|
Urkunde |
Verfassung des Freistaats Lorertal
Präambel
Die Bürger Lorertals geben sich mit dieser Verfassung eine Konstitution für ihr eigenes Land, den Freistaat Lorertal.
Das Land Lorertal ist fester und integraler Bestandteil der Bundesrepublik Bergen und bekennt sich zur Bundesverfassung.
Abschnitt I - Vor den Menschen
§1. Menschenrechte
Es gelten die Menschenrechte der Bundesverfassung
§2. Bürgerrechte
(1)Es gelten die Bürgerrechte der Bundesverfassung.
(2)Lorertaler Bürger genießen alleine das Recht an Wahlen auf Landesebene im Lorertal aktiv und passiv teilzunehmen.
(3)Während einer Wahlperiode, beginnend mit der Ankündigung, kann eine Person die nach Lorertal gezogen ist, nicht das Wahlrecht auf Landesebene nutzen.
Abschnitt II - Vor dem Staate
§3. Über den Freistaat
(1) Lorertal ist ein demokratischer und sozialer Freistaat innerhalb der Bundesrepublik Bergen.
(2) Landeshauptstadt ist Omsk.
(3) Die Landesflagge ist weiss-blau.
§4. Über die Regierung
(1)Der Regierung sitzt der Ministerpräsident vor.
(2)Er wird alle 4 Monate vom Bürgerparlament gewählt.
(3)Er kann mit der 3/4 Mehrheit wieder abgewählt werden, wenn gleichzeitig ein Gegenkandidat gewählt wird.
(4)Der Ministerpräsident beruft das Bürgerparlament ein.
§5. Über die Legislative
(1)Alle Bürger Lorertals die das Wahlrecht inne haben, können sich frei im Bürgerparlament treffen.
(2)Das Bürgerparlament stimmt über Gesetze mit einfacher Mehrheit ab.
(3)Es kann jederzeit von mindestens zwei Bürgern einberufen werden.
(4)Den Vorsitz übernimmt der Ministerpräsident.
(5)Das Bürgerparlament gibt sich eine Geschäftsordnung.
(6)Das Bürgerparlament muss mindestens einmal im Monat tagen.
§6. Über die Judikative
Die judikativen Rechte des Landes Lorertal wird vom Bund wahrgenommen bzw. an diesen übertragen.
Abschnitt III - Schlussbestimmung
§7. Endbestimmungen
(1)Die Verfassung tritt mit Verkündung in Kraft
(2)Eine Verfassungsänderung benötigt die 2/3 Mehrheit der Stimmen der Bürger. |
__________________ MdB - [[BDP]]
Realist Demokrat Patriot
Freiheit, Vernunft und Eigenverantwortung
|
|