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Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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106

Montag, 31. März 2014, 23:37

Herr Generalstaatsanwalt,
die Strafermittlungsbehörden müssen hier jemanden offen darüber aufklären, wenn er als Beschuldigter vernommen wird, damit er sich genau auf diese Situation einstellen kann. Hier schadet auch keine positive Kenntnis darüber, dass er in seiner Beschuldigtenstellung vernommen wird. Ja nicht einmal, wenn er Angaben macht und über die fehlende Belehrung und die Nichtverwertbarkeit weiß. Hier ist entscheidend, dass kein Zweifel für den Beschuldigten bestehen soll, dass er als solcher vernommen wird.
Zudem hätte der Angeklagte sehr wohl davon ausgehen können, dass es sich hier um Ermittlungen gegen die SIS-Beamten richten könnte und er seine Seite darlegen solle. Auch wenn sich im Laufe des Gesprächs zeigt, dass dies eine Beschuldigtenvernehmung ist und er sich dessen bewusst ist, dann ist IM LAUFE DES GESPRÄCHS nicht vor dem Gespräch bzw. der Befragung.

Die Beamten des SIS müssen Sie nicht mehr benennen, da sie ja bereits durch das Gericht geladen wurden.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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107

Montag, 31. März 2014, 23:41

Frau Vorsitzende, es wäre sehr freundlich wenn mir ebenfalls die geladenen Zeugen mitgeteilt werden würden, damit ich auf die Vernehmung vorbereiten kann.
RA Björn Kortmann

108

Montag, 31. März 2014, 23:42

Hohes Gericht,
ich beantrage eine Unterbrechung der Sitzung.

109

Montag, 31. März 2014, 23:44

Die Presse hat dem Schlagabtausch gebannt gefolgt. Nun sind die meisten Reporter auf ihre Stuhlkanten vorgerutscht, bereit bei einer Unterbrechung aufzuspringen und nach draußen vor die Kameras zu laufen, um den bisherigen Prozessverlauf für die Öffentlichkeit zusammenzufassen.

Beruf: BGH-Richterin

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110

Montag, 31. März 2014, 23:47

Sobald die Verbindung mit dem SIS über die im Beschluss angeordnete Videoübertragung besteht, werden wir die zuständigen SIS-Beamten kurz informell befragen, wieviele SIS-Beamten befragt werden sollen, unter welchem Namen die SIS-Beamten befragt werden sollen und ob dies ihr richtiger Name ist und welche Funktion innerhalb des SIS die Beamten und kurz inwieweit sie am Einsatz beteiligt waren. Ich hoffe dies ist im Interesse der Verteidigung?

SimOffBezüglich der Befragung würde ich gerne noch kurz eine Sache nachfragen. Sollen wirklich ALLE beteiligten Beamten befragt werden oder können wir uns darauf einigen, dass wir hier einen Beamten befragen, der selbst im Einsatz agiert hat und einen Beamten befragen, der organisatorisch am Einsatz beteiligt war [am Besten der Einsatzleiter]? Simulatorisch würden wir das aber behandeln, als würden alle befragt werden und als würden ihre Aussagen im Kern übereinstimmen. Ich erkenne sonst außer einer Zeitverzögerung und einer Ausschmückung unterschiedlicher Persönlichkeiten nicht wirklich einen Mehrwert für die Verhandlung, wenn wir ALLE befragen würden. Wie seht ihr das?

//edit: Das ihr immer schreiben müsst soviel, während ich noch am Tippen bin -.- Den Unterbrechungsantrag behandele ich, sobald die Verteidigung Stellung genommen hat.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
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Beruf: Rechtsanwalt

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111

Montag, 31. März 2014, 23:55

Frau Vorsitzende, dieses Vorgehen findet meine Zustimmung.
SimOffIch sehe das genauso wie du. 2 SIS-Beamte würden mir für die Ausgestaltung auch reichen. Wir können ja einen Sim-Post machen, in dem dann steht es würden weitere Beamte vernommen werden, die im wesentliche die selben Angaben machen.
RA Björn Kortmann

112

Montag, 31. März 2014, 23:56

SimOffZustimmung.

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113

Montag, 31. März 2014, 23:57

Ist die Anklage mit diesem Vorgehen ebenfalls einverstanden und wird die Unterbrechung der Sitzung immer noch benötigt?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

114

Dienstag, 1. April 2014, 00:02

Hohes Gericht,
ja, dieses Vorgehen findet die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft - eine Unterbrechung scheint nichtsdestoweniger noch geboten.

Beruf: BGH-Richterin

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115

Dienstag, 1. April 2014, 00:04

Würden Sie dem Gericht darlegen, wieso eine Unterbrechung notwendig ist?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

116

Dienstag, 1. April 2014, 00:07

Im Hinblick auf die Ablehnung des Beweisantrages der Generalstaatsanwaltschaft benötigen wir Zeit, uns zu besprechen.

Beruf: BGH-Richterin

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117

Dienstag, 1. April 2014, 00:16

Aus Sicht des Gerichts ergibt die Ablehnung des Beweisantrages keine Änderung an der Befragung der SIS-Beamten. Da diese schon so gut wie bereit ist, würde eine größere Unterbrechung den Prozess zu sehr verzögern.
Schaut zu einem Gerichtsdiener, der ihr signalisiert, dass in 5 Minuten alles bereit ist.

Da wir aber eh erst in 5 Minuten weitermachen können, unterbreche ich die Sitzung für diese Zeit. Dann können Sie wenigstens ein Telefonat führen und alles Wichtige anordnen.
Die Richterin erhebt sich und geht zusammen mit Ihrem Kaffee ins Richterzimmer.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

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118

Dienstag, 1. April 2014, 00:18

Beugt sich zu Bloembeek vor, um etwas zu flüstern.
GedankenFür 5 Minuten brauchen wir uns jetzt auch nicht ins Verteidigerzimmer zurückzuziehen.
RA Björn Kortmann

119

Dienstag, 1. April 2014, 00:19

Im Saal gibt es bald ein Stimmenwirrwarr. Viele Journalisten verlassen hastig den Saal, um die Vorgänge zu kommentieren.

120

Dienstag, 1. April 2014, 00:20

Auch das Gericht erhält Kenntnis von der Berichterstattung der Medien. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft fallen aus allen Wolken.