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Donnerstag, 5. April 2012, 13:51

Über den Bergischen Senat

  • Senatsgebäude





    Platz der Republik 4-6
    1240 Freie Stadt Bergen
    Postanschrift: 1810 Freie Stadt Bergen
    Telefonzentrale: 0710 111- 0





    Plenarsaal



    Bürogebäude des Senats

    Platz der Republik 7-9
    (ggü. des Senates)
    1240 Freie Stadt Bergen
  • Ausschüsse


    Großer Ausschusssitzungsraum

    Die Ausschüsse leisten Vorarbeit für den Senat, indem sie über den Entwurf beraten und eine Beschlussempfehlung abgeben. Sie haben auch einige andere Rechte, die aber selten genutzt werden oder zur Wahrnehmung der o.g. Rechte nützlich sind, z.B. die Anhörung von Sachverständigen und Interessengruppen.

    Die Sitzverteilung ist für alle Ausschüsse gleich und wird berechnet anhand der Abgeordnetenzahl einer Fraktion, wobei jede Fraktion mindestens 1 Mitglied entsendet.
    Der Ausschussvorsitz wird durch Los oder Absprache vergeben, wobei jede Fraktion ihrem Stärkenverhältnis entsprechend repräsentiert ist. Die anderen Fraktionen stellen je einen stellvertretenden Vorsitzenden in jedem Ausschuss, sofern sie mindestens einen Vorsitzenden eines Ausschusses stellen, wobei der erste Stellvertreter analog zum Vorsitzenden einer Fraktion zugewiesen wird. Nicht Tradition, aber oft geübte Praxis ist, dass die Regierungsfraktionen zu Gunsten der Opposition auf die Benennung des ersten Stellvertreters verzichten, um so eine paritätische Verteilung der beiden Spitzenpositionen zu ermöglichen.
    Diese - und alle anderen Regeln zur Ausschussvorsitzbesetzung sind nicht offiziell, aber jahrzehntelanger Konsens. Nach der Geschäftsordnung wird der Ausschussvorsitzende vom Ausschuss gewählt, was jedoch unter Beachtung dieser "Zauberformel" meist einstimmig geschieht.

    Die Untersuchungsausschüsse sind ähnlich aufgebaut, wenn sie vom Senat eingesetzt werden, haben aber andere Rechte und Aufgaben. Ihr Vorsitzender wird analog zu den regulären Ausschüssen bestimmt, jedoch darf keine Fraktion mehr U-Ausschussvorsitzende stellen als reguläre Ausschussvorsitzende.
  • Senatsverwaltung

    Die Senatsverwaltung unterstützt das Präsidium und die Senatoren bei ihrer Arbeit. In der Senatsverwaltung sind rund 950 Mitarbeiter tätig. Die Senatsverwaltung wird geleitet durch den Verwaltungsdirektor, der direkt dem Senatspräsidenten untersteht und gliedert sich in verschiedene Abteilungen:
    • Abteilung 1 - Technik und Logistik: Diese Abteilung sorgt dafür, dass die Technik reibungslos funktioniert und koordiniert die Logistik.
    • Abteilung 2 - Parlamentsbetrieb und Abgeordnete: Die Protokollführer und Saaldiener gehören dieser Abteilung an. Sie kümmert sich zudem um die Mitarbeiter der Senatoren und alles, was der Parlamentsbetrieb erfordert.
    • Abteilung 3 - Information: Dieser Abteilung gehören die Parlamentsbibliothek, das Archiv und das Informationszentrum, welches für die Abgeordneten Informationen beschafft, auswertet und zusammenfasst sowie Ausarbeitungen erstellt.
    • Abteilung 4 - Verwaltung: Die Verwaltungsabteilung kümmert sich um die Organisation der Verwaltung
  • Fraktionen und Gruppen

    Fraktionen sind Zusammenschlüsse von 10 und mehr Senatoren, Gruppen bestehen aus weniger als 10 Senatoren. Die Parteien oder Listen, die zur Senatswahl angetreten sind, bilden in der Regel einen solchen Zusammenschluss.
    Die Fraktionen sind maßgeblich bei der Besetzung von Ämtern und in den parlamentarischen Gremien, sie entsenden die entsprechenden Mitglieder oder nominieren Kandidaten. Sie verfügen über Räumlichkeiten in den Senatsgebäuden und erhalten ihre Finanzmittel von staatlicher Seite, um zum Beispiel Mitarbeiter zu beschäftigen.
    Fraktionen müssen demokratisch verfasst sein, sie wählen einen Fraktionsvorstand und oft auch Sprecher für bestimmte Themen.

Dieser Beitrag wurde bereits 14 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (11. Februar 2015, 17:30)