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[Grüner Salon] Polvertrag

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46

Dienstag, 25. November 2014, 23:14

begrüßt den Hochkönig

Majestät, es ist mir eine Freude, Sie hier begrüßen zu dürfen. Willkommen in der Villa Röder.
Staatspräsident a.D.

47

Dienstag, 25. November 2014, 23:15

Vielen Dank!
Entschuldigen Sie die Geheimniskrämerei. Wir haben bewust niemanden von der Ankunft informiert, in Warudin sind Terrorwarnungen eingetroffen.
Seine augusteische und evangelische Majestät
Oskar I.


Von Gottes Gnaden und durch die Verfassung des Reichs Vierter Nordmärkischer Hochkönig und König von Nugensil etc. pp.
Ebenso Vernischer Prinzgemahl, Herzog von Verness und Markgraf von Glenverdeen.

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48

Dienstag, 25. November 2014, 23:18

Das ist eine höchst unerfreuliche Nachricht, Majestät. Umsomehr freut es mich, dass Sie persönlich hierher gekommen sind.
Nebenbei bemerkt sind wir Ihnen gerne behilflich, wenn wir etwas tun können - die Kontakte unserer Länder wieder zu stärken wäre ein sehr erstrebenswertes Ziel.
Staatspräsident a.D.

49

Dienstag, 25. November 2014, 23:23

Ich bin der Meinung mein Sichereitschef ist sehr empfindlich, deswegen hab ich ihm ein paar mehr Sorgen bescheert mit dieser Reise ;)
Wir sollten im Hinterkopf behalten, dass wir bilateral noch Gespräche führen, ich würde zuvor in dieses Gespräch hineinkommen wollen. Sie wissen ja, die Nordmark hat ein großeres Interesse daran die Zugehörigkeit unserer Polgebiete zum nordmärkischen Festland bestätigt zu sehen.

Wo waren Sie bisher in den Gesprächen angelangt?
Seine augusteische und evangelische Majestät
Oskar I.


Von Gottes Gnaden und durch die Verfassung des Reichs Vierter Nordmärkischer Hochkönig und König von Nugensil etc. pp.
Ebenso Vernischer Prinzgemahl, Herzog von Verness und Markgraf von Glenverdeen.

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50

Dienstag, 25. November 2014, 23:32

Natürlich.
Wir hatten über Vorbehalte und die Wirkung des Abkommens im Bezug auf Dritte gesprochen, nicht wahr, Exzellenzen?
Staatspräsident a.D.

Beruf: Außenminister

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51

Dienstag, 25. November 2014, 23:52

Willkommen Majesatät.

Ja das ist korrekt. Wir sind uns einig, das der Vertrag nur unter den Signarmächten gelten soll.

52

Mittwoch, 26. November 2014, 00:09

Ein herzliches Grüß Gott, Euer Majestät!
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen.

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Staatssekretär im Auswärtigen Amt
Reichsminister a. D.

53

Sonntag, 7. Dezember 2014, 21:32

Vielen Dank für Ihr herzliches Willkommen!
Natürlich kann ein Vertrag nur unter den Staaten gelten, die ihn unterschrieben haben. Alles andere wäre anmaßend, wie das Verhalten der Polkomission.
Seine augusteische und evangelische Majestät
Oskar I.


Von Gottes Gnaden und durch die Verfassung des Reichs Vierter Nordmärkischer Hochkönig und König von Nugensil etc. pp.
Ebenso Vernischer Prinzgemahl, Herzog von Verness und Markgraf von Glenverdeen.

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54

Montag, 8. Dezember 2014, 17:18

Darum haben wir das ja auch anders gehand habt. Man kann sagen, wir sind so wie die PK hätte sein sollen. Ohne die Möglichkeit der Vorverurteilung und Diffamierung. Mit Bergen, Nordmark, Dreibürgen und Andro wäre dann der gesamte Ostseeraum abgedeckt, sowie nahezu 50% der Anrainerfläche zum Nordpol. Das hat Gewicht.

Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

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55

Donnerstag, 11. Dezember 2014, 16:38

Wie lange wird Bergen noch brauchen? Ich glaube der Vertrag liegt bei ihnen nun auch schon gute 4 Monate im Parlament. ;)
Ist Anturien noch dabei?

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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56

Donnerstag, 11. Dezember 2014, 18:01

Wir könnten ab sofort. ;)
Staatspräsident a.D.

57

Sonntag, 14. Dezember 2014, 00:30

Der Vertrag ist mir noch nicht zugegangen, ich werde ihn ennoch gern in unsre Parlamente geben.
Sagen Sie, wie sieht es mit den Interessen der Nordmark aus? Man sagte mir sie würden respektiert, gar unterstützt werden. Sie wissen sicher, dass eines unserer ursprünglichsten Siedlungsgebiete in der Nordpolregion liegt und es als unser angestamtes Recht ansehen, dass der Nordpol auch zum Teil nordmärkishces Terretorium ist.
Seine augusteische und evangelische Majestät
Oskar I.


Von Gottes Gnaden und durch die Verfassung des Reichs Vierter Nordmärkischer Hochkönig und König von Nugensil etc. pp.
Ebenso Vernischer Prinzgemahl, Herzog von Verness und Markgraf von Glenverdeen.

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58

Montag, 15. Dezember 2014, 11:13

Der Polvertrag sieht wie folgt aus:


Zitat

Vertrag über die Polgebiete


Artikel 1 Grundlagen
(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieses Vertrages erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.
4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend.
Das Gebiet der Antarktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer südlich des südlichen Polarkreises (66 Grad 34 Minuten südlicher Breite) bis zum Südpol.
(2) Die Vertragspartner erkennen keine Hoheitsansprüche von irgendjemanden an Polgebiete an noch werden Sie selbst welche erheben.
(3) Die Vertragspartner sind dazu berechtigt Verletzungen des Vertragstextes zu ahnden.

Artikel 2 Schutz der Polgebiete
(1) Die Arktis und die Antarktis werden nur für friedliche Zwecke genutzt. Maßnahmen militärischer Art wie die Einrichtung und der Unterhalt militärischer Stützpunkte und Befestigungen, die Durchführung militärischer Manöver sowie die Erprobung von Waffen jeglicher Art sind verboten.
Ausgenommen davon sind Maßnahmen die aufgrund von 1 (3) getroffen werden. Diese sind zeitlich und inhaltlich so gering wie möglich zu halten.
(2) Die Forschung in der Arktis und der Antarktis ist frei und nur durch die sonstigen Regelungen dieser Übereinkunft beschränkt.
(3) Forschungsstationen und -Einrichtungen unterstehen der Verwaltung des Staates der sie betreibt.
(4) Die Staaten dieser Übereinkunft sichern einander zu, dass
a) sie Informationen über Pläne für wissenschaftliche Programme in der Arktis oder der Antarktis zur Verfügung stellen und austauschen;
b) wissenschaftliche Beobachtungen und Ergebnisse aus der Arktis oder der Antarktis austauschen und zur Verfügung stellen.
(4) Der Schutz der ökologischen Vielfalt bewegt die Staaten dieser Übereinkunft zu einem Verzicht auf jegliche Form der Zerstörung der natürlichen Artenvielfalt in der Arktis und der Antarktis.
Sie verpflichten sich insbesondere dafür Sorge zu tragen:
1. dass sämtliche Gegenstände, die in die Arktis oder Antarktis gebracht werden, nach Beendigung der damit betriebenen Arbeiten, von dort wieder entfert werden;
2. dass entstandene Schäden an der Umwelt behoben und Verschmutzungen beseitigt werden;
3. Flora und Fauna zu schützen.
(5) Der Abbau von natürlichen Ressourcen in der Arktis und der Antarktis ist verboten.
(6) Ausgenommen davon ist der Fischfang in den Gewässern, welche sich im gem. Art. 2 definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken. Hier legt jeder Vertragspartner für seine Staatsangehörigen ein verantwortungsvolles fischbares Kontigent fest.
(7) Die Gewässer, welche sich in den definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken, sind internationalisiert und hoheitsfrei.
(8) Die zivile Schifffahrt in diesen Gewässern ist frei und unbeschränkt, die militärische Schifffahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Schifffahrt" fällt ein jedes Wasserfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(9) Die zivile Luftfahrt im definierten Luftraum ist frei und unbeschränkt, die militärische Luftfahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Luftfahrt" fällt ein jedes Luftfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Luftfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Luftfahrzeuge dient.
(10) Die unterzeichneten Staaten kommen darin überein gemeinsam die Polizeihoheit über das genannten Gebiet auszuüben und in Abstimmung eine Multinationale Polizeitruppe einzusetzen welche Straftaten in dem Gebiet unterbindet. Es findet dabei das Strafrecht des Staates Anwendung welcher die nächstgelegene Forschungsstation betreibt.

Artikel 3 Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.

Artikel 4 Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert haben.



Ich denke alte Siedlungsgebiete sollten durchaus respektiert werden. Andere Staaten haben ja auch ihre Inseln innerhalb des Polgebietes, was durch die PK anerkannt wird.
Wenn es also ein Siedlungsgebiet der Nordmark gibt, dass am Nordpol besteht, sollte das kein Problem sein.
Territoriale Freiheit ist dennoch etwas wichtiges. Ich denke, wenn die Nordmark ihre Siedlung jetzt nicht militärisch befestigt und die Umwelst schützt, sollte das d'accord gehen.


SimOffGibt es diese Hoyen Siedlung nun oder nicht? 2012 gab es sie, dann wieder nicht, nun wieder?

59

Montag, 15. Dezember 2014, 15:44

SimOffHoyen gab es immer, es wurde international (durch Andro) nicht anerkannt bzw. Als Schauspielerei verunglimpft. Es wurde nur noch wenig simuliert seitdem, aufgehört zu existieren hat es nie.


Vielen Dank für den Vetrag, ich werde es weiterleiten.
Das Gebiet gehörte immer zu uns, es wurde nie anerkannt von der internationalen Gemeinschaft. Bis heute gibt es keinen Bedarf an militärischen Interventionen, eine Stationierung von Einheiten wäre zu kostenintensiv und die Bevölkerung lebt eh im Einklang mit der Natur.
Seine augusteische und evangelische Majestät
Oskar I.


Von Gottes Gnaden und durch die Verfassung des Reichs Vierter Nordmärkischer Hochkönig und König von Nugensil etc. pp.
Ebenso Vernischer Prinzgemahl, Herzog von Verness und Markgraf von Glenverdeen.

Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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60

Dienstag, 16. Dezember 2014, 15:28

Also ich habe kein Problem mit Siedlungen. Sind ja faktisch nur größer als Forschungsstationen.
Wie gesagt, solange dort keine militärischen Manöver abgehalten werden und eigentlich alles so bleibt wie bisher, ist das in Ordnung.

Wo wir bei der Anerkennung sind, wollte ich ohnehin vorschlagen, Nordmark und Andro schließen ein Exekutivabkommen. (*so* siehe Gespräch in der Nordmark*so*)