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301

Sonntag, 11. Mai 2014, 14:53

Mir wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetz untersagt, im Rahmen dieses Verfahrens Auskunft über andere Einsätze als die Operation "Wanderfalke" zu geben, die der SIS unter bestimmten Umständen durchgeführt wurden. Die Frage des Verteidigers berührt diesen Bereich unter Umständen. Ich sehe mich nicht in der Lage, diese Grenze zu überschreiten, ohne meine Pflichten nach dem Gesetz zu verletzen.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

302

Sonntag, 11. Mai 2014, 14:58

überlegt, schiebt dann nach

Ich kann vielleicht sagen, dass unter den Einsätzen, die ich begleitet habe, auch Einsätze waren, bei denen man den Schusswaffengebrauch verschieden beurteilt werden konnte. Ob bei den Ermittlungen im Anschluss an diese Einsätze dann ein rechtswidriges Verhalten festgestellt wurde, kann ich nicht beurteilen. Das wäre dann jetzt aber tatsächlich hart an der Grenze dessen, was ich befugt bin, zu sagen.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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303

Sonntag, 11. Mai 2014, 15:34

Rechtliche Beurteilungen müssen Sie ja auch keine treffen. Das ist ja unsere Aufgabe.
Herr Verteidiger bitte.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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304

Sonntag, 11. Mai 2014, 21:48

Danke, Frau Vorsitzende, ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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305

Sonntag, 11. Mai 2014, 22:06

Hat die Anklage noch weitere Fragen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

306

Sonntag, 11. Mai 2014, 22:57

Der Zeuge sagte, er habe selten einen letalen Schusswaffengebrauch erlebt, der "in so zweifelhafter Weise wie bei diesem Einsatz" erfolgt sei. Könnte er das konkretisieren?

307

Sonntag, 11. Mai 2014, 23:01

Die meisten der durch mich begleiteten Einsätze mit letalem Waffeneinsatz haben diesen eindeutig erfordert. Bei diesem Einsatz war diese Eindeutigkeit nicht gegeben, im Gegenteil, da waren wir uns im Stab einig, der Einsatz war wahrscheinlich nicht gerechtfertigt.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."

308

Sonntag, 11. Mai 2014, 23:02

Keine weiteren Fragen.

Beruf: BGH-Richterin

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309

Montag, 12. Mai 2014, 08:30

Dann wird der Zeuge im allgemeinen Einverständnis entlassen. Vielen Dank für Ihre Aussage.

Wendet sich den Prozessbeteiligten zu.


Angesichts der fortgeschrittenen Stunde würde ich die Vernehmung der anderen SIS-Zeugen gerne auf den nächsten Verhandlungstag verschieben. Gibt es vorher noch Anträge oder kann ich die Sitzung dann unterbrechen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

310

Montag, 12. Mai 2014, 15:06

Keine Einwände seitens der Generalstaatsanwaltschaft.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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311

Montag, 12. Mai 2014, 18:08

Frau Vorsitzende, aufgrund der mittlerweile doch eindeutigen Beweislage möchte ich im Sinne der Verfahrensbeschleunigung beantragen, die Beweisaufnahme vorzeitig zu beenden.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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312

Montag, 12. Mai 2014, 18:16

Möchte die Anklage zum Antrag der Verteidigung Stellung nehmen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

313

Montag, 12. Mai 2014, 18:21

Hohes Gericht,
es wurde vereinbart, die Zeugen zu befragen. Dabei sollte es unserer Meinung mach bleiben, denn niemand kann wissen, ob nicht ein Zeuge noch neue Erkenntnisse liefern kann. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, den Antrag abzulehnen.
SimOffWie SimOff vereinbart natürlich, die Zeugen werden nicht aussimuliert

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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314

Montag, 12. Mai 2014, 18:42

Dann ergeht folgender Beschluss:
Der Antrag der Verteidigung wird abgelehnt. Aus Sicht des Gerichts ist die weitere Befragung der SIS-Beamten bereits beschlossen gewesen und wird weiterhin für notwendig erachtet. Dies kann auch zu Gunsten des Angeklagten erfolgen. Eine eindeutige Beweislage liegt aus Sicht des Gerichts noch nicht vor. Daher ist die Beweisaufnahme nicht vorzeitig zu beenden.
Dann unterbreche ich nun die Sitzung bis zum 20.11.2013.

Am 20.11.2013 wird sodann die Verhandlung fortgeführt. Bei der Befragung der SIS-Beamten bestätigt sich insoweit, was die anderen beiden Zeugen des SIS ausgesagt haben. Nach der Befragung der Zeugen wird die Sitzung sodann erneut unterbrochen bis zum 22.11.2013.


Ich nehme die Sitzung in der Strafsache Bloembeek wieder auf. Wir haben nun alle Zeugen des SIS und damit alle von der Anklage benannten Zeugen gehört. Möchte die Anklage noch die weiteren in der Klageschrift aufgeführten Beweise in den Prozess einführen oder möchte man es, im Hinblick auf die getätigten Aussagen, bei der Anhörung der SIS-Zeugen belassen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

315

Montag, 12. Mai 2014, 19:56

Hohes Gericht,
die Anordnung des Angeklagten ist bereits Gegenstand des Verfahrens, die Protokolle der Befragungen liegen vor und die Befragungen wurden vor diesem Gericht erneut durchgeführt, die Aussage des Angeklagten wurde durch das Gericht ausgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass das Gericht ebenfalls der Ansicht ist, dass eine Verwertung der Aussage des Angeklagten im Senat unzulässig wäre?