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[EG - Großer Saal] Festempfang - Gespräch Mérolie

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1

Mittwoch, 30. Mai 2012, 18:08

Festempfang - Gespräch Mérolie

spricht den Roi auf merolisch an, da er nicht weiß, ob dieser der bergischen Sprache mächtig ist

Bonsoir, Votre Majesté!
Il me fait grand plaisir de vous accueillir comme mon invité.*


Hat Ihnen das Essen geschmeckt?


 * (Übersetzung + Anmerkung)

Staatspräsident a.D.

2

Sonntag, 3. Juni 2012, 22:23

Da er durchaus des bergischen mächtig ist, antwortet er gleich auf bergisch.


Guten Abend, Exellenz!
Ich möchte Ihnen nochmal persönlich herzlich für die Einladung danken.
Sa Majesté Catholique
Louis II.
Roi des Méroliens
Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre


3

Sonntag, 3. Juni 2012, 22:34

Das Staatpräsidialamt ist stark abgesichert, für den Festempfang umso mehr.

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4

Montag, 4. Juni 2012, 14:29

Majestät, ich habe zu danken. :)
Ich hoffe, das Essen war nach Ihren Wünschen?

 Spoiler

Staatspräsident a.D.

5

Montag, 4. Juni 2012, 23:07

Das Essen war vorzüglich, ein Lob an die Küche.

Nun, ich denke die gelegenheit können wir gut nutzen, um gespräche zu führen. Schließlich war Merolie in Verganheit in besonderer Weise mit Bergen verbunden.

 Spoiler

Sa Majesté Catholique
Louis II.
Roi des Méroliens
Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre


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6

Dienstag, 5. Juni 2012, 15:10

Ich bin sehr erfreut.
Ja, das war eine der Intentionen meiner Einladung, es würde mich sehr freuen, wenn wir zu einem Übereinkommen kommen würden. :)
Staatspräsident a.D.

7

Dienstag, 5. Juni 2012, 15:13

Haben Sie schon Vorstellungen für eine potentielle Zusammenarbeit?
Sa Majesté Catholique
Louis II.
Roi des Méroliens
Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre


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8

Dienstag, 5. Juni 2012, 15:18

Nun, zunächst würde ich es begrüßen, wenn wir die Grundlagen regelten, Majestät. :) Auf dieser Basis könnte man dann weitere Verträge schließen.
Staatspräsident a.D.

9

Dienstag, 5. Juni 2012, 15:33

Dafür wäre auch ich. Haben Sie bereits eine Vorlage, die wir genauer ansehen könnten?
Sa Majesté Catholique
Louis II.
Roi des Méroliens
Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre


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10

Dienstag, 5. Juni 2012, 15:46

Ja, ich lasse eben ein Muster bringen, in Ordnung? :)
bittet einen Mitarbeiter um die Erledigung

 Spoiler

Staatspräsident a.D.

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11

Donnerstag, 7. Juni 2012, 12:25

Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen des Royaume des Méroliens und der Republik Bergen

Die Vertragsparteien, das Royaume des Méroliens und die Republik Bergen schließen, gewillt, zukünftig gute Beziehungen zu unterhalten und einen Beitrag zu Frieden und Kooperation auf der Welt zu leisten, folgenden Vertrag:

Artikel 1 - Anerkennung
(1) Das Royaume des Méroliens und die Republik Bergen erkennen einander als souveräne Staaten an.
(2) Die Vertragsparteien erkennen die jeweiligen Grenzen und Hoheitsgewässer zu Vertragsschluss und bis auf Widerruf jede Veränderung dieser als unverletzlich an.

Artikel 2 – Frieden
(1) Die Vertragsparteien erklären, jede kriegerische Handlung oder Drohung gegeneinander zu unterlassen und den gegenseitigen Frieden zu wahren. Bei unlösbaren Konflikten wird eine Schlichtung vereinbart.
(2) Die Vertragsparteien verzichten untereinander auf Geheimdienstaktivitäten, die dem Vertragspartner schaden.
(3) Die Vertragsparteien werden, anerkennend, dass Frieden die wichtigste Bedingung für eine gerechte Welt ist, ihre gemeinsamen Möglichkeiten nutzen, um diesen zu erhalten.

Artikel 3 – Einmischung
(1) Die Partner pflegen den Dialog und Meinungsaustausch zu politischen Fragen. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen oder dies der ausdrückliche Wunsch des anderen Vertragspartners ist, abgesehen.

Artikel 4 – Diplomatische Kontakte
(1) Die Vertragspartner ermöglichen einander, Botschaften und andere diplomatische Vertretungen im anderen Staat zu errichten. Die Vertragspartner stellen sich dafür angemessene Einrichtungen zur Verfügung, die Immunität genießen.
(2) Die Vertragspartner gewähren allen diplomatischen Gesandten des anderen sämtliche Privilegien, insbesondere die volle diplomatische Immunität, sofern sie durch den Empfängerstaat akkreditiert wurden.
(3) Die Vertragspartner werden die Beziehungen zueinander mindestens als „neutral“ oder sinnesverwandt klassifizieren.

Artikel 5 – Unterstützung und Kooperation
(1) Die Vertragsparteien sichern sich zu, einander im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, sofern das durch einen Vertragspartner gewünscht wird.
(2) Die Vertragspartner beabsichtigen, in Zukunft in vielfältiger Weise in allen Bereichen der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft zusammenzuarbeiten und erklären, dazu weitere Verträge schließen zu wollen.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren ferner, dass sie auch in internationalen Angelegenheiten einen Austausch pflegen und zusammenarbeiten wollen, besonders was die Angelegenheiten internationaler Organisationen betrifft.

Artikel 6 – Einreise, Aufenthalt, Auslieferung
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, den Staatsbürgern eine möglichst einfache Einreise in ihr Staatsgebiet zu ermöglichen.
(2) Die Vertragspartner erklären, über die Frage des Aufenthalts und der Betätigung der Staatsbürger des anderen Vertragspartners Vereinbarungen treffen zu wollen.
(3) Es wird vereinbart, dass die Vertragspartner Staatsbürger des anderen, die sich auf ihrem Staatsgebiet aufhalten, ausliefern, sofern sie dazu in der Lage sind und das mit den nationalen Gesetzen vereinbar ist.

Artikel 7 – Sicherheitszusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner erklären, auch auf dem Gebiet der Polizei, Justiz, Geheimdienste und des Militärs einen Austausch und die Zusammenarbeit anstreben zu wollen.

Artikel 8 – Bildung, Anerkennung von Abschlüssen
(1) Die Vertragspartner erklären übereinstimmend, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, und kommen zu dem Schluss, dass eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Bereich von Schulen und Universitäten sinnvoll ist.
(2) Die Vertragspartner streben die Anerkennung von Abschlüssen untereinander an.

Artikel 9 – Handel
(1) Es wird angestrebt, weitere Übereinkommen im Bereich der Wirtschaft zu schließen.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.
(3) Die Partner vereinbaren, den Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen aufzukündigen. Andernfalls kann er von einem der Partner nur mit einer Frist von 14 Tagen gekündet werden.Verstößt ein Vertragspartner in für den anderen Vertragspartner schädlicher Weise absichtlich gegen diesen Vertrag, so kann der geschädigte Vertragspartner den Vertrag für nichtig erklären.
Staatspräsident a.D.

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12

Montag, 11. Juni 2012, 14:54

Majestät, alles in Ordnung?
Staatspräsident a.D.

13

Freitag, 22. Juni 2012, 20:11

Natürlich, danke der Nachfrage.
Ein sehr umfangreiches Vertragswerk, für die längst Überfällige Zusammenarbeit genau das Richtige.
Sa Majesté Catholique
Louis II.
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14

Freitag, 22. Juni 2012, 20:16

Es freut mich, dass Ihnen der Vertrag zusagt. :)
Staatspräsident a.D.

15

Donnerstag, 28. Juni 2012, 17:54

Ihren Vertragsentwurf werden Wir in Unserem Parlament einbringen. Es wird einige Tage dauern, bis dieser ratifiziert ist.
Sa Majesté Catholique
Louis II.
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