14.05.07: -SV 3002/07- Bundesrepublik Bergen ./. "La Rose und andere |
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Nat?rlich Euer Ehren.
Nach eingehender Pr?fung beantragt die Staatsanwaltschaft die teilweise Einstellung des Verfahrens und zieht die Klage teilweise zur?ck. Aufrecht erhalten bleibt Sie f?r den 07.01.2007, da zu dem Zeitpunkt das Bundesrauschmittelgesetz bereits in Kraft war. Die Staatsanwaltschaft beantragt daher ein Bu?geld in H?he von 2000BM. Zu zahlen von Herrn Simpson an die Staatskasse.
__________________ Dr. iur. Hans Freiburg
Bundesrichter
Oberstaatsanwalt a.D.
Jurist
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21.06.2007 15:07 |
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Danke, Herr Staatsanwalt. Herr Simpson, Ihr Pl?doyer, bitte.
__________________ Dr. jur. Johanna Breitenbach
Bundespräsidentin a. D.
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21.06.2007 23:33 |
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Tom Hagen
Anwalt
Dabei seit: 14.01.2007
Beiträge: 674
ID-Typ: NID
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ist auf die Argumente von Homer Simpson gespannt.
__________________ Staranwalt
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25.06.2007 23:22 |
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Homer Simpson
patriotischer Lorertaler
Dabei seit: 19.10.2006
Beiträge: 2.228
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SimOff |
Sorry, total ?bersehen |
Euer Ehren, Herr Staatsanwalt,
Ich habe schon zu beginn der verhandlung gesagt, dass in meinem Lokal
Alkohol ausgesch?nkt wurde. Ich m?chte aber auch hier nochmals betonen,
dass ich selbst nichts ausgesch?nkt habe. Mit den 2000 BM bin ich einverstanden.
__________________
Lorertal - Elefthería í thánatos
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26.06.2007 13:52 |
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Danke, Herr Simpson. Das Gericht zieht sich zur Beratung zur?ck.
__________________ Dr. jur. Johanna Breitenbach
Bundespräsidentin a. D.
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07.07.2007 17:14 |
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Betritt den Gerichtssaal
Meine Damen und Herren, das Urteil wird nun verlesen:
Urkunde |
DER BUNDESGERICHTSHOF Die Strafkammer
Die Strafkammer des Bundesgerichtshofs hat unter Vorsitz von Bundesrichterin Dr. jur. Johanna Breitenbach im
Strafverfahren
Bundesrepublik Bergen,
vertreten durch Staatsanwalt Dr. jur. Hans Freiburg
./.
Homer Simpson
f?r Recht erkannt
Urteil
im Namen des Volkes der
Bundesrepublik Bergen
Der Beklagte, Herr Homer Simpson, wird verurteilt, an die Gerichtskasse 2.000,- BM innerhalb eines Monats nach rechtskr?ftigwerden des Urteils zu zahlen.
Begr?ndung
Das Gericht sieht es als erwiesen an, und der Beklagte r?umt ein, dass in dem Gastronomiebetieb "Good Times", dem der Beklagte als Gesch?ftsf?hrer vorsteht, am 07.01.2007 mehrmals alkoholische Getr?nke ausgeschenkt wurden. Damit liegt ein Versto? gegen ? 1 Rauschmittelgesetz vor.
Der der Beklagte den Gastronomiebetrieb "Good Times" als Gesch?ftsf?hrer vorsteht, w?re es seine Pflicht gewesen, Ausschank und Konsum alkoholischer Getr?nke zu unterbinden.
Gegen dieses Urteil k?nnen gem?? ? 12 Absatz 1 Prozessordnung innerhalb einer Woche ab Urteilsverk?ndung Rechtsmittel eingelegt werden.
Stadt Bergen, den 12.07.2007
Johanna Breitenbach
Bundesrichterin
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__________________ Dr. jur. Johanna Breitenbach
Bundespräsidentin a. D.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Johanna Breitenbach: 12.07.2007 20:06.
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12.07.2007 20:06 |
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Handlung:
packt seinen Koffer und verl?sst den Gerichtssaal |
__________________ Dr. iur. Hans Freiburg
Bundesrichter
Oberstaatsanwalt a.D.
Jurist
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12.07.2007 21:23 |
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Impressum
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