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Zum Ende der Seite springen Vertragsunterzeichnung mit dem Königreich Pottyland
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Eduard Borowski Eduard Borowski ist männlich


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Vertragsunterzeichnung mit dem Königreich Pottyland Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Handlung:
Der Festssaal des Bundespräsidialamtes wird zur feierlichen Vertragsunterzeichnung hergerichtet.


__________________
Prof. Dr. rer. oek. Dipl.-Ing. Eduard Borowski
Bundespräsident der Bundesrepublik Bergen a.D.
Bundeskanzler der Bundesrepublik Bergen a.D.

13.03.2009 13:30 Eduard Borowski ist offline E-Mail an Eduard Borowski senden Beiträge von Eduard Borowski suchen Nehmen Sie Eduard Borowski in Ihre Freundesliste auf
König Potty König Potty ist männlich
Grünschnabel


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Guten Tag Herr Bundespräsident,

es freut mich endlich in Bergen sein zu können. Vielen Dank für den überaus beachtlichen Empfang! smile

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13.03.2009 14:27 König Potty ist offline E-Mail an König Potty senden Homepage von König Potty Beiträge von König Potty suchen Nehmen Sie König Potty in Ihre Freundesliste auf
Eduard Borowski Eduard Borowski ist männlich


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Ich heiße euch herzlich willkommen in der Bundesrepublik, königliche Hoheit. Bitte nehmt doch platz.
Wie war euer Flug?

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Prof. Dr. rer. oek. Dipl.-Ing. Eduard Borowski
Bundespräsident der Bundesrepublik Bergen a.D.
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14.03.2009 14:11 Eduard Borowski ist offline E-Mail an Eduard Borowski senden Beiträge von Eduard Borowski suchen Nehmen Sie Eduard Borowski in Ihre Freundesliste auf
Eduard Borowski Eduard Borowski ist männlich


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Majestät, ich will nicht drängen, aber ich meine dass wir doch allmählich zur Vertragsunterzeichnung schreiten sollten.

Handlung:
Nimmt das Vertragswerk zur Hand und setzt seine Unterschrift darunter.


Urkunde
Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Bergen und dem Königreich Pottyland



§ 1 Zweck

[1] Dieser Vertrag legt die Grundlage für die diplomatischen Beziehungen der Vertragsstaaten.
[2] Die Vertragsstaaten sind die Bundesrepublik Bergen und das Königreich Pottyland.

§ 2 Diplomatische Beziehungen
[1] Die Vertragsstaaten erkennen einander als souveräne Staaten an.
[2] Die Vertragsstaaten erkennen die territorialen Grenzen des jeweils anderen als unverletzlich an.
[3] Die Vertragsstaaten bemühen sich um stets freundschaftliche Beziehungen zueinander.
[4] Die Vertragsstaaten richten ständige Botschaften beieinander ein, über welche sie diplomatisch kommunizieren. Das Botschaftspersonal muss von dem Vertragsstaat, in dem es eingesetzt wird, akkredetiert werden und genießt dort somit diplomatische Immunität vor Strafverfolgung.
[5] Das Gelände der Botschaften ist Teil des die Botschaft besitzenden Staates. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Botschafters dürfen dort die Behörden des anderen Vertragsstaates tätig werden.
[6] Die Vertragsstaaten stufen die diplomatischen Beziehungen zueinander während der Laufzeit dieses Vertrages als mindestens "neutral" ein.

§ 3 Sicherheitspolitik
[1] Die Vertragsstaaten vereinbaren, keinerlei militärische Aggression gegeneinander auszuüben.
[2] Die Vertragsstaaten setzen Militär, Sicherheitskräfte und Nachrichtendienste auf dem Territorium des anderen nur dann ein, wenn dieser dies ausdrücklich genehmigt.
[3] Menschen die in einem Vertragsstaat straffällig geworden sind und sich im anderen Vertragsstaat aufhalten müssen auf Antrag hin an die Behörden des Vertragsstaates, in welchem sie straffällig geworden sind, ausgeliefert werden. Dies gilt nicht für Bürger des Vertraagsstaates in dem sich die Gesuchten aufhalten.

§ 4 Inkrafttreten
[1] Der Vertrag tritt nach der Ratifizierung in den Vertragsstaaten durch Unterzeichnung der Staatsoberhäupter in Kraft.
[2] Er kann in beidseitigem Einverständnis jederzeit geändert werden.
[3] Der Vertrag kann durch jeden der beiden Vertragsstaaten fristlos und ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden.





Bundespräsident der Bundesrepublik Bergen


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Bundespräsident der Bundesrepublik Bergen a.D.
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Eduard Borowski: 19.03.2009 15:51.

19.03.2009 15:51 Eduard Borowski ist offline E-Mail an Eduard Borowski senden Beiträge von Eduard Borowski suchen Nehmen Sie Eduard Borowski in Ihre Freundesliste auf
König Potty König Potty ist männlich
Grünschnabel


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Danke Herr Bundespräsident, der Flug war angenehm, wenn auch ein wneig lang Augenzwinkern

Kommen wir nun zum wesentlichen


Handlung:
Nimmt den Vertrag und setzt mit seinem beliebten güldenen Füllfederhalter seinen König Potty darunter


Urkunde
Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Bergen und dem Königreich Pottyland



§ 1 Zweck

[1] Dieser Vertrag legt die Grundlage für die diplomatischen Beziehungen der Vertragsstaaten.
[2] Die Vertragsstaaten sind die Bundesrepublik Bergen und das Königreich Pottyland.

§ 2 Diplomatische Beziehungen
[1] Die Vertragsstaaten erkennen einander als souveräne Staaten an.
[2] Die Vertragsstaaten erkennen die territorialen Grenzen des jeweils anderen als unverletzlich an.
[3] Die Vertragsstaaten bemühen sich um stets freundschaftliche Beziehungen zueinander.
[4] Die Vertragsstaaten richten ständige Botschaften beieinander ein, über welche sie diplomatisch kommunizieren. Das Botschaftspersonal muss von dem Vertragsstaat, in dem es eingesetzt wird, akkredetiert werden und genießt dort somit diplomatische Immunität vor Strafverfolgung.
[5] Das Gelände der Botschaften ist Teil des die Botschaft besitzenden Staates. Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Botschafters dürfen dort die Behörden des anderen Vertragsstaates tätig werden.
[6] Die Vertragsstaaten stufen die diplomatischen Beziehungen zueinander während der Laufzeit dieses Vertrages als mindestens "neutral" ein.

§ 3 Sicherheitspolitik
[1] Die Vertragsstaaten vereinbaren, keinerlei militärische Aggression gegeneinander auszuüben.
[2] Die Vertragsstaaten setzen Militär, Sicherheitskräfte und Nachrichtendienste auf dem Territorium des anderen nur dann ein, wenn dieser dies ausdrücklich genehmigt.
[3] Menschen die in einem Vertragsstaat straffällig geworden sind und sich im anderen Vertragsstaat aufhalten müssen auf Antrag hin an die Behörden des Vertragsstaates, in welchem sie straffällig geworden sind, ausgeliefert werden. Dies gilt nicht für Bürger des Vertraagsstaates in dem sich die Gesuchten aufhalten.

§ 4 Inkrafttreten
[1] Der Vertrag tritt nach der Ratifizierung in den Vertragsstaaten durch Unterzeichnung der Staatsoberhäupter in Kraft.
[2] Er kann in beidseitigem Einverständnis jederzeit geändert werden.
[3] Der Vertrag kann durch jeden der beiden Vertragsstaaten fristlos und ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden.





Bundespräsident der Bundesrepublik Bergen



König des Königreichs Pottyland


Auf eine aussichtsreiche, gemeinsame Zukunft!

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26.03.2009 13:54 König Potty ist offline E-Mail an König Potty senden Homepage von König Potty Beiträge von König Potty suchen Nehmen Sie König Potty in Ihre Freundesliste auf
Eduard Borowski Eduard Borowski ist männlich


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Handlung:
Schüttelt ihm die Hand.


Auf diese Zusammenarbeit hoffe ich auch. Ich denke die neue Bundesregierung wird bald einen Botschafter entsenden.

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26.03.2009 16:47 Eduard Borowski ist offline E-Mail an Eduard Borowski senden Beiträge von Eduard Borowski suchen Nehmen Sie Eduard Borowski in Ihre Freundesliste auf
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Das erfreut mich besonders smile

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27.03.2009 15:21 König Potty ist offline E-Mail an König Potty senden Homepage von König Potty Beiträge von König Potty suchen Nehmen Sie König Potty in Ihre Freundesliste auf
Eduard Borowski Eduard Borowski ist männlich


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Handlung:
Es finden zum Abschluss noch einige lockere Festivitäten statt.


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30.03.2009 09:04 Eduard Borowski ist offline E-Mail an Eduard Borowski senden Beiträge von Eduard Borowski suchen Nehmen Sie Eduard Borowski in Ihre Freundesliste auf
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