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Dienstag, 14. Juli 2020, 00:12

238-PL-004 | Staatskrisenbewältigungsgesetz

Staatskrisenbewältigungsgesetz 2020

§ 1 - Feststellungen
(1) Der Bergische Senat stellt fest, dass die Republik Bergen durch die durch die Umsturzbestrebungen norandrischer Separatisten seit dem 08. Juli 2018 sowie die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des ehemaligen Staatspräsidenten Eulenstein am 17. September 2018 und ihre Folgen in eine schwere Staatskrise geraten ist, zu deren Überwindung es besonderer Maßnahmen bedarf.
(2) Zur Überwindung der Staatskrise ist es insbesondere erforderlich
1. den Eulensteinismus als verfassungsfeindliche politische Bestrebung zu beseitigen und seine gesellschaftlichen Auswirkungen zu bekämpfen,
2. die Einheit der Republik durch Wiederherstellung der vollen Geltung bergischen Rechts in der Republik Noranda wiederherzustellen und die separatistischen Bestrebungen in Noranda sowie allen Teilen der Republik zu beseitigen,
3. schnellstmöglich zu einer geordneten Tätigkeit und Legitimation der Staatsorgane zurückzukehren, gleichwohl dies unter dem Eindruck der Unterbrechung der Rechtseinheit der Republik eine besondere Herausforderung darstellt.

§ 2 - Staatsziel der bergischen Einheit
(1) Die Republik Bergen war und ist ein unteilbarer Staat. Die bergischen Staatsorgane werden zu keinem Zeitpunkt die völkerrechtliche Unabhängigkeit eines Landesteils anerkennen; sie werden insbesondere nicht die Gewalt- und Willkürherrschaft norandrischer Separatisten über das Gebiet der Region Noranda anerkennen.
(2) Der Bergische Senat ermächtigt und verpflichtet den Staatspräsidenten und die Staatsregierung, alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Unterbrechung der Rechtseinheit auf dem Gebiet Norandas sowie zur Abmilderung der sich daraus ergebenen besonderen Härten und wirtschaftlichen Folgen zu unternehmen. Er genehmigt dazu auch den Einsatz der Streitkräfte, soweit dies im Rahmen politischer, diplomatischer und wirtschaftlicher Maßnahmen, zur Abmilderung der Folgen der gestörten Rechts- und Wirtschaftseinheit oder als letztes Mittel zur Sicherung der territorialen Integrität der Republik erforderlich ist.
(3) Der Bergische Senat stellt fest und erklärt, dass das separatistische Regime in Noranda durch die Abspaltung und die sie begleitenden Maßnahmen nicht nur in beispielloser Weise die verfassungsrechtlichen Garantien der Republik verletzt hat, sondern auch einen aggressiven Akt gegen die bergischen Staatsorgane unternommen hat. Soweit zum jetzigen Zeitpunkt eine Verfolgung des Unrechts durch die Umstände unmöglich ist, beginnt eine Verjährung frühestens mit dem Ende des Jahres, das auf die endgültige Wiederherstellung der bergischen Rechtseinheit folgt.
(4) Keine gesetzliche Maßnahme zur Überwindung der Staatskrise darf so ausgelegt werden, dass die unverbrüchliche Einheit Bergens durch sie beschränkt oder aufgehoben wird.

§ 3 - Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Staatsorgane
(1) Da eine ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen auf dem Gebiete Norandas zu diesem Zeitpunkt unmöglich ist, gelten die wahlrechtlichen Vorschriften bis zur Wiederherstellung der bergischen Rechtseinheit mit der Maßgabe, das Wahlen nur in den Regionen Freie Stadt Bergen, Lorertal und Trübergen sowie in den Teilen der Region Noranda abgehalten werden, die vollständig und gesichert im Anwendungsbereich bergischen Rechts stehen, das die Staatsregierung dort auch unbeschränkt durchsetzen kann.
(2) Die Staatswahlkommission wird unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Wahlen zum Bergischen Senat sowie zum Staatspräsidenten der Republik Bergen ausschreiben und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der in Absatz 1 getroffenen Maßgabe treffen.
(3) Als Kandidat für eine Personenwahl kann während der Geltung dieses Gesetzes nur zugelassen werden, wer nach dem 07. Juli 2018 seinen Wohnsitz nicht auf dem Gebiet der Region Noranda hatte und nach dem 16. September 2018 nicht als Unterstützer des Eulensteinismus in Erscheinung getreten ist. Dies gilt nicht für Personen, die aus dem Gebiet der Region Noranda vertrieben wurden oder vor gewaltsamer Verfolgung fliehen mussten.
(4) Zur Einreichung von Wahllisten zu einer Listenwahl sind nur solche Parteien zugelassen, die nach dem 07. Juli 2018 ihren Hauptsitz nicht im Gebiet der Region Noranda hatten. Parteien, die dort verfolgt werden, sind auch andernfalls zugelassen.
(5) Parteien der norandrischen, burdischen oder tarischen Minderheit unterliegen nicht der Sperrklausel des Listenwahlrechts und erhalten ihre Mandate auch dann zugeteilt, wenn sie weniger als fünf vom Hundert der Stimmen erreichen.
(6) Die Wahlen zu den regionalen und kommunalen Organen in den Regionen Lorertal, Trübergen und Freie Stadt Bergen werden bis nach dem Abschluss der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Staatsorgane ausgesetzt, die derzeit laufenden Wahlperioden werden mit Rückwirkung auf den Tage ihres Ablaufes verlängert. Nach dem Ende der Aussetzung trifft die Staatswahlkommission die notwendigen Vorbereitungen zur Durchführung baldiger Neuwahlen dieser Organe; die Staatsregierung sowie die Organe der Region sind vor Anordnung der Neuwahl zu hören.
(7) Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Bestimmungen dieses Paragrafen haben keine aufschiebende Wirkung; im Falle der Notwendigkeit einer späteren Aufhebung soll die Anordnung der Unwirksamkeit im Nachhinein unter besonderer Würdigung des Zwecks dieser Maßnahmen gemäß § 2 dieses Gesetzes in der Regel nicht erfolgen. Der Rechtsweg ist ausschließlich zum Bergischen Gerichtshof zulässig.

§ 4 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt bis zur Feststellung der Überwindung der Staatskrise, die der Bergische Senat auf Antrag des Staatspräsidenten oder der Staatsregierung treffen wird.


Die Fraktion der UBK hat folgenden Antrag eingebracht. Ich erteile nun dem Vertreter des Antragstellers das Wort.

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Dienstag, 14. Juli 2020, 17:30

Senator Viktor von Warnsleben tritt an das Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen,

eine Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen der UBK und KPB erscheint wie der Beginn eines schlechten Witzes und ist etwas, dass ich und viele meiner Kollegen sich nie in ihrem politischen Leben hätten vorstellen können. Wir machen diese Initiative jetzt nicht, weil uns diese Zusammenarbeit besonders behagt oder wir programmatische Nähe entwickelt haben – ganz im Gegenteil.
In der Frage der Rückkehr zur ordnungsgemäßen Besetzung der Staatsorgane sind jedoch ideologische Zwickmühlen zweitrangig und müssen hinten anstehen. Unsere Bürger brauchen endlich wieder die Möglichkeit, in Wahlen einen neuen Staatspräsidenten und einen handlungsfähigen Senat zu bestimmen. Das sollte in diesem Hause ein Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg sein.
Konservative Partei

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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3

Dienstag, 14. Juli 2020, 17:39

Man signalisiert grundsätzlich Zustimmung zum Ziel, auch wenn man verwundert ist, warum nicht alle Parteien gleichermaßen beteiligt wurden. Man wird sich nach der Regierungspartei einlassen.
(National ökologische Partei Bergens)

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Dienstag, 14. Juli 2020, 20:37

Die Beschwerde der NÖPB führt zu einigen Unverständnis-Bekundungen aus der Fraktion.
Konservative Partei

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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5

Dienstag, 14. Juli 2020, 20:45

Offensichtlich war Heinibert Hellseher-Gedankenleserkopp, Mitglied der UBK-Fraktion, wieder genesen. Man äußert sich verwundert über die Bekundung.
(National ökologische Partei Bergens)

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Dienstag, 14. Juli 2020, 20:47

RUHE! Die Vertretung der KPB hat das Wort!

7

Dienstag, 14. Juli 2020, 21:12

"Frau Präsidentin, werte Senatorinnen und Senatoren,

es scheint mir die Ironie des Schicksals zu sein, dass die sogenannten etablierten Parteien selbst im Angesicht der größten Krise, die diese Republik seit langem anheim gesucht hat, sich weiterhin in Grabenkämpfen versuchen...", dabei lies Senator Loeb seinen Blick durch das Plenum schweifen, "... und es die anscheinend allseits verpönte KPB ist, die sich ihrer staatsmännische Verantwortung bewusst ist. Oder lassen Sie es mich aus einer anderen Perspektive formulieren: in denen ausgerechnet die KPB den Ausweg aus dieser Lethargie mit bereitet. Ja, ganz recht mit bereitet."


"Und ja, ich gebe ihnen recht, werte Senatorinnen und Senatoren, dass diese Gesetzesvorlage eine Art Aushöhlung der parlamentarischen Traditionen Bergens angesehen werden könnte - doch diese Vorlage stellt auch auch den Ausweg aus der aktuellen Situation nationaler Lähmung und Dahindarbens dar. Ein schwerer aber notwendiger Schritt, der unserem demokratischen Verständnis alles abverlangt - am Ende jedoch Bergen wieder in geordnete Bahnen zurück führt. Bereiten Sie diesen Weg mit, werte Senatorinnen und Senatoren indem Sie für diese Gesetzesvorlage stimmen."

8

Mittwoch, 15. Juli 2020, 20:56

Vielen Dank, somit erteile ich der Fraktion der NÖPB das Wort.

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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9

Mittwoch, 15. Juli 2020, 21:15

Amélie Schout erhebt sich von Ihrem Platz. An Ihrer Bluse trägt sie einen kleinen Pin mit dem Wappen Bergens. Sie stellt sich an das Podiumsmikrofon.


Frau Präsidentin,
Werte Senatoren,

so sehr ich Ihre Arbeit in Intention und Ziel nur gut heißen kann. Muss ich mich doch stark wundern. Dieser "Entwurf", den sie hier präsentieren, hätte gut getan, nicht zwischen Tür und Angel zusammengeschrieben worden zu sein. Vielleicht hätten mehr Augen dem Gesetzestext nicht geschadet? Neben handwerklichen Mängeln, schaff diese Norm Unsicherheit - Unsicherheit für Parteien, den Senat und letztlich die Bürger unserer Republik. So sehr ich und meine Fraktion Ihr Anliegen unterstützen, müssen wir auch feststellen, dass dieser Entwurf in seiner Form niemals Gesetzeskraft erlangen darf. Dies wäre nicht nur eine Schande für uns Senatoren, sondern auch für die Republik. Ich bitte Sie daher ihren Antrag zu überarbeiten.
(National ökologische Partei Bergens)

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Sonntag, 19. Juli 2020, 17:10

Von Warnsleben kontert diese Kritik mit einem energischen Zwischenruf:

Wenn Sie so vieles sehen, dann enthalten Sie Ihre Weisheit der Öffentlichkeit und dem Hohen Hause doch nicht vor. Verzögerungstaktiken gab es mehr als genug bis zum heutigen Tage!
Konservative Partei

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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Mittwoch, 22. Juli 2020, 18:26

Kollege Warnsleben,

es ist natürlich die Aufgabe der Opposition die Arbeit der anderen zu Kontrollieren. Nicht jedoch ist es unsere Aufgabe, Ihre Arbeit zu machen.

Sie führen absichtlich unbestimmte Rechtsbegriffe ein. Und vermeiden leichte Sprache, wollen Sie, und diese Frage muss erlaubt sein, so unsere Bürgerinnen und Bürger die einer Minderheit angehören benachteiligen?
(National ökologische Partei Bergens)

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Donnerstag, 23. Juli 2020, 02:08

Viktor von Warnsleben schüttelt den Kopf.

Unbestimmte Rechtsbegriffe, Frau Kollegin, sind ein anerkanntes Werkzeug der Rechtssetzung. Ebenso wie unsere Gesetze sich einer Fachsprache bedienen und nicht die bebilderte Bauanleitung für ein Möbelregal sein können.
Konservative Partei

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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Donnerstag, 23. Juli 2020, 13:14

Winkt ab.


Die UBK war noch nie für ihre Bürgernähe bekannt, getrieben durch die Eigen- und Lobbyinteressen. Es hat nichts mit Möbelhausbauanleitungen zu tun, eine einfache und verständliche Sprache zu verwenden. Sie versuchen es Lächerlich zu machen und machen so sich selbst lächerlich.

Wendet sich zu den Senatoren der KPB.


Wieso Sie allerdings diesen Duktus schlucken, der gegen die einfach Leute und die Minderheiten, ja auch zum guten gegen Ihre Wähler gerichtet ist. Erschließt sich nicht.
(National ökologische Partei Bergens)

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Samstag, 1. August 2020, 15:46

Zwischenruf aus den hinteren Reihen der UBK-Fraktion:

Als nächstes fordern die Nationalökologen noch, dass wir das Gesetz "Es-wird-alles-wieder-gut-Gesetz" nennen?
Konservative Partei

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Freitag, 7. August 2020, 01:32

Gibt es weiteren Aussprachebedarf?