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91

Sonntag, 12. Februar 2017, 17:54


Richterin Barbara SalfischFrau Eulenstein, das Amtsgericht in Sebnitz, hat den Antrag zurück gewiesen, da es sich nicht zuständig sah.

GedankenUnd ich kann langsam verstehen wieso der Kollege so gehandelt hat.


Die Zuständigkeit ist nicht ganz eindeutig geregelt und so ist auch die Auffassung des Amtsgerichtes zu Sebnitz vertretbar, dass wir hier zuständig sind.

Ferner sind "Deals" mit dem Gericht Gesetzlich nicht zulässig. Aber das wissen Sie natürlich, da Sie Jura studierten.

92

Sonntag, 12. Februar 2017, 20:07


Durr schüttelt erbost und entsetzt den Kopf.

Beruf: Richterin i.R.

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93

Dienstag, 14. Februar 2017, 10:07

Regt sich immer mehr auf.

" Herrgot es geht hier doch nur um ein defektes Polizeiauto! Dafür ist der betriebene Aufwand viel zu groß!
Hohes Gericht lassen Sie ein, In dubio pro reo gelten und wir sind zufrieden."
Magdalena Eulenstein

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94

Dienstag, 14. Februar 2017, 11:50


Richterin Barbara SalfischFrau Eulenstein, Sie lassen mir keine andere Wahl. Da Sie die Verhandlung nachhaltig stören und auch meine Ermahnung nicht reagieren wollten, sehe ich mich gezwungen ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.500 BM zu verhängen.

Beruf: Richterin i.R.

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95

Dienstag, 14. Februar 2017, 13:42

GedankenAch Gott das nerv jetzt aber, habe ich überhaupt soviel Kleingeld bei?

Beginnt in iher Aktentasche zu kramen und blättert der Richterin die Summe auf den Richtertisch

"Bitte schön, ihr Bussgeld! Können wir nun fortfahren? Wo war ich ich...? ach ja In dubio pro reo!
Wenn es sein muss verhängen Sie noch ein Bussgeld! Ich werde alle Mittel nutzen um meinen Mandanten frei zu bekommen ,dass ist meine Pflicht, Ihre ist es ,mich daran zu hindern."
Magdalena Eulenstein

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96

Dienstag, 14. Februar 2017, 15:45


Richterin Barbara SalfischFrau Eulenstein, ist das Ihr ernst? Die Strafe ist an den Kämmerer zu entrichten. Das wissen Sie, daher ist Ihr vorgehen als weitere Maßnahme zur Störung des Prozesses zu werten und zeigt einmal mehr, das Sie das Gericht nicht achten. Daher Verhängt das Gericht zusätzlich nach § 16 Absatz 1 Satz 2 APO eine zweitägige Haftstrafe für Frau Magdalena Eulenstein.

97

Mittwoch, 15. Februar 2017, 00:34

Der Lokalreporter in den ansonsten leeren Zuschauerrängen ist begeistert von so viel Action und schreibt begeistert mit, auch wenn er von Prozessrecht noch weniger Ahnung hat als die offensichtlich verwirrte Verteidigerin.

Beruf: Richterin i.R.

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98

Mittwoch, 15. Februar 2017, 12:49

GedankenMein Gott wie pingelig

" Von mir aus hohes Gericht, aber erst bringen wir diesen Unsinn zu Ende. Ich beantragte noch Freispruch für den Angeklagten. Verstehe nicht warum hier auf diesem Dienstwagen herumgehackt wird, haben wir in Bergen keine Polizeifahrzeuge mehr oder was soll der ganze Unfug?
Früher da standen wirkliche Verbrecher vor meinen Schranken, Notzüchter, Räuber, Steuerheuhinterzieher und Mörder, das hier dagegen ist ein lächerliches Bagatelldelikt."
Magdalena Eulenstein

99

Mittwoch, 15. Februar 2017, 15:58

Frau Vorsitzende,
ich finde es unerträglich, wie die Frau Verteidigerin hier auftritt. Freiheitsberaubung ist ein Verbrechen und Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Körperverleztzung ist ein Vergehen, dass erhebliche Bedeutung für die Strafverfolgungsbehörde ist. Bagatell- oder gar Kavalliersdelikte stehen hier wahrhaft nicht in Rede. Ein Freispruch wäre angesichts der Beweislage lächerlich und unserr Angebot ist auch vom Tisch. Zur Orientierung für die werte Kollegin sei mir gestattet, meine Strafforderung grob zu orientieren: Der Schuld des Angeklagten würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von etwa 4 Jahren gerecht. Im Angesicht des vollständig fehlenden Unrechtsbewusstsseins und des Auftritts hier kommt auch eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.
Im Angesicht dieseer Forderung wäre es mehr als angemessen, dieses Verfahren endlich und ordentlich weiterzuführen.

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100

Mittwoch, 15. Februar 2017, 16:12


Richterin Barbara Salfisch
Wartet auf die Reaktion von Frau Eulenstein.

Beruf: Richterin i.R.

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101

Mittwoch, 15. Februar 2017, 19:06

"Hohes Gericht, äh wie bitte Freiheitsberaubung, mein Mandant
wurde doch seiner Freiheit beraubt!

Wir verhandelt hier Rowdytum, sprich die Kappute Scheibe, alles andere kann
nicht bewiesen werden, dass das Objekt tot ist und Tote soll man ruhen lassen,
es ist heute nicht mehr nachweiß und nachvollziehbar! Auch wenn die Frau
Staatsanwältin, immer die Angst der nächsten Niederlage im Nacken, was
ich persönlich durchaus verstehe, immer wieder auf dem leidigem Thema
herumkaut. Gehen wir es noch einmal einzeln durch Hohes Gericht,
Freiheitsberaubung entfällt, kein Beweiß, Körperverletzung, entfällt kein Beweiß,
bleiben am Ende Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Sachbeschädigung, wobei
diese von den Beamten hätte verhindert werden können. Vier Jahre für eine
kaputte Scheibe eines Dienstwagens sind nicht angemessen, sondern der Gipfel
juristischen Irrtums! Wir Plädieren für eine Bewährungsstrafe, kombiniert mit
einer Ordnungsstrafe. damit Hohes Gericht ist das der Gerechtigkeit genüge
getan."
Magdalena Eulenstein

102

Mittwoch, 15. Februar 2017, 20:05


Sehen Sie, Frau Kollegin, wir haben eine Videoaufnahme Ihres Mandanten von der Eingangspforte der Kaserne. Dort ist zu sehen, wie er Gewalt gegen den Reuter ausübt und dem Wachposten ebendiesen geradezu "verkaufen" möchte, im Austausch gegen einen nicht existenten Soldaten, den er sich ausgedacht hat. Das kann uns auch der Wachposten als Zeuge bestätigen. Die Sachbeschädigung ist das kleinste Problem Ihres Mandanten.
Sie seufzt.

Und ich würde nun, Frau Vorsitzende, das hohe Gericht bitten, die Beweisaufnahme fortzusetzen oder sie zu beenden, wenn das Gericht zu einer Überzeigung bereits gelangt ist.

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103

Mittwoch, 15. Februar 2017, 22:01


Richterin Barbara SalfischHerr Herschhuber Sie können dann hinten platznehmen. Ich würde gerne noch den behandelnen Arzt hören, wenn dies möglich ist.

Sieht dabei mahnend zu Frau Eulenstein.

104

Donnerstag, 16. Februar 2017, 00:11


Welchen Arzt genau, Frau Vorsitzende?

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105

Donnerstag, 16. Februar 2017, 00:20


Richterin Barbara SalfischDen Oberarzt aus Fleischingen ...

Sieht in die Unterlagen.


Dr. Petersen, wenn ich richtig informiert bin.