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Matthias Hansen Matthias Hansen ist männlich
Rechtsanwalt

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Wird mein Antrag denn überhaupt bearbeitet?

__________________
RA Prof. Dr. jur. Matthias Hansen
Senior-Partner der Sozietät Hansen, Raimann & Partner Rechtsanwälte GmbH
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Insolvenzverwalter

30.09.2008 22:57 Matthias Hansen ist offline E-Mail an Matthias Hansen senden Beiträge von Matthias Hansen suchen Nehmen Sie Matthias Hansen in Ihre Freundesliste auf
Dr. Peter Marx Dr. Peter Marx ist männlich


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Guten Tag, Herr Hansen. Ich werde ihr Gesuch an den zuständigen Minister weiterleiten. Bitte haben Sie Geduld. Für Nachfragen hier meine Nummer.

__________________
Dr. Peter Marx
Bundespräsident

Bundestagspräsident a.D.

Sozialwissenschaftler

04.10.2008 14:22 Dr. Peter Marx ist offline E-Mail an Dr. Peter Marx senden Beiträge von Dr. Peter Marx suchen Nehmen Sie Dr. Peter Marx in Ihre Freundesliste auf
Dr. Peter Marx Dr. Peter Marx ist männlich


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Brief:
Justizministerium
- Dr. Peter Marx -
Platz der Republik 9
Freie Stadt Bergen

Herrn Dr. Matthias Hansen

Betreff: Zulassung als Anwalt


Sehr geehrter Herr Dr. Hansen,

ich muss Ihnen leider mitteilen, dass man Sie als Anwalt nicht zulassen kann. Als Begründung hängen wir den tangierten Paragraphen an.

Zitat:
§ 2 - Anwaltsbestimmungen

(1) Der Beruf des Anwalts darf von bergischen Staatsbürgern angestrebt werden, die ein abgeschlossenes Rechtstudium mit abgelegter Prüfung vorweisen können. Ausländische Studienabschlüsse müssen nachgewiesen werden.


Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Peter Marx
Justizminister


__________________
Dr. Peter Marx
Bundespräsident

Bundestagspräsident a.D.

Sozialwissenschaftler

04.10.2008 14:28 Dr. Peter Marx ist offline E-Mail an Dr. Peter Marx senden Beiträge von Dr. Peter Marx suchen Nehmen Sie Dr. Peter Marx in Ihre Freundesliste auf
Matthias Hansen Matthias Hansen ist männlich
Rechtsanwalt

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Ich lege Widerspruch gegen diese Entscheidung ein, da sie sich auf das ungültige Gesetz zur Anwaltskammer und des Anwaltsberufes beruft. Nach Bundesjustizgesetz ist eine Zulassung ausländischer Anwälte explizit zugelassen:

Zitat:
§31 - [Anwaltsbestimmungen]
(1) Die Anwaltschaft ist eine vom Staat unabhängige Berufsgruppe.
(2) Anwälte beraten in allen Prozessarten ihre/n Mandanten.
(3) Der Beruf des Anwalts darf von bergischen und ausländischen Staatsbürgern angestrebt werden, die ein abgeschlossenes Rechtstudium mit abgelegter Prüfung vorweisen können. Ausländische Studienabschlüsse müssen nachgewiesen werden.
(4) Die Anwälte haben sich schriftlich bei der Anwaltskammer mit ihrem Abschlusszeugnis zu bewerben, um sich in das Anwaltsregister eintragen zu lassen und so die Lizenz zu erhalten.
(5) Die Anwälte haben das Recht sich überall frei niederzulassen.
(6) Bei schweren Verstößen gegen die Anwaltsbestimmungen wird den Anwälten durch die Anwaltskammer die Lizenz auf begrenzte oder unbegrenzte Zeit entzogen.
(7) Ausländische Anwälte haben sich bei der Anwaltskammer registrieren zu lassen, wenn sie in Bergen praktizieren wollen


__________________
RA Prof. Dr. jur. Matthias Hansen
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Insolvenzverwalter

04.10.2008 14:36 Matthias Hansen ist offline E-Mail an Matthias Hansen senden Beiträge von Matthias Hansen suchen Nehmen Sie Matthias Hansen in Ihre Freundesliste auf
Dr. Peter Marx Dr. Peter Marx ist männlich


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Brief:
Justizministerium
- Dr. Peter Marx -
Platz der Republik 9
Freie Stadt Bergen

Herrn Dr. Matthias Hansen

Betreff: Zulassung als Anwalt


Sehr geehrter Herr Dr. Hansen,

ich entschuldige mich für die Anwendung des alten Gesetzes. Nach dem nun gültigen Bundesjustizgesetzes erhalten Sie selbstredend die Zulassung zur Praktizierung in der Bundesrepublik Bergen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Peter Marx
Justizminister


__________________
Dr. Peter Marx
Bundespräsident

Bundestagspräsident a.D.

Sozialwissenschaftler

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Dr. Peter Marx: 04.10.2008 14:43.

04.10.2008 14:43 Dr. Peter Marx ist offline E-Mail an Dr. Peter Marx senden Beiträge von Dr. Peter Marx suchen Nehmen Sie Dr. Peter Marx in Ihre Freundesliste auf
Matthias Hansen Matthias Hansen ist männlich
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Ich gebe hiermit bekannt, dass ich sowie Herr RA Hans Meiser von nun gemeinsam in folgender Kanzlei tätig sein werden:
Hansen Meiser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohentalstraße 24
1221 Freie Stadt Bergen

Dies ist eine Ummeldung, gemäß §32 (2) Bundesjustizgesetz.
Schwerpunkte der Kanzlei werden Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Familienrecht sein.

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RA Prof. Dr. jur. Matthias Hansen
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12.11.2008 22:13 Matthias Hansen ist offline E-Mail an Matthias Hansen senden Beiträge von Matthias Hansen suchen Nehmen Sie Matthias Hansen in Ihre Freundesliste auf
Andreas von Weyer Andreas von Weyer ist männlich
Theaterwissenschaftler

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Dies ist zu Kenntnis genommen und wird so im Anwaltsregister vermerkt.

__________________
Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
13.11.2008 11:19 Andreas von Weyer ist offline E-Mail an Andreas von Weyer senden Beiträge von Andreas von Weyer suchen Nehmen Sie Andreas von Weyer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Andreas von Weyer in Ihre Kontaktliste ein
Matthias Hansen Matthias Hansen ist männlich
Rechtsanwalt

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Vielen Dank, Herr Minister.

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RA Prof. Dr. jur. Matthias Hansen
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Insolvenzverwalter

13.11.2008 13:41 Matthias Hansen ist offline E-Mail an Matthias Hansen senden Beiträge von Matthias Hansen suchen Nehmen Sie Matthias Hansen in Ihre Freundesliste auf
Karlo Marks Karlo Marks ist männlich
Radikaler Sozialist

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Brief:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich, Karlo Marks, beantrage gemäß § 31 (3) des Bundesjustizgesetz die Eintragung in das Register der Anwaltskammer.
Über einen akademischen Abschluss der Rechtswissenschaften verfüge ich (siehe Anhang).

Persönliche Daten:

Geburtsdatum: 7. September 1979
Geburtsort: Rathingen, Trübergen
Wohnort: Rathingen, Trübergen


Mit freundlichen Grüßen

Karlo Marks




__________________

09.01.2009 18:15 Karlo Marks ist offline Beiträge von Karlo Marks suchen Nehmen Sie Karlo Marks in Ihre Freundesliste auf
Andreas von Weyer Andreas von Weyer ist männlich
Theaterwissenschaftler

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Vielen Dank für die Einreichung Ihres Antrags, Herr Marks. Ich bitte Sie noch die Adresse Ihrer Kanzlei bekanntzugeben, danach kann ich Sie in das Anwaltsregister aufnehmen.

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Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
09.01.2009 18:31 Andreas von Weyer ist offline E-Mail an Andreas von Weyer senden Beiträge von Andreas von Weyer suchen Nehmen Sie Andreas von Weyer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Andreas von Weyer in Ihre Kontaktliste ein
Karlo Marks Karlo Marks ist männlich
Radikaler Sozialist

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Nach §32 Absatz 3, des Bundesjustizgesetzes habe ich doch alle Angaben gemacht.

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09.01.2009 18:35 Karlo Marks ist offline Beiträge von Karlo Marks suchen Nehmen Sie Karlo Marks in Ihre Freundesliste auf
Andreas von Weyer Andreas von Weyer ist männlich
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Für eine Eintragung ins Anwaltsregister ist nach §32 Absatz 2 BJG die Adresse der Kanzlei vonnöten. Ich bitte Sie daher mir die fehlenden Daten nachzureichen.

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Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
09.01.2009 18:49 Andreas von Weyer ist offline E-Mail an Andreas von Weyer senden Beiträge von Andreas von Weyer suchen Nehmen Sie Andreas von Weyer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Andreas von Weyer in Ihre Kontaktliste ein
Karlo Marks Karlo Marks ist männlich
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Ich habe keine Kanzlei, könnte aber meine Adresse hinterlassen, wäre dies möglich?

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09.01.2009 18:51 Karlo Marks ist offline Beiträge von Karlo Marks suchen Nehmen Sie Karlo Marks in Ihre Freundesliste auf
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Ihre Privatadresse haben Sie ja oben mitangegeben. Es geht nur darum, dass die Anwaltskammer eine aktuelle Adresse hat, wenn Korrespondenzen getätigt werden müssen o.ä.

Wenn Sie nun Ihre als Kanzleiadresse Ihre Privatadresse angeben, würden mögliche Briefe zu Ihren Fällen und Mandanten an Ihre Privatadresse geschickt. Sind Sie damit einverstanden?

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Andreas von Weyer
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09.01.2009 18:55 Andreas von Weyer ist offline E-Mail an Andreas von Weyer senden Beiträge von Andreas von Weyer suchen Nehmen Sie Andreas von Weyer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Andreas von Weyer in Ihre Kontaktliste ein
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Sicherlich bin ich damit einverstanden. Könnte ich denn nun meine Lizenz erhalten? ich habe einen Mandanten... Augenzwinkern

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09.01.2009 18:57 Karlo Marks ist offline Beiträge von Karlo Marks suchen Nehmen Sie Karlo Marks in Ihre Freundesliste auf
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Sie haben sicherlich noch keinen Mandanten, da Sie noch keine Lizenz haben...

Sie müssten mir nun noch die Straße nennen, in der Sie wohnen, dann erhalten Sie sofort die Lizenz.

Sind Sie mit folgendem Eintrag einverstanden?

Kanzlei Marks
...str. ??
Rathingen, Trübergen

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09.01.2009 19:00 Andreas von Weyer ist offline E-Mail an Andreas von Weyer senden Beiträge von Andreas von Weyer suchen Nehmen Sie Andreas von Weyer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Andreas von Weyer in Ihre Kontaktliste ein
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Nicht Kanzlei... einfach Marks smile

Am Ufer 16 Freude

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09.01.2009 19:03 Karlo Marks ist offline Beiträge von Karlo Marks suchen Nehmen Sie Karlo Marks in Ihre Freundesliste auf
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Gut machen wir es folgendermaßen:

RA Karlo Marks
Am Ufer 16
Rathingen, Trübergen

Einverstanden?

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Andreas von Weyer
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09.01.2009 19:04 Andreas von Weyer ist offline E-Mail an Andreas von Weyer senden Beiträge von Andreas von Weyer suchen Nehmen Sie Andreas von Weyer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Andreas von Weyer in Ihre Kontaktliste ein
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Gerne smile

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09.01.2009 19:05 Karlo Marks ist offline Beiträge von Karlo Marks suchen Nehmen Sie Karlo Marks in Ihre Freundesliste auf
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Sehr gut. Dann erhalten Sie hiermit Ihre Anwaltslizenz.

Ich muss Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie als Anwalt ein Dienstleister sind, der beim Wirtschaftsministerium eine Gewerbelizenz beantragen muss.

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Andreas von Weyer
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09.01.2009 19:08 Andreas von Weyer ist offline E-Mail an Andreas von Weyer senden Beiträge von Andreas von Weyer suchen Nehmen Sie Andreas von Weyer in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Andreas von Weyer in Ihre Kontaktliste ein
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