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Änderungsgesetz zum Verfassungsschutzgesetz |
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Vielen Dank, Herr Präsident,
Sehr geehrte Abgeordnete,
die Bundesregierung gesteht dem Bundesamt für Verfassungsschutz mit dieem Gesetz weitergehende Kompetenzen im Bereich der Sicherheitsschaffung. Bisher durften Beamte des Verfassungsschutz nicht eingreifen, wenn sie Zeugen eines Verbrechens wurden oder die dringende Fluchtgefahr eines Verdächtigen besteht. Nun können sie in solchen Situationen eingreifen, werden aber gleichzeitig dazu verpflichtet, die festgenommen Personen spätestens 24 Stunden nach der Festnahme an die Bundespolizei zu übergeben.
Ich bitte um die Zustimmung des Parlaments.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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19.09.2009 13:20 |
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Besteht noch Redebedarf?
__________________ Lukas Thalmann
-tödlich verunglückt-
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24.09.2009 22:12 |
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Ich beantrage hierzu die Abstimmung.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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18.10.2009 13:47 |
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Die Abstimmung wird eingeleitet.
__________________ Lukas Thalmann
-tödlich verunglückt-
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18.10.2009 19:56 |
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