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1

Sonntag, 5. Februar 2012, 13:37

Bilder

Hab mal eine Frage zu den Bildern.

Hab gerade gesehen das Sarah Hummel ihre Bilder mit Screenshots von Sims 3 ausgestaltet.
Ich hab selbst auch schon mit dem Gedanken gespielt sachen mit selbstgeschossenen Bildern aus Sims 3 auszugestalten. Bin mir da aber nicht sicher gewesen wie da das Uhrheberecht liegt. Geschossen wurden sie zwar von einem selbst aber es sind ja eigentlich wie bei Screenshots aus Filmen eigentum des Werkes.
Meine Frage also ist können wir die hier nutzen was ich äußerst positiv finde weil es sehr vile Freiraum für kreativität etc bietet, oder kriegt Bergen dann Probleme?

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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2

Sonntag, 5. Februar 2012, 14:00

Vielleicht könnte unser Hummelchen hier die Frage mal beantworten?! :)
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

3

Sonntag, 5. Februar 2012, 14:05

Ich persönlich finde das in dieser Richtung ehrlich gesagt zu viel aufhebens ums Urheberrecht gemacht wird weil gegen die wirklichen Raubkopierer nur selten ein schlag gelingt.
Auf der Seite von Sims 3 Jedenfalls kann man mit Screenshots selber Geschichten erzählen "über seine sims" glaube daher eigentlich eher weniger das es zu Problemen führen kann aber man weis ja nie^^

4

Sonntag, 5. Februar 2012, 14:50

Sie haben die Sims 3 gekauft und darum sind alle Produkte die daraus folgen ihr intellektueller Eigentum. Es ist das gleiche wie wenn sie Photoshop kaufen und damit ein Kunstwerk machen. Das Kunstwerk ist ihr intellektuelles Eigentum nicht der, der Photoshopmacher. Wenn sie ein Bild malen ist es auch nicht das Eigentum des Pinselsverkäufer.

Kurz : Sie dürfen und noch besser, die geschossene Bilder sind IHR intellektuelles Eigentum.

5

Sonntag, 5. Februar 2012, 14:53

Demnach dürfte ich wenn ich mir den Fim Titnic kaufe und nen Screenshot vom Untergang mache es hier als Schiffsunglück posten? Das bezweifel ich ehrlichgesagt sehr stark. Dann würde mich der Rummel um das Bilerposten doch sehr wundern!

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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6

Sonntag, 5. Februar 2012, 15:12

Screenshots sind rechtlich betrachtet ein komplexes Thema, da hier nicht geklärt ist, ob darin ein eigenes schöpferisches Werk zu sehen ist oder nicht. Geklärt ist das Thema nicht, weil es dazu keine Gerichtsentscheidungen gibt, da kein Spielehersteller die eigenen Spieler verklagen wird und sich somit einen schlechten Ruf erwerben wird. Außerdem ist es in gewisser Weise kostenlose Werbung.
Aus meiner Sicht liegt das Urheberrecht an Screenshots grundsätzlich beim Spieleentwickler.
Hier aber sieht man in der EULA des Spiels, dass man beim Upload von Inhalten auf die offizielle Seite man EA das Rechts gewährt diese frei zu benutzen. Dort ist auch von "deine Inhalte oder Teile" die Rede, was die Ansicht nahe legt, dass diese hier ersteinmal im Urheberrecht des Spielers stehen.

Man muss aber, wie gesagt, auch sehen, dass hier mit großer Sicherheit keinerlei Probleme entstehen werden.

Auf Wunsch der Administration werden sie aber gerne entfernt.

Hier noch der Auszug auf den EULA des Spieles, Punkt 2. B 3
Im Gegenzug zu der Möglichkeit, Inhalte bereitzustellen, und sofern du Inhalte über die Software bereitstellst, gewährst du EA durch diesen Vertrag ein nicht exklusives, fortwährendes, vollständig übertragbares und unterlizenzierbares, weltweites, unwiderrufliches Recht, deine Inhalte oder Teile davon in Verbindung mit der Vertreibung dieser Inhalte an andere Benutzer und potentielle Benutzer der Software (beispielsweise Bereitstellung dieser Inhalte zum Herunterladen im Die Sims 3-Launcher), der Vermarktung und Bewerbung der Software, ohne vorherige Benachrichtigung oder irgendeine Bezahlung oder Entschädigung zu nutzen, zu reproduzieren, zu verändern, Werke daraus abzuleiten, zu vertreiben, zu übertragen, abzubilden, zu veröffentlichen und vorzuführen. Du gewährst EA alle Lizenzen, Bewilligungen und Genehmigungen, damit EA Inhalte für den genannten Zweck verwenden kann.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

7

Sonntag, 5. Februar 2012, 15:20

Ah also mal wieder eine von vielen Grauzonen in unseren Gesetzen.^^

Wenn das so ist finde ich sollten wir es hier nicht verbieten denn ich denke das gibt uns gerade was die Haushalte betrifft, oder auch in anderen Bereichen gute ausgestaltungsmöglichkeiten.
Hatte da bisher nur bedenken gehbt weil ich mich da nicht gan so gut auskenne. Aber wenn die Aministration ihr OK gibt würd ich das ebenfalls nutzen :D

Beruf: Staatspräsident a.D.

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8

Sonntag, 5. Februar 2012, 16:37

Ich liebe Grauzonen^^

Ich habe nichts dagegen, wenn es rechtlich so unklar ist.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

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Beruf: Regierende Bürgermeisterin der FSB

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10

Montag, 6. Februar 2012, 20:23

Ja wunderbar! Dann darf ich aus der "alten Zeit" Screenshots aus dem MSFS X posten! Juchhe!
Dr. Ashley Graceland
Mitglied der Grünen Arche Bergen e.V.
Regierende Bürgermeisterin der FSB