: Richterin i.R.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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19

Dienstag, 12. April 2016, 17:06

Telefon So so, gut ich werde den Herrn vertreten. Ich schaue dan bei Ihnen vorbei. Guten Tag.
Magdalena Eulenstein

Beruf: Richterin i.R.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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20

Dienstag, 12. April 2016, 17:11

Magdalena befiehlt dem Chauffeur den Wagen bereit zu machen. Sie läst sich nach Sebnitz fahren.
Magdalena Eulenstein

Beruf: Richterin i.R.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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21

Donnerstag, 1. September 2016, 13:16

Sitzt im Arbeitszimmer und studiert Fallakten.
Magdalena Eulenstein

22

Samstag, 4. November 2017, 16:54


Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Die Bürgermeisterin
Lormünde, 06.11.17


Beamtenrechtliche Angelegenheit - hier: Ihr Schreiben in dieser Angelegenheit

Sehr geehrter Herr Dr. Eulenstein,
mit hier am 04.11.17 eingegangenen Schreiben baten Sie um Ihre Entlassung aus dem Dienstverhältnis zur Stadt Lormünde und forderten die Auszahlung ausstehender Bezüge.

1. Mit Bescheid vom 23. Januar 2017, Ihnen persönlich übergeben durch Frau Bürgermeisterin a.D. Kerstner, wurden Sie aus disziplinarischen Gründen aus dem Beamtenverhältnis entfernt und dieses Dienstverhältnis damit beendet.
Das am 14. Juni 2017 durch Wahl zum Oberbürgermeister begründete Beamtenverhältnis ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 1. Alt. RegionalG ein Beamtenverhältnis auf Zeit im Sinne von § 4 Abs. 2 Var. b StaatsbedG, wurde mit der Entfernung aus dem Amt durch aufsichtsbehördliche Verfügung vom 09. Oktober 2017 beendet.
Somit ist eine Entlassung aus einem Dienstverhältnis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr möglich, die Kündigung ist damit jedenfalls gegenstandslos, wäre mit Hinblick auf § 8 StaatsbedG jedoch auch ansonsten wirkungslos.

2. Ausweislich der Personalakte ist die Stadt Lormünde Ihnen weder aus dem Dienstverhältnis, welches am 23. Januar 2017 beendet wurde, noch aus dem Wahlbeamtenverhältnis bis zum 09. Oktober 2017 eine Besoldung schuldig.

Wir betrachten Ihr Schreiben daher als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bülthuber
Bürgermeisterin für Haushalt und Finanzen

Beruf: Richterin i.R.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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23

Dienstag, 7. November 2017, 11:34

Butler Justus bringt das Schreiben zu seiner Herrin. er wundert sich das es an Herrn Doktor adressiert ist.

" Gnädige Frau , dieses Schreiben aus Lormünde ,ging hier ein. es ist an den gnädigen Herrn Doktor gerichtet. Eigentlich sollten die Wissen das der Junge Herr hier nicht mehr wohnt."

Magdalena öffnet das Schrieben und liest es. Sie zuckt mit den Schultern,das ist des Juniors Ding, da mische sie sich nicht ein.Sie lässt das Schreiben in einen Aktenordner legen.
Magdalena Eulenstein

24

Sonntag, 17. Juni 2018, 19:14

anhänger der BF ziehen vor das Haus und lassen Eulenstein hochleben.