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Diplomatievertrag Malinec |
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Diplomatievertrag Malinec |
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Abgeordneter von Weyer beantragte eine Aussprache über folgenden Diplomatievertrag. Herr von Weyer, ein paar Worte von Ihnen?
Urkunde |
Diplomatievertrag
zwischen der
Bundesrepublik Bergen
und dem
Großfürstentum Malinec
§ 1 Zweck
[1] Dieser Vertrag legt die Grundlage für die diplomatischen Beziehungen der Vertragsstaaten.
[2] Die Vertragsstaaten sind die Bundesrepublik Bergen und das Großfürstentum Malinec
§ 2 Diplomatische Beziehungen
[1] Die Vertragsstaaten erkennen einander als souveräne Staaten an.
[2] Die Vertragsstaaten erkennen die territorialen Grenzen des jeweils anderen als unverletzlich an.
[3] Die Vertragsstaaten bemühen sich um stets freundschaftliche Beziehungen zueinandern.
[4] Die Vertragsstaaten richten ständige Botschaften beieinander ein, über welche sie diplomatisch kommunizieren. Das Botschaftspersonal muss akkredetiert werden und genießt somit diplomatische Immunität.
[5] Die Vertragsstaaten stufen die diplomatiscen Beziehungen zueinander stets als mindestens "neutral" ein.
§ 3 Nicht-Angriffs-Vereinbarung
[1] Die Vertragsstaaten erklären, dass sie von jeglicher militärischer Aggression gegeneinander absehen.
[2] Die Vertragsstaaten setzen Militär, Sicherheitskräfte und Nachrichtendienste auf dem Territorium des anderen nur dann ein, wenn dieser dies ausdrücklich genehmigt.
[3] Die Vertragsstaaten beschließen mögliche Konflikte stets auf diplomatischem Wege zu klären.
§ 4 Auslieferungsbestimmungen
[1] Die Vertragstaaten vereinbaren, dass sie Personen, die in einem der beiden Staaten ein Verbrechen begangen haben und in dem jeweils anderen Vertragsstaat gesichtet oder festgenommen werden, an den Staat auszuliefern, in dem das Verbrechen begangen wurde.
[2] Personen, die die Staatbürgerschaft des Staates, in dem das Verbrechen nicht begangen wurde, innehaben, werden nicht ausgeliefert.
[3] Personen, denen die Todesstrafe droht, werden nicht ausgeliefert.
§ 5 Inkrafttreten
[1] Der Vertrag tritt nach der Ratifizierung in den Vertragsstaaten durch Unterzeichnung der Staatsoberhäupter in Kraft.
[2] Er kann in beidseitigem Einverständnis jederzeit geändert werden.
[3] Der Vertrag kann durch jeden der beiden Vertragsstaaten aufgekündigt werden. |
__________________ Lukas Thalmann
-tödlich verunglückt-
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24.09.2009 18:48 |
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Herr Präsident,
Sehr geehrte Abgeordnete,
in der vergangenen Woche besuchte uns überraschend de Premierminister des Großfürstentums Malinec, eines Staates auf dem Ostteil des Terek Nor. Die Verhandlungen zu diesem Vertrag verliefen sehr harmonisch und sollten nun während dieser Debatte offiziell zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Großfürstentum führen
Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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26.09.2009 10:56 |
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Das Land scheint mir nicht sehr....aktiv...zu sein...
__________________ MdB - [[BDP]]
Realist Demokrat Patriot
Freiheit, Vernunft und Eigenverantwortung
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27.09.2009 09:17 |
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Dennoch hat der Premierminister des Landes unseren Staat besucht und das Staatsoberhaupt, die Großfürstin, auch schon mit ihrer Unterschrift den Vertrag ratifiziert.
Wir können uns also drauf verlassen, dass der Staat ein aktiver Partner sein wird.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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27.09.2009 11:01 |
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Na dann.
__________________ MdB - [[BDP]]
Realist Demokrat Patriot
Freiheit, Vernunft und Eigenverantwortung
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28.09.2009 10:44 |
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Ich beantrage die Abstimmung zu diesem Vertrag.
__________________ Andreas von Weyer
Theaterwissenschaftler
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01.10.2009 13:21 |
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Die Abstimmung wurde eingeleitet.
__________________ Lukas Thalmann
-tödlich verunglückt-
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01.10.2009 19:53 |
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Impressum
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