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Beruf: Senator

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Region: Bergen-Hauptstadt

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91

Sonntag, 8. September 2013, 16:24

Aus Sicht der UBK wäre hier vor allem auch wichtig, einen Bürokratieabbau voranzutreiben und die Eigenverantwortung von Arbeitgebern und Gewerkschaften zu untermauern, jedoch auch gewisse Grenzen zu definieren, schließlich sind Angestellte meist nicht Eigentümer der Unternehmen, in denen sie arbeiten. Die Interessen der Eigentümer gehören ebenfalls geschützt.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

Beruf: Politiker

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Region: Lorertal

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92

Sonntag, 8. September 2013, 16:25

Sie vergessen, Herr Kollege, das die Rechte der Arbeitnehmer ebenfalls geschützt werden müssen.

Beruf: Senator

Wohnort: FSB

Region: Bergen-Hauptstadt

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93

Sonntag, 8. September 2013, 16:26

Nein, keinesfalls, die Gewerkschaften sind eine starke Interessenvertretung.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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94

Montag, 9. September 2013, 12:14

Herr Kollege Waldheim, vielen Dank für Ihren Entwurf.

Ich möchte hierzu einige Anmerkungen machen:
  • Die Regelung zur Einsatz der Bergenwehr erscheint mir sinnvoll. Wir sollten allerdings bedenken, dass dies in der Öffentlichkeit falsch ankommen könnte. Der Verdacht könnte aufkommen, dass wir die Hürden für einen Armeeeinsatz senken wollen, weil wir einen planen. Dem müssen wir in der öffentlichen Kommunikation von Beginn an entgegnen.
  • Mit der Notstandsregelungen bin ich ganz und gar nicht glücklich. Der Staatspräsident kann das Parlament damit im Alleingang entmachten. Die Regelung ist meiner Ansicht nach mit dem Demokratieprinzip schwer zu vereinbaren. Ein Notstand sollt nur mit 2/3-Mehrheit im Senat ausgerufen werden können und zeitich begrenzt werden.
  • Die Immunität des Präsidenten sollte durch einen Ausschuss des Senates aufgehoben werden können.
  • Der Staatskanzler sollte weiterhin vom Senat gewählt werden. Er bedarf ja einer parlamentarischen Mehrheit um effektiv regieren zu können. Auch macht die Vertrauensfrage keinen Sinn, wenn der Kanzler das Vertrauen des Parlamentes nicht braucht um ins Amts zu kommen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

Beruf: Senator

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Region: Bergen-Hauptstadt

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95

Montag, 9. September 2013, 14:59

Nun gut,
bezüglich des Armeeeinsatzes bin ich Ihrer Meinung.

"Auf Verlangen des Senats sind derartige Anordnungen aufzuheben.", das wird ausdrücklich bestimmt. Ein Verfassungsnotstand ist nur gegeben, wenn "die staatlichen Organe handlungsunfähig sind und die Situation nicht auf
eine durch Verfassung oder Gesetz vorgesehene Weise behoben werden
kann." und in KEINEM anderen Fall, also eigentlich nie. Wenn es doch soweit kommt, wird der Senat wohl kaum mehr mit 2/3-Mehrheit zustimmen können, Maßnahmen zur Wiederherstellung der staatlichen Ordnung zu autorisieren. Sie erkennen den Pferdefuß Ihrer Kritik, Frau Kollegin?

Bezüglich der Immunität des Staatspräsidenten könnten wir das so nicht akzeptieren, die Immunität für verfassungsmäßige Amtshandlungen hat gute Gründe und ein Staatspräsident vor Gericht ist undenkbar. Wenn, könnten wir uns damit einverstanden erklären, dass er bei Straftaten ebenfalls nach Artikel 22, Absatz 5 des Amtes enthoben werden kann, womit die Immunität der Privatperson enden würde - in 22,5 sollte eh klarer formuliert werden, wann er seines Amtes enthoben werden kann.

Die Ernennung des Staatskanzlers ohne Wahl durch den Senat ist Kernpunkt unseres Vorschlages, von dem wir nicht abweichen können werden. Allerdings können wir gerne festschreiben, dass der Staatskanzler dem Vertrauen der Mehrheit des Senats bedarf, was Artikel 29, Absatz 4 ja auch - etwas umständlich - tut.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
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96

Montag, 9. September 2013, 17:09

Tut mir Leid, sie haben mich bisher in keinem Punkt überzeugen können.

Der Senat muss bei der Ausrufung des Notstandes irgendwie miteinbezogen werden. Seine zeitweise Entmachtung darf nicht ohne Mitwirung des Senates geschehen. Diese Konstruktion ließe sich mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbaren und wäre damit gar nicht zulässig.
Bei der Immunität bin ich gänzlicher anderer Auffassung. Natürlich muss auch die Strafverfolgung gegen den Präsidenten möglich sein. Die Immunität ist ein bloßes Verfahrenshindernis, welches durch Zustimmung des Senates überwunden werden kann. Hierauf müssen wir bestehen. Einen Präsidenten der plein pouvoir hat, wollen wir nicht.
Wenn der Staatskanzler eh das Vertrauen des Parlamentes benötigt, dann sollten wir eben festschreiben, dass die Ernennung zu ihrer Wirksamkeit durch das Parlament bestätigt werden muss.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

97

Montag, 9. September 2013, 19:21

Gewerkschaften und Tarifautonomie muss bleiben.
Dr. Niklas Boergaard-Brant

Beruf: Politiker

Wohnort: FSB

Region: Lorertal

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98

Montag, 9. September 2013, 21:11

Dennoch nennen wir unsere Wirtschaftsform soziale Marktwirtschaft.

99

Dienstag, 10. September 2013, 20:46

Das ist korrekt Herr Kollege.
Dr. Niklas Boergaard-Brant

Beruf: Senator

Wohnort: FSB

Region: Bergen-Hauptstadt

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100

Dienstag, 10. September 2013, 21:54

"Sozial ist, was Arbeit schafft". ;)
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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101

Donnerstag, 12. September 2013, 17:44

Liebe Kollegen,
der Verkehrsstaatssekretär lies mir einen Entwurf zukommen, der u.a. vorsieht, die Aufgaben der Wasserschutzpolizei auf das zuständige Staatsamt zu übertragen.
Gibt es dazu Anmerkungen?
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Senator

Wohnort: FSB

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102

Donnerstag, 12. September 2013, 17:45

Frau Kollegin Runge, hatten Sie bereits Gelegenheit, ihre Kritik an den Begleitgesetzen in konkrete Verbesserungsvorschläge zu fassen? :)
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

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Region: Noranda

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103

Donnerstag, 12. September 2013, 19:14

Ich unterstütze diesen Entwurf.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

Beruf: Diplomatin

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104

Sonntag, 15. September 2013, 15:10

TelefonHerr Leo, sind Sie noch dran?
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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105

Sonntag, 15. September 2013, 15:12

Ich wäre dankbar für eine Stellungnahme des Innenministers, der ja für die Polizei zuständig ist.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP