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Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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331

Freitag, 22. August 2014, 22:58

SimOffDas Urteil gibts dann aber nicht vor meiner Rückkehr aus Prag. Ach und falls ich nicht mehr antworten sollte auf das Plädoyer vom Kortmann, weil ich schon weg bin, der Angeklagte hat noch das letzte Wort danach. Darfst das dann auch ohne meine Aufforderung haben.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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332

Freitag, 13. März 2015, 16:27

Erhebt sich.


Hohes Gericht,
meine sehr veehrten Damen und Herren,


in der Hauptverhandlung sind die in der Anklage erhobenen Vorwürfe in sich zusammengebrochen. Es hat sich gezeigt, dass zu keinem Zeitpunkt überhaupt ein hinreichender Tatverdacht gegen meinen Mandanten bestand, weswegen bereits die Erhebung der öffentlichen Anklage grob unverantwortlich war.

Die Staatsanwaltschaft hat sich in diesem Strafverfahren völlig verannt und es ist erschreckend, dass sie sich auch wenn den überwältigenden Entlastungsbeweisen in der Hauptverhandlung nicht hat irritieren lassen und tatsächlich auf eine Verurteilung plädiert.

Der in der Anklage beschriebene Tatvorwurf lautet Mord in mittelbarer Täterschaft. Gleich drei Voraussetzungen für diese Tat konnten in der Hauptverhandlung nicht bewiesen oder gar widerlegt werden: Die Tatbegehung durch einen Tatmittler, die Steuerungsmacht des Angeklagten, sowie dessen Vorsatz.

Bereits, dass überhaupt ein Tatmittler bei dem Einsatz des SIS einen Mord begangen hat, konnte in der Vernehmung der Beteiligten Beamten nicht nachgewiesen werden.
In der Hauptverhandlung konnte lediglich festgestellt werden, dass es bei der Verhaftung zu einem Schusswechsel kam in deren Verlauf mehrere Terroristen umkamen. Aufgrund des Zweifelssatzes ist davon auszugehen, dass die Beamten etwa durch strafprozessuale Befugnisse oder zumindest Notwehr gerechtfertigt handelten.

Wie ich eingangs erläuterte sind auch die Voraussetzungen für eine mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft nicht gegeben, da es sich bei der Republi Bergen nicht um einen rechtsgelösten Machtapparat handelt.
In der Hauptverhandlung hat sich zudem erwiesen, dass es im Übrigen an der Kausalität von Steuerungshandlung - der von der Staatsanwaltschaft angeführten Weisung - und Tatausführung fehlte. Der Zeuge Brudermüller schilderte, die Weisung lediglich vom Hörensagen zu kennen und sie nicht als "Tötungsbefehl" verstanden zu haben. Der Zeuge Christophersen kannte hingegen die Anordnung doch berichtete, dass diese keinerlei Einfluss auf die Einsatztaktikt gehabt habe, was allein schon wegen der Kurzfristigkeit auch gar nicht möglich gewesen wäre.

Zuletzt kann dem Angeklagten auch ein Tatvorsatz nicht nachgewiesen werden. Weder lässt sich aus der Anordnung schließen, dass er die rechtswidrige Tötung von Terroristen gewollt habe, noch wurden in der Hauptverhandlung sonstige Beweise erbracht, die auf solch einen Vorsatz hinweisen.

Zum Schluss möchte ich nochmal daran erinnern, dass meinem Mandat durch die Ermittlungen schwerer Schaden entstanden ist, der auch durch einen Freispruch nicht vollständig wieder gut zumachen ist. Durch die öffentliche Berichterstattung, die die Ermittlungen begleitet haben, ist das Ansehen meines Mandanten nachhaltig beschädigt worden.

In diesem Verfahren ist der Angeklagte freizusprechen. Die Kosten des Verfahren und die notwendigen Auslagen des Angeklagten sind der Staatskasse aufzuerlegen.

Setzt sich.
RA Björn Kortmann

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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333

Sonntag, 22. März 2015, 12:58

Das Gericht zieht sich zur Urteilsberatung zurück.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

334

Mittwoch, 25. März 2015, 19:17

Ist gespannt auf das Urteil
Dr. iur. Hans Freiburg
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

Oberstaatsanwalt a.D.
Jurist

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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335

Montag, 30. März 2015, 00:18

spürt ein Kribbeln in sich aufsteigen.

336

Montag, 30. März 2015, 00:30

Generalstaatsanwalt Herrmann ist sichtlich skeptisch. Die Kollegen haben ihm nicht mehr als ein Flickwerk hinterlassen. Vielleicht ein Zeichen dafür, dass weder dieser Prozess, noch Aufklärung des ominösen Einsatzes wirklich gewollt waren?

337

Sonntag, 29. November 2015, 20:55

stellt fest, dass es für diese Akte noch kein Gerichtsurteil gibt und fragt bei der Generalstaatsanwaltschaft nach, ob der Sache noch nachgegangen werden soll.
Dr. iur. Hans Freiburg
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

Oberstaatsanwalt a.D.
Jurist