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[EG - Präsidentenbüro] Gespräch MacErgyll

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16

Montag, 17. Juni 2013, 14:13

druckt schnell einen Vorschlag und reicht den seinem Gast




Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen __________________________ und der Republik Bergen



Die Vertragsparteien, ___________________________________ und die Republik Bergen schließen, gewillt, zukünftig gute Beziehungen zu unterhalten und einen Beitrag zu Frieden und Kooperation auf der Welt zu leisten, folgenden Vertrag:

Artikel 1 - Anerkennung

(1) _________________________ und die Republik Bergen erkennen einander als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsparteien erkennen die jeweiligen Grenzen und Hoheitsgewässer zu Vertragsschluss und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser als unverletzlich an.

Artikel 2 – Frieden
(1) Die Vertragsparteien erklären, jede kriegerische Handlung oder Drohung gegeneinander zu unterlassen und den gegenseitigen Frieden zu wahren. Bei unlösbaren Konflikten wird eine Schlichtung vereinbart.
(2) Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf Geheimdienstaktivitäten, die dem Vertragspartner schaden.
(3) Die Vertragsparteien werden, anerkennend, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, ihre gemeinsamen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten.

Artikel 3 – Einmischung
(1) Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen oder dies der ausdrückliche Wunsch des anderen Vertragspartners ist, abgesehen.

Artikel 4 – Diplomatische Kontakte

(1) Die Vertragspartner ermöglichen einander, Botschaften und andere diplomatische Vertretungen im anderen Staat zu errichten. Die Vertragspartner stellen sich dafür angemessene Einrichtungen zur Verfügung, die Immunität genießen.
(2) Die Vertragspartner gewähren allen diplomatischen Gesandten des anderen sämtliche Privilegien, insbesondere die volle diplomatische Immunität, sofern sie durch den Empfängerstaat akkreditiert wurden.
(3) Die Vertragspartner werden die Beziehungen zueinander mindestens als „neutral“ oder sinnesverwandt klassifizieren.

Artikel 5 – Unterstützung und Kooperation

(1) Die Vertragsparteien sichern sich zu, einander im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, sofern das durch einen Vertragspartner gewünscht wird.
(2) Die Vertragspartner beabsichtigen, in Zukunft in vielfältiger Weise in allen Bereichen der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenzuarbeiten und erklären, dazu weitere Verträge schließen zu wollen.

Artikel 6 – Einreise, Aufenthalt, Auslieferung

(1) Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
(2) Die Vertragspartner erklären, über die Frage des Aufenthalts und der Betätigung der Staatsbürger des anderen Vertragspartners Vereinbarungen treffen zu wollen.
(3) Es wird vereinbart, dass die Vertragspartner Staatsbürger des anderen, die sich auf ihrem Staatsgebiet aufhalten, ausliefern, sofern sie dazu in der Lage sind und das mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist.

Artikel 7 – Sicherheitszusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner erklären, auch auf dem Gebiet der Polizei, Justiz, Geheimdienste und des Militärs einen Austausch und die Zusammenarbeit anstreben zu wollen.

Artikel 8 – Bildung, Anerkennung von Abschlüssen
(1) Die Vertragspartner erklären übereinstimmend, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, und kommen zu dem Schluss, dass eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Bereich von Schulen und Universitäten sinnvoll ist.
(2) Die Vertragspartner streben die Anerkennung von Abschlüssen untereinander an.

Artikel 9 – Handel

(1) Es wird angestrebt, weitere Übereinkommen im Bereich der Wirtschaft zu schließen.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.
(3) Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Verstößt ein Vertragspartner in für den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen diesen Vertrag, so kann der geschädigte Vertragspartner den Vertrag für nichtig erklären.


Artikel6-9 wären optional.
Staatspräsident a.D.

Beruf: Geographin

Wohnort: Glenverness

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17

Montag, 17. Juni 2013, 14:35

Sieht aus meiner Sicht schon mal sehr gut aus. Artikel 7 würde ich allerdings herausnehmen wollen. Stattdessen würde ich den Artikel eins wie folgt ergänzt wissen:

Zitat

(2) Die Vertragspartner erkennen an, dass Schiffe in den Gewässern bis zu 40,9 Seemeilen (41,757 Verns Miles) vor der Küstenlinie eines Vertragspartners dessen Hoheitsrecht und Gerichtsbarkeit unterliegen.
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, eine ausschließliche Wirtschaftszone von 200 Seemeilen (204,19 Verns Miles) vor der Küstenlinie des Vertragspartners zu respektieren. Gewässer, die sich innerhalb von 200 Seemeilen vor der Küstenlinie mehrerer Staaten befinden, gehören abweichend davon nur soweit zur ausschließlichen Wirtschaftszone wie sie zum jeweiligen Vertragspartner näher liegen als zu einem der übrigen Staaten.
(4) In seiner ausschließlichen Wirtschaftszone hat der jeweilige Vertragspartner das alleinige Recht, über die Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen sowie der Errichtung und Betreibung künstlicher Anlagen zu entscheiden.


Diese Regelungen leiten sich aus dem Vertrag über die Hoheitsgewässer ab, den Bergen ja auch unterzeichnet hat.
The Maist Honourable

HM Ambassador tae the Republic o Bens
The Mistress o Ergyll, Countess o Dunsapie an The Other Isle
Former First Meinister o Glenverness

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18

Montag, 17. Juni 2013, 14:44

Das ist eine sehr gute Idee.
Staatspräsident a.D.

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19

Freitag, 12. Juli 2013, 09:58

Ich würde den Entwurf dann der vernischen Regierung zuleiten und dann ins Oberhaus geben, welches dem Vertrag zustimmen muss. Eine Formsache, wie ich meinen will.
The Maist Honourable

HM Ambassador tae the Republic o Bens
The Mistress o Ergyll, Countess o Dunsapie an The Other Isle
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20

Freitag, 12. Juli 2013, 12:57

Ich werde die Außenministerin informieren.
Staatspräsident a.D.

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21

Mittwoch, 24. Juli 2013, 09:33

Herr Präsident, ich kann Ihnen mitteilen, dass das Oberhaus heute den Vertrag gebilligt hat. Von unserer Seite aus, wäre er dann unterschriftsreif.
The Maist Honourable

HM Ambassador tae the Republic o Bens
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22

Mittwoch, 24. Juli 2013, 09:40

Unser Senatsausschuss berät das Abkommen noch, das sollte aber spätestens nächste Woche durch sein. :)
Staatspräsident a.D.

Beruf: Geographin

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23

Donnerstag, 1. August 2013, 12:19

Wie weit ist der Senat?
The Maist Honourable

HM Ambassador tae the Republic o Bens
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24

Donnerstag, 1. August 2013, 18:25

SimOffSorry, viel Stress gerade.

Man berät noch, leider.
Staatspräsident a.D.

25

Freitag, 2. August 2013, 22:44

teilt mit, dass der Vertrag das OK des Senats erhalten hat und damit ratifiziert werden und inkrafttreten kann.

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26

Samstag, 3. August 2013, 14:29

Jetzt wären wir soweit, Exzellenz.
Staatspräsident a.D.