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Trifft ein.
Eure Majestät, Exzellenzen, ich wurde berechtigt die Verhandlungen auf dreibürgischer Seite weiterzuführen.
Exzellenz von Guldner, auch Sie sein herzlich in dieser Runde begrüßt. Wir sollten uns erst einmal klar werden, ob wir hier noch verhandeln, denn teilweise wurde der Entwurf ja bereits im parlamentarischen Verfahren angenommen.
Staatspräsident a.D.
Herzlichen Dank für diese Begrüßung! Der Bundesrat hat den Polvertrag, wie Sie richtig erfasst haben, schon längere Zeit bekräftigt. Soweit ich informiert bin, muss der Vertrag also nur noch unterzeichnet werden.
Ich war verwundert, weil Sie von Verhandlungen sprachen, Exzellenz.
Staatspräsident a.D.
Nun? Ist Anturien noch da?
Ich spreche mich nun dafür aus, das wir diesen Vertrag unterzeichnen. Jede andere Nation darf sich gerne dem anschließen. Die bisher geäußersten Vorbehalte, das dieser Vertrag nur für Vertragsparteien gilt, ist zwar selbstverständlich, aber das kann jede Nation handhaben wie sie möchte.
Ich bin auch gerne bereit, der Nordmark die Hoyen Siedlung anzuerkennen, insofern die Nordmark klar die Ziele des Vertrags anerkennt.
Dann würden wir aber den Vertrag etwas anpassen müssen, Exzellenz. Das würde den Vertrag dann neu dem Ratifizierungsverfahren unterwerfen. Vielleicht wäre das ganz gut, zumal ja einige Punkte aufgetaucht sind.
Staatspräsident a.D.
Damit das wieder 10 Monate dauert? Mit Verlaub, aber der Vertrag steht. Ich sehe auch keine Punkte, die man nicht anderweitig ändern könnte. Der Vertrag soll ertstmal in Kraft treten und sobald wir 5 oder mehr Mitglieder sind, dann kann man gerne was ändern.
Bzgl. der Gültigkeit des Vertrags gilt nach wie vor res inter alio acta. Der Vertrag gilt und betrifft nur zwichen/die Vertragsstaaten. Eine Erklärung dazu ist rein fakultativ.
Bzgl. der Hoyensiedlung sehe ich auch keine derzeitigen vertraglichen Probleme.
Diese Siedlung liegt im geschützten Gebiet, Exzellenz.
Staatspräsident a.D.
Es ist sicherlich eine Definitionsfrage, ob zu den Hoheitsansprüchen nur welche gezählt werden, die auf den Vertrag folgen. Wenn wir davon ausgehen, und dafür plädiere ich, sollte die Hoyensiedlung kein Problem darstellen, solange sie in Einkunft mit den Regeln & Zielen des Polvertrages unterhalten wird.
Es ist eben die Frage der Auslegung - und ab einem gewissen Punkt sollte eine Auslegung festgeschrieben werden.
Staatspräsident a.D.
Was kann man da denn auslegen? Die Siedlung besteht und man kann sie nicht abreisen. Der Vertrag neutralisiert alles am Nordpol. Wir haben ja auch wie andere Forschungsstationen am Nordpol. Wir sollten den Vertrag nun ratifizieren und zu einem späteren Zeitpunkt anpassen. Bzw. die Nordmark erklärt schriftlich, und wir bestätigen, das die Hoyen Siedlung eine Ausnahme ist. Ansonst kein Militär und keine Ansprüche. Die PK sorgt sich ja auch nicht drum.
Das ist das Problem: Es wird eigentlich neutralisiert. Wenn wir mit zu vielen Vorbehalten und Ergänzungen arbeiten, entsteht quasi ein neuer Vertrag, ein Vertrag den ich nicht zu unterzeichnen ermächtigt bin.
Staatspräsident a.D.
Das sind Bedenken, die ich nachvollziehen kann. Vielleicht könnte man also hinzufügen, dass nur Siedlungen anerkannt werden, die vor der ersten Ratifizierung des Vertrages entstanden. Im Zweifelsfall wäre das wohl ein schnellerer Prozess als die herrschende Diskussion, zumal ich Herrn Landerberg insofern beipflichten muss, dass irgendwann eine endgültige Lösung niedergeschrieben werden sollte.
Siedlungen mit dem Stichtag zum 1.1.2015 werden anerkannt, insofern sie bereits seit mehr als 10 Jahren bestehen. Weiterhin sind diese Siedlungen jedoch militärisch neutral zu halten. Weitere Ansprüche sind nicht zu stellen. Die Bewohner der Siedlung haben die Bestimmungen des Vertrags zu achten.
Ich bin immer noch für eine ergänzende Erklärung. Das ist durchaus Usus so und machbar. Ändern kann man es später immer noch. Wenn ich mir hier die Dauer einiger Abstimmungsprozesse so anschaue.