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331

Dienstag, 26. November 2013, 17:17

Wenn es Fachgerichte für Verwaltungsverfahren gibt, wäre das aber nur logisch, insbesondere, wenn wir ein Wehrstrafgesetz einführen sollten.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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332

Dienstag, 26. November 2013, 18:11

Es gibt doch das Disziplinargericht für den öffentlichen Dienst nach § 5 Abs. 1 lit. a GVG. ?(
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
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333

Dienstag, 26. November 2013, 18:15

Dem möchten Sie also auch die Verfolgung von Wehrstraftaten übertragen?
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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334

Dienstag, 26. November 2013, 18:16

Natürlich werden alle Bürgerinnen und Bürger überwacht, wenn sie ihre Daten anlasslos speichern. Bereits dies stellt einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, der mangels konkretem Verdacht für eine Straftat, nicht gerechtfertigt ist.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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335

Dienstag, 26. November 2013, 18:29

Es soll aber im Regelfall nicht darauf zugegriffen werden...
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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336

Dienstag, 26. November 2013, 18:30

Trotzdem ist bereits die Vorrätighaltung der Daten ein Grundrechtseingriff. Und der lässt sich eben mangels Verdacht nicht rechtfertigen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
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337

Dienstag, 26. November 2013, 18:31

Nein. Für die gibt es ja Amts-, und Landgerichte.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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338

Dienstag, 26. November 2013, 20:01

Die für Straftaten nach dem StGB zuständig sind.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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339

Dienstag, 26. November 2013, 20:02

Er lässt sich mit der Gefahrenabwehr rechtfertigen und ist der kleinstmögliche Eingriff im Vergleich zu anderen Methoden, verglichen mit der Effektivität.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
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340

Dienstag, 26. November 2013, 22:25

Bisher haben sie nur mit dem repressiv polizeilichen Handeln argumentiert, nun bringen sie die Gefahrenabwehr ins Spiel. Dies erschließt sich mir noch weniger: Inwieweit kann die Speicherung Gefahren von der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abwehren?
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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341

Dienstag, 26. November 2013, 22:25

... die für Straftaten, ungeachtet der Rechtsquelle, zuständig sind. ;)
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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342

Mittwoch, 27. November 2013, 18:25

Das würde aber dem Typus des Wehrstrafrechts zuwiderlaufen.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

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343

Mittwoch, 27. November 2013, 18:30

Natürlich können diese Daten auch zur Gefahrenabwehr nützlich sein, z.B. im Bereich des Terrorismus, durch Geiselnahmen, Amokdrohungen, Stalking oder eben durch EDV-basierte Kriminalität.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
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344

Mittwoch, 27. November 2013, 18:38

Allen vier genannten Beispielen ist gemein, dass es sich um Gegenstand des repressiv polizeilichen Handelns handelt und nicht solche der Gefahrenabwehr. Die Speicherung kann nämlich in allen genannten Fällen, nicht vor der Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fruchtbar gemacht werden.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
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345

Mittwoch, 27. November 2013, 18:39

Nein, denn das Wehrstrafrecht ist wie etwas auch das Insolvenz- oder Umweltstrafrecht nur eine Unterkategorie des Strafrechts. Und mit dem befassen sich ordentliche Gerichte.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
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