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Zum Ende der Seite springen XVI. bergischer Bundestag
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Dr. Georg Manteufel Dr. Georg Manteufel ist männlich
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Das ist ja auch in Ordnung, wobei ich ebenso wie Frau Clichy der Meinung bin, dass bei unter 50 Stimmen im Bundestag dieser auch aufgelöst werden muss.

Die Verfassungsänderung soll dann Thema sein in einem eigenen Thread.

Wir warten noch Frau Clichys Antwort auf meine Frage ab, dann ändern wir die GO, stimmen ab und können loslegen. smile

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Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
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29.07.2010 19:14 Dr. Georg Manteufel ist offline E-Mail an Dr. Georg Manteufel senden Beiträge von Dr. Georg Manteufel suchen Nehmen Sie Dr. Georg Manteufel in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Ist kein Nachrücker vorhanden, so entfallen das Mandat und die dazugehörigen Sitze werden auf die eigene Fraktion oder im Falle einer fehlenden Fraktion auf das gesamte Haus aufgeteilt.


" im Falle einer fehlenden Fraktion verfallen die Stimmen ganz."

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Sylvia Clichy
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29.07.2010 20:16 Sylvia Clichy ist offline E-Mail an Sylvia Clichy senden Beiträge von Sylvia Clichy suchen Nehmen Sie Sylvia Clichy in Ihre Freundesliste auf
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Dann sollten immer die nötigen Mehrheitsverhältnisse an die Sitzverhältnisse angepasst werden. Bisher wurden fast alle BTs vor Ende der regulären Legislaturpieroöde aufgelöst. Der letze, der davor etc...

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29.07.2010 21:25 Jan Fischerson ist offline E-Mail an Jan Fischerson senden Beiträge von Jan Fischerson suchen Nehmen Sie Jan Fischerson in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Jan Fischerson in Ihre Kontaktliste ein
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Das war doch zuvor auch so, oder?

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29.07.2010 22:18 Sylvia Clichy ist offline E-Mail an Sylvia Clichy senden Beiträge von Sylvia Clichy suchen Nehmen Sie Sylvia Clichy in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:

Dann sollten immer die nötigen Mehrheitsverhältnisse an die Sitzverhältnisse angepasst werden. Bisher wurden fast alle BTs vor Ende der regulären Legislaturpieroöde aufgelöst. Der letze, der davor etc...


Das wollen wir auch vermeiden oder erschweren in Zukunft, Herr Fischerson, aber das muss eben durch die Verfassung geregelt werden.


Mein erneuter Vorschlag mit dem Änderungswunsch von Frau Clichy:

grün = neu
rot = fällt weg

Urkunde
Geschäftsordnung des XV. Bundestages



§ 1 Allgemeines
[1] Der Bundestag tritt spätestens am 10. Tag nach seiner Wahl in einer konstituierenden Sitzung zusammen.
[2] Der Bundestag setzt sich aus seinen gewählten Mitgliedern zusammen.
[3] Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich.
[4] Rederecht besitzen die Mitglieder des Bundestages sowie die Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates sowie der Bundespräsident. Bei verfassungsrechtlichen Entscheidungen hat der Bundespräsident Rederecht.
[5] Auf Antrag kann anderen Personen das Rederecht im Bundestag eingeräumt werden, wenn dies erforderlich ist.


§ 2 Konstituierende Sitzung
[1] Der Bundespräsident leitet die konstituierende Sitzung.
[2] Der Bundespräsident beruft die gewählten Mitglieder in den Bundestag und vereidigt sie.
[3] Die Eidesformel lautet:"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des bergischen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Der Eid kann um eine religiöse Zusatzformel erweitert werden.
Mitglieder des Bundestages, die sich innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Ernnenung nicht vereidigen lassen, verlieren ihr Mandat.
[4] Nach der Vereidigung wählt der Bundestag ohne Aussprache den Bundeskanzler.
[5] Der Bundeskanzler schlägt nach seiner Wahl die Bundesminister zur Ernennung vor.
[6] Der Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung.
[7] Die Tagesordnung kann auf Antrag durch die absolute Mehrheit der Abgeordneten geändert werden.


§ 3 Wahl des Bundestagspräsidenten und seines Stellvertreters
[1] Der Bundestag schlägt aus seiner Mitte Kandidaten für das Amt des Bundestagspräsidenten vor.
[2] Der Bundestagspräsident wird mit einer absoluten Mehrheit gewählt.
[3] Kann kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Im zweiten Wahlgang sind nur die beiden Kandidaten wählbar, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erlangt haben.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
[4] Im Anschluss an die Wahl des Bundestagspräsidenten werden seine beliebig vielen Stellvertreter nach gleichem Verfahren gewählt.


§ 3 Wahl des Bundeskanzlers
[1] Der Bundestag schlägt aus seiner Mitte Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor.
[2] Der Bundeskanzler wird mit einer absoluten Mehrheit gewählt.
[3] Kann kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, findet ein zweiter Wahlgang statt.
Im zweiten Wahlgang sind nur die beiden Kandidaten wählbar, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erlangt haben.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

§ 4 Der Bundestagspräsident
[1] Nach der Verfassung ist der Bundespräsident auch gleiczietig der Bundestagspräsident. Der Bundestagspräsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag aus. Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahmung durchgeführt werden.
[2] Der Bundestagspräsident leitet die Sitzungen des Bundestages. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestags, fördert die Arbeit und wahrt die Ordnung im Hause. Hierbei kann er Abgeordnete wegen Fehlverhaltens rügen oder bei mehrmaligem Fehlverhalten von der Sitzung ausschließen.
[3] Der Bundestagspräsident nimmt die Anträge des Bundestages entgegen und eröffnet die entsprechenden Debatten und Abstimmungen.
[4] Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten und die seines Stellvertreters endet, wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger gewählt hat.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages
[1] Die Bundestagsabgeordneten sind in ihren Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur ihrem Gewissen verpflichtet.
[2] Die Bundestagsabgeordneten dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen ihren Äußerungen, die sie im Bundestag tätigen, gerichtlich oder dienstlich verfolgt und verurteilt werden.
Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
[3] Die Bundestagsabgeordneten sind verpflichtet an den Arbeiten des Bundestags teilzunehmen.
[4] Die Bundestagsabgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde, Entschädigung.
[5] Die Bundestagsabgeordneten haben bei Abstimmungen Stimmrecht.
[6] Die Bundestagsabgeordneten dürfen an ihrer Amtsausübung nicht gehindert werden.
[7] Abgeordnete dürfen sich zu Fraktionen zusammenschließen.

§ 6 Abwesenheit und Vertretung der Mitglieder des Bundestages
[1] Fehlt ein Abgeordneter länger als vierzehn Tage ohne vorherige Abmeldung, so ist das Fernbleiben als Rücktritt zu werten.
[2] Abwesenheiten sind beim Bundestagspräsidenten oder bei einer von ihm dafür bestimmten Stelle anzugeben.
[3] Hat ein Abgeordneter sein Fehlen angekündigt, kann er sich durch eine andere Person vertreten lassen.
[4] Die Dauer der Vertretung muss bestimmt sein und darf die Zeit von 4 Wochen nicht überschreiten.
[5] Der Vertreter übernimmt solange die Rechte und Pflichten des zu Vertretenden wahr.
[6]Sollten Abgeordnete aus dem Bundestag ausscheiden oder unbegründet abwesend sein, nach [1], so rückt für diesen ein Kandidat aus der selbigen Wahlliste nach. Ist kein Nachrücker vorhanden, so entfallen das Mandat und die dazugehörigen Sitze werden auf die eigene Fraktion verteilt oder im Falle einer fehlenden Fraktion verfallen die Stimmen ganz.
[6]Überschreitet die Vertretung die 4 Wochen Frist, so muss für den Sitz ein Nachrücker aus der entsprechenden Wahlliste vereidigt werden. Analog gilt Satz 5.

§ 8 Gesetzgebungsverfahren
[1] Gesetze und Anträge können von der Bundesregierung, dem Bundespräsidenten, dem Bundesrat oder einer Bundestagsfraktion eingebracht werden.
[2] Zu jedem Gesetz oder Antrag findet zunächst eine erste Lesung statt in der die einbringende Fraktion, bzw. Bundesregierung, ihren Entwurf vorstellen und jede andere Fraktion, bzw. die Bundesregierung, dazu Stellung beziehen darf.
Die Redebeiträge werden zu Beginn der Debatte gesetzt, zu ihnen dürfen mit Billigung des Redners Zwischenfragen gestellt werden. Beantragt eine Fraktion keinen Redebeitrag wird dieses als Verzicht gewertet.
[3] Der Gruppe der Ländervertreter steht ebenfalls ein Redebeitrag zu.
[4] Auf Antrag kann die Debatte geöffnet werden, sofern der Antrag eine relative Mehrheit findet, sodass jeder Abgeordnete zu jeder Zeit an der Debatte teilnehmen kann.
[5] Sollte die einbringende Fraktion, bzw. die Bundesregierung, Nachbesserung an dem Entwurf vornehmen wollen, so muss sie diesen zu einer zweiten Lesung einbringen.
[6] Zum Schluss des Verfahrens wird der Antrag offen abgestimmt. Sofern er eine relative Mehrheit erhält ist er angenommen.

§ 9 - Aktuelle Stunde
[1] Eine aktuelle Stunde dient dazu ein aktuelles politisches Thema zu debattieren.
[2] Jede Bundestagsfraktion und die Bundesregierung können eine aktuelle Stunde einberufen.
[3] Jede Fraktion und die Bundesregierung dürfen in einer aktuellen Stunde jeweils einmal sprechen.
Die Redebeiträge werden zu Beginn der Debatte gesetzt, zu ihnen dürfen mit Billigung des Redners Zwischenfragen gestellt werden.

§ 10 - Anfragen
[1] Eine Anfrage ist eine Fragestellung die schriftlich an die Bundesregierung gerichtet wird und sich auf die inhaltliche Positionierung, den Kenntnisstand oder die Maßnahmen der Bundesregierung zu politischen Vorgängen bezieht.
[2] Anfragen sind von der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen schriftlich und wahrheitsgemäß zu beantworten. Tatbestände die der Geheimhaltung unterliegen dürfen für die Beantwortung einer Anfrage nicht verwendet werden.
[3] Jeder Abgeordnete kann eine kleine Anfrage an die Bundesregierung richten.
[4] Jede Fraktion kann eine große Anfrage an die Bundesregierung richten, welche nach ihrer schriftlichen Beantwortung zusätzlich eine aktuelle Stunde im Plenum zur Folge hat.

§ 11 - Untersuchungsausschuss
[1] Ein Untersuchungsausschuss ist ein Gremium welches auf Antrag von mindestens 42 Stimmen einberufen wird.
[2] Er besteht aus einem Vertreter jeder Fraktion, der jeweils das Stimmgewicht seiner gesamten Fraktion besitzt.
[3] Er dient der Untersuchung politischer Vorgänge und bekommt zu seiner Gründung eine oder mehrere Fragestellungen, die er abschließend beantworten soll.
Zum Ende der Ausschuss Arbeit wird mit der absoluten Mehrheit der Stimmen im Ausschuss ein Bericht verfasst, der die Fragestellungen soweit möglich beantwortet. Mit Verabschiedung dieses Abschlussberichtes löst sich der Ausschuss selbst auf.
[4] Ein Untersuchungsausschuss hat das Recht Mitglieder der Bundesregierung, sowie Experten vorzuladen und zu befragen. Mitglieder der Bundesregierung haben dem Ausschuss wahrheitsgemäß Rede und Antwort zu stehen, sofern sie dazu keine Informationen preisgeben müssten, welche der Geheimhaltung unterliegen.

§ 12 Selbstauflösung
[1]Die Selbstauflösung des Bundestages, vor Ablauf der 4-monatigen Legislaturperiode ist nur erlaubt, wenn eines der folgenden Kriterien vollständig gegeben sind:
a) über 51 der 100 Stimmen nehmen im Bundestag über einen Zeitraum von 2 Wochen nicht mehr aktiv an Abstimmungen und Debatten teil
b) es findet sich nach 4 Wochen keine gesetzgebende Mehrheit, selbst nach mehreren Verhandlungen
c) wenn sich nach mehr als 3 Wahlgängen kein Bundeskanzler findet.
[2]Die Selbstauflösung benötigt die 2/3 Mehrheit. Ist diese nicht mehr gegeben, reicht die Mehrheit der noch anwesenden Abgeordneten.

§ 13 Schlussbestimmungen
[1] Die Geschäftsordnung wird mit einfacher Mehrheit des Bundestags verabschiedet.
[2] Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
[3] Sämtliche gestellten Anträge, geöffneten Debatten und Abstimmungen verlieren beim Anbeginn einer neuen Legislaturperiode ihre Gültigkeit und werden vom Bundestagspräsidenten archiviert. Untersuchungsausschüsse die zum Ende einer Legislatur ihre Arbeit nicht erledigt haben, werden aufgelöst.


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Prof. Dr. iur. Georg Manteufel
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Ich weiss nicht. Es wäre nach wie vor besser, wir lassen das mit der Auflösung, sollte es weniger als 51 Stimmen geben wegfallen.
Die Mehrheitsverhältnisse sollten einfach angepasst werden.
Sollte ich ausfallen, gilt nicht mehr die 51 Stimmen Mehrheit sondern 27 Stimmen.

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30.07.2010 12:35 Jan Fischerson ist offline E-Mail an Jan Fischerson senden Beiträge von Jan Fischerson suchen Nehmen Sie Jan Fischerson in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Jan Fischerson in Ihre Kontaktliste ein
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Das sehe ich nicht so, denn dann wäre der Wählerwille nicht mehr repräsentativ vertreten.

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Dann lösen wir permanent auf. Wenn wir die Stimmverhältnisse nicht an die Mehrheiten anpassen, kann ich diese GO nicht zustimmen.
Sie fördern die Instabilität wie sie bereits seit Monaten und Jahren vorhanden ist.
Die GO sollte von der breiten Mehrheit der Parlamentarier im Konsenz angenommen werden und wie ich bereits in der letzen und der vorletzen etc. Legislaturperiode sagte, brauchen wir ein stabiles und arbeitsfähiges Parlament.
Vor allem in der Zeit von der möglichen Auflösung bis zur Neuwahl.
Wieso soll der BT in dieser Zeit Geschäftsunfähig sein? Das lähmt das ganze Land. Wir haben es seit Mai gesehen und wir haben zuvor bei SPB-SLÖPB gesehen.

Ich bitte alle hier inständig mal in sich zu gehen und in die Vergangenheit zu blicken. Wann wurde der letzte Bundestag regulär beendet? Nicht in diesem Jahr und nicht in den letzten Legislaturperioden.

SimOff
Wenn nun ein paar hier spontan aussteigen, oder ihr PC abstürzt und sie über der Frist abwesend sind und somit keine 51 Stimmen mehr gegeben sind, können wir auflösen, toll


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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jan Fischerson: 01.08.2010 19:32.

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Da ich selbst nicht abstimme in diesem Parlament, werde ich hierzu nichts weiter sagen sondern darauf warten, dass eine Abstimmung oder ein Änderungsantrag gestellt wird.

Ich persönlich empfehle den Abgeordneten, die GO so anzunehmen und dann lieber in einer neuen Diskussion darüber zu reden, was man verbessern kann. Aber der Bundestag sollte seine Konstituierung zu Ende bringen, damit er arbeiten kann.

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02.08.2010 00:41 Dr. Georg Manteufel ist offline E-Mail an Dr. Georg Manteufel senden Beiträge von Dr. Georg Manteufel suchen Nehmen Sie Dr. Georg Manteufel in Ihre Freundesliste auf
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Eben. Ich schlage vor, dass wir den letzten Antrag zur Abstimmung freigeben.

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Dito

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02.08.2010 16:07 Sylvia Clichy ist offline E-Mail an Sylvia Clichy senden Beiträge von Sylvia Clichy suchen Nehmen Sie Sylvia Clichy in Ihre Freundesliste auf
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Da ich und die BDP für eine stabile Politik und einen stabilen Bundestag stehen, können wir dies gegenüber den Bürgern und Wählern nicht verantworten und werden uns dieser GO verwähren.

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02.08.2010 16:52 Jan Fischerson ist offline E-Mail an Jan Fischerson senden Beiträge von Jan Fischerson suchen Nehmen Sie Jan Fischerson in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Jan Fischerson in Ihre Kontaktliste ein
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Dann schreiten wir zur Abstimmung.

Sind Sie für die Annahme des Entwurfs zur neuen Geschäftsordnung?

[] Ja
[] Nein
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02.08.2010 21:28 Dr. Georg Manteufel ist offline E-Mail an Dr. Georg Manteufel senden Beiträge von Dr. Georg Manteufel suchen Nehmen Sie Dr. Georg Manteufel in Ihre Freundesliste auf
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[11x] Ja
[] Nein
[] Enthaltung

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[20x] Ja
[] Nein
[] Enthaltung

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02.08.2010 22:28 Sylvia Clichy ist offline E-Mail an Sylvia Clichy senden Beiträge von Sylvia Clichy suchen Nehmen Sie Sylvia Clichy in Ihre Freundesliste auf
Markus Lucius Markus Lucius ist männlich
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Sind Sie für die Annahme des Entwurfs zur neuen Geschäftsordnung?

[11x] Ja
[] Nein
[] Enthaltung

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Markus Lucius MdB
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Sind Sie für die Annahme des Entwurfs zur neuen Geschäftsordnung?

[] Ja
[47] Nein
[] Enthaltung

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04.08.2010 00:18 Jan Fischerson ist offline E-Mail an Jan Fischerson senden Beiträge von Jan Fischerson suchen Nehmen Sie Jan Fischerson in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Jan Fischerson in Ihre Kontaktliste ein
Håkon Wartburger-Trondheim Håkon Wartburger-Trondheim ist männlich
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Sind Sie für die Annahme des Entwurfs zur neuen Geschäftsordnung?

[11x] Ja
[] Nein
[] Enthaltung

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Sozialdemokrat
06.08.2010 21:43 Håkon Wartburger-Trondheim ist offline E-Mail an Håkon Wartburger-Trondheim senden Beiträge von Håkon Wartburger-Trondheim suchen Nehmen Sie Håkon Wartburger-Trondheim in Ihre Freundesliste auf
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Wie lange dauern Abstimmungen eigentlich? Bisher waren es immer 5 Tage.

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07.08.2010 01:02 Jan Fischerson ist offline E-Mail an Jan Fischerson senden Beiträge von Jan Fischerson suchen Nehmen Sie Jan Fischerson in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Jan Fischerson in Ihre Kontaktliste ein
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Wo steht geschrieben, wie lange eine Abstimmung zu dauern hat?

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07.08.2010 01:06 Sylvia Clichy ist offline E-Mail an Sylvia Clichy senden Beiträge von Sylvia Clichy suchen Nehmen Sie Sylvia Clichy in Ihre Freundesliste auf
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