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[Generalsekretariat] Post- und Telefonzentrale

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31

Montag, 14. September 2020, 00:08

Telefon Wir wiederholen unseren Eilantrag nach dem man uns, obwohl wir allen in unserer Macht stehende taten, nicht zur Wahl zugelassen.

Wohnort: überall

Region: überall

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32

Montag, 14. September 2020, 20:27

Der Eingang des Antrages wird bestätigt, die @Bergische Front: erneut darauf hingewiesen, dass ergänzende Ausführungen insbesondere zum Staatskrisenbewältigungsgesetz der Sache dienlich sein könnten. Man werde eine erneute Stellungnahme abwarten, sofern diese unverzüglich eingehe.

Beruf: RA und Notar

Wohnort: Schloss Wallenau

Region: Lorertal

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33

Montag, 14. September 2020, 21:46

Telefon Was bitte wollen Sie denn noch, ich war es , der Eulenstein, ausschließen lies. Ja natürlich war ich als Senator der Partei Eulenstein verbunden, jedoch standen wir uns nie nah.
Was in Gottes Namen, als mehrfach öffentlich zu bekunden, dass wir national und konservativ sind und keine Anhänger des Dr. Eulenstein. Mehr können wir auch nicht tun, wenn dies nicht genügt , dann wissen wir auch nicht mehr weiter.
Widukind von Wallenau
RA ;Notar

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Widukind von Wallenau« (16. September 2020, 10:58)


34

Mittwoch, 14. April 2021, 10:58


Bergischer Gerichtshof
1810 Freie Stadt Bergen

Wentdorfer Haus
Bergische Front
Freie Stadt Bergen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier erklären wir unsere Selbstauflösung!
Mit dem heutigen Tag, ist die Bergische Front Geschichte.
Alle Aktiva und Passiva gehen in den Besitz der Grafen von Wallenau über.


Für die Richtigkeit
Dr. Clementine Sauer

35

Mittwoch, 14. April 2021, 11:04


Bergischer Gerichtshof

1810 Freie Stadt Berge
Nationale Union Bergen
Freie Stadt Bergen
Antrag auf Zulassung
Mit dem heutigen Tage nimmt die NUB ihre Arbeit als Partei auf.
Wir bitten höflichst um Zulassung unserer Partei.
gez.
W. von Wallenau
Senator a.D.
Parteichef


Wohnort: überall

Region: überall

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36

Mittwoch, 14. April 2021, 15:28

Beim BGH nimmt man das Schreiben mit Verwunderung zur Kenntnis, schließlich ist man hier nicht zuständig. Eine Zulassung sei nicht notwendig, für andere Fragen des Parteienrechts sei der Präsident des Bergischen Senats zuständige Stelle, teilt man dem Eingeber mit.