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Freitag, 5. Mai 2017, 00:10




PROKLAMATION DES STAATSPRÄSIDENTEN

gemäß Art. 25, Absatz 2 VdRB
(Nr. 235)

Hiermit erkläre ich die 235. Legislaturperiode des Senates der Republik Bergen gemäß Art. 25, Abs. 2, Satz 1, Alt. 1 für eröffnet, nachdem per 24.04.2017 ein Staatskanzler im Amt ist. Die Legislaturperiode endet damit spätestens am 24.08.2017.

Gegeben unter dem Siegel der Republik und vollzogen unter meiner Unterschrift in der Villa Röder zur Freien Stadt Bergen, am 24. Tage des Monats April im Jahre 2017, im 71. Jahre der Verfassung.



DIE AMTIERENDE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK BERGEN


(M. Pabst, Senatspräsidentin)


17

Dienstag, 16. Mai 2017, 23:14


URKUNDE ÜBER DIE VÖLKERRECHTLICHE RATIFIKATION
des Vertrages über die Gründung der Nordantika-Union ("Halton I")

Nach erfolgter Zustimmung des Senates, gegeben durch Beschluss vom 24. März 2017, bestätige ich den Vertrag und erkläre damit seine Ratifikation. Er tritt damit für die Republik Bergen als völkerrechtlicher Vertrag in Kraft und Geltung.

Gegeben unter dem Siegel der Republik und vollzogen unter meiner Unterschrift in der Freien Stadt Bergen, am 28. Tage des Monats April im Jahre 2017, im 71. Jahre der Verfassung.

DIE AMTIERENDE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK BERGEN

(M. Pabst, Senatspräsidentin)

18

Dienstag, 19. September 2017, 19:21




PROKLAMATION DES STAATSPRÄSIDENTEN

gemäß Art. 25, Absatz 2 VdRB
(Nr. 236)

Hiermit erkläre ich die 236. Legislaturperiode des Senates der Republik Bergen gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 der Verfassung für eröffnet, nachdem per 18.09.17 ein Staatskanzler im Amt ist. Die Legislaturperiode endet damit spätestens am 18.01.18.

Gegeben unter dem Siegel der Republik und vollzogen unter meiner Unterschrift in der Freien Stadt Bergen, am 18. Tage des Monats September im Jahre 2017, im 72. Jahre der Verfassung.
DER STAATSPRÄSIDENT

19

Freitag, 22. Juni 2018, 00:15




PROKLAMATION DES STAATSPRÄSIDENTEN

Hiermit verfüge ich,
IN ANBETRACHT der gescheiterten Regierungsbildung nach den Wahlen vom Februar 2018,
GESTÜTZT auf Artikel 24 Absatz 5 Satz 3 der Verfassung,
NACH pflichtgemäßem Ermessen:
  1. Der Bergische Senat, 237. Legislaturperiode, ist hiermit aufgelöst.
  2. Eine Neuwahl ist gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen abzuhalten.
  3. Diese Verfügung wird gemäß Art. 24 Abs. 5 S. 3 2. Halbsatz wirksam, wenn der Bergische Senat nicht binnen 72 Stunden widerspricht.
Gegeben unter dem Siegel der Republik und vollzogen unter meiner Unterschrift in der Freien Stadt Bergen, am 22. Tage des Monats Juni im Jahre 2018, dem 73. Jahre der Verfassung.
DER STAATSPRÄSIDENT


20

Donnerstag, 18. Februar 2021, 14:05




PROKLAMATION DES STAATSPRÄSIDENTEN

gemäß Art. 25, Absatz 2 VdRB
(Nr. 239)

Hiermit erkläre ich die 239. Legislaturperiode des Senates der Republik Bergen gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 der Verfassung für eröffnet, nachdem per 30.11.20 ein Staatskanzler im Amt ist. Die Legislaturperiode endet damit spätestens am 30.03.21.

Gegeben unter dem Siegel der Republik und vollzogen unter meiner Unterschrift in der Freien Stadt Bergen, am 18. Tage des Monats Februar im Jahre 2021, im 75. Jahre der Verfassung.

DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK BERGEN

in Vertretung


(Senatspräsidentin)