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Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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286

Freitag, 9. Mai 2014, 01:09

Ich werde zuerst die benannten Zeugen befragen.
Danach schauen wir, inwiefern für die Anklage noch Bedarf zur Einbringung der rechtlichen Beweismittel hat. Erklärungen zu den Beweismitteln sind dann aber später möglich.
flüstert zu Kortmann.
FlüsternSollen wir noch weiter ausquetschen oder sofort aufhören und das Beenden der Beweisaufnahme mangels Beweislast beantragen?

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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287

Freitag, 9. Mai 2014, 17:33

Beugt sich zu Bloembeek.
Lassen Sie uns das Ende dieses Verhandlungstages abwarten. Eventuell wird das Gericht schon einen entsprechenden Hinweis geben. Ich glaube aber nicht, dass wir unsere Zeugen noch brauchen werden.
Wieder laut.
Herr Christophersen, habe ich Sie richtig dahingehend verstanden, dass die Anordnung keine Auswirkungen auf den Verlauf der Operation fand?
RA Björn Kortmann

288

Freitag, 9. Mai 2014, 18:57

Ich möchte Sie doch bitten, nicht die Hälfte zu unterschlagen...: Die Operation wurde früher gestartet, damit entfiel also Planungszeit und der Text der Anordnung wurde - entsprechend der internen Regularien an die Einsatzkräfte weitergegeben.
Seitens der Einsatzleitung erfolgten darauf keinerlei Änderungsanweisung, das wäre zeitlich unmöglich gewesen. Wir haben lediglich das Befremden des Einsatzleiters über die Anordnung zu Protokoll genommen und die Anordnung - nach Rückversicherung - bestätigt. Alles weitere wurde dann durch den Einsatzleiter geklärt. Ob der noch Rückfragen an andere Kollegen der OÜW gerichtet hat, entzieht sich indes meiner Kenntnis.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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289

Freitag, 9. Mai 2014, 20:00

Haben Sie schon einmal von anderen SIS-Operationen mitbekommen bei denen es zum gezielt lethalen Schusswaffengebrauch gegen Menschen kam?
RA Björn Kortmann

290

Freitag, 9. Mai 2014, 23:15

Hohes Gericht,
fragt der Verteidiger den Zeugen gerade, ob er einmal einen Einsatz mitbekommen hat, bei dem sich ein SIS-Beamter des Mordes schuldig gemacht hat?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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291

Samstag, 10. Mai 2014, 10:31

Nein, er fragt, ob dem Zeugen andere Einsätze bekannt sind, bei dem es zu einem tödlichen Schusswaffengebrauch gegen Menschen kam. Dies sagt nicht aus, ob dieser rechtswidrig war oder die Beamten dies rechtmäßig gemacht haben, also ein finaler Rettungsschuss ist ja kein Mord.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

292

Samstag, 10. Mai 2014, 12:23

Er spricht von "gezielt lethalen Schusswaffengebrauch gegen Menschen". Das könnte auch etwas anderes implizieren als den sogenannten "finalen Rettungsschuss". Deshalb bat ich um Klarstellung.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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293

Samstag, 10. Mai 2014, 12:54

Meine Frage ist unmissverständlich, Herr Herrmann.
RA Björn Kortmann

294

Samstag, 10. Mai 2014, 16:38

Wenn Sie auf die Anwendung des finalen Rettungsschusses anspielen, dann kann ich tatsächlich bestätigen, bereits mehrere Operationen begleitet zu haben, bei denen dieser zum Einsatz kommen musste. Allerdings selten in so zweifelhafter Weise wie bei diesem Einsatz.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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295

Samstag, 10. Mai 2014, 21:00

Ich habe nicht nur auf den finalen Rettungsschuss angespielt, sondern nach jeglichem gezielt-tödlichen Schusswaffengebrauch gegen Menschen gefragt.
RA Björn Kortmann

296

Sonntag, 11. Mai 2014, 01:16

räuspert sich

297

Sonntag, 11. Mai 2014, 01:17

Könnten Sie das konkretisieren? - Wenn Sie das meinen, was ich unter der Frage verstehe, muss ich mitteilen, dass ich wiederum nicht befugt bin, Auskunft zu geben.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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298

Sonntag, 11. Mai 2014, 09:05

Ist ein wenig genervt, wie man so eine einfache Frage falsch verstehen kann.

Er will wissen, ob es weitere Einsätze gab, in denen Menschen gezielt erschossen wurden. Das schließt den finalen Rettungsschuss ein, Schüsse aus Notwehr, aber auch, sofern es sie gibt, rechtswidrige Schüsse. Also einfach alle Fälle, wo auf Menschen geschossen wurde und ein Mensch durch eine Kugel des SIS starb. Das ist die Frage und dürfen Sie diese nun beantworten oder nicht?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

299

Sonntag, 11. Mai 2014, 12:18

Andere möglicherweise rechtswidrige Schüsse sind nicht Gegenstand des Verfahrens, daher bin ich nicht befugt, darüber Auskunft zu geben, Schüsse in Notwehr und finale Rettungsschüsse habe ich schon mehrere erlebt, allerdings - wie gesagt - selten in so zweifelhafter Weise wie bei diesem Einsatz.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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300

Sonntag, 11. Mai 2014, 12:51

So, um Ihnen das mal klar zu sagen. Wenn ich etwas nicht mag, dann ist das, wenn man sich Kompetenzen aneignet, die einem nicht zustehen.
In dieser Verhandlung habe ich die Leitung und ich bestimme, was Gegenstand dieses Verfahrens ist. Wenn ich etwas für zweckmäßig halte, dann kann ich es zum Gegenstand dieses Verfahrens machen, weil ich die Verpflichtung habe von Amts wegen zu ermitteln. Und wenn Sie meinen, dass Sie bestimmen können, was Gegenstand dieses Verfahrens ist, dann liegen Sie falsch. Wenn Sie zu bestimmten Komplexen gesagt bekommen, darüber dürfen Sie nicht reden. Aber wenn Ihnen gesagt wurde, dass Sie nur über die Dinge reden sollen, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, dann sage ich Ihnen, dass auch das vergangene Verhalten der SIS im Zusammenhang mit tödlichem Waffeneinsatz durchaus beachtlich für dieses Verfahren ist und daher auch Gegenstand des Verfahrens ist. Aber weder der SIS, noch Sie, können dem Gericht vorschreiben, was Gegenstand des Verfahrens ist.
Haben wir uns da verstanden? Möchten Sie im Hinblick dessen etwas an Ihrer Aussage ändern?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte