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1

Samstag, 7. September 2013, 21:41

226-SA-002 | Sozialgesetzbuch (Staatsregierung)

Der folgende Antrag wurde an den Sozialausschuss überwiesen.
SimOffDie UBK hat den Vorsitz.

 Antrag


2

Samstag, 7. September 2013, 23:32

Vorsitzende
Ich eröffne die Sitzung.
"Die Staatsregierung", so entnehme ich dem Antrag, "möchte mit dieser Novelle das Sozialverwaltungsrecht modernisieren."
Anträge oder Wortmeldungen?
Konservative Partei

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3

Donnerstag, 12. September 2013, 03:53

Norman Schrock, Stellvertretende Ausschussvorsitzende
flüstert
Ähm, vielleicht sollten wir den Antragsteller erstmal um Begründung bitten.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (13. September 2013, 22:53)


4

Donnerstag, 12. September 2013, 17:48

flüstert zurück: "Antragsbezogenes möchte ich vor der Debatte erledigen, Herr Kollege. - Aber gut..."

Ich erteile das Wort einem Vertreter der Staatsregierung.
Konservative Partei

5

Donnerstag, 12. September 2013, 17:54

Staatssekretärin für Soziales Dr. Katherina-Maria B. Türmerlein-Kandt
Frau Vorsitzende,
ich übernehme die Vertretung des Entwurfes für die Staatsregierung.
Der Entwurf sieht einerseits eine Korrektur von einigen redaktionellen Fehlern vor, andererseits aber auch eine umfassende Reform der Sozialverwaltungsstrukturen, die dringend geboten ist nach einer langen Zeit der Geltung des aktuellen SGB.
Im Anschluss an diese Novelle wird das Sozialministerium zudem eine Anpassung der aufbauenden Verordnungen vornehmen, sodass dieser Gesetzesentwurf dann auch umgesetzt werden wird, sobald das möglich ist - zum Wohle der Menschen, für ein besseres Sozialsystem.

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6

Freitag, 13. September 2013, 22:49

Amélie Delaunay
Frau Staatssekretärin, würden Sie bitte konkret sagen, was den Entwurf von der aktuellen Gesetzeslage unterscheidet und dies konkret begründen.

7

Freitag, 13. September 2013, 23:10

Einen Moment bitte.
nimmt eine Mappe heraus und reicht sie dem Vorsitzenden

Ich darf Sie dann bitten, zu konkreten Punkten zu fragen, sonst könnte diese Sitzung sehr lange dauern. ;)

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8

Freitag, 13. September 2013, 23:36

SimOffWarum hast du Leerzeichen nach einigen Zeilen eingefügt wie z.B. am Ende der Zeile 10? Und außerdem, warum gibt es keinen zweiten Abschnitt?
In §6d Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz steht, dass die Leistungen "ein menschenwürdiges Leben und die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen" sollen. Wie soll festgestellt werden können, wie hoch dieser Geldbetrag im Bezug auf das gerade eben genannte Zitat aus dem Entwurf ist? Wo wäre dieser Betrag zu verorten? Warum soll das Staatsministerium für Soziales bestimmen, ab welchem Alter jemand das Rentenalter erreicht hat? Wer legt per Verordnung fest, wie hoch der Abzug pro verfrühtes Jahr des Renteneintritts in Relation zum regulären Renteneintrittsalter beträgt? Warum soll das Staatsministerium für Soziales bestimmen, wie hoch die Mindestrente betragen soll, und nicht das Senat? Warum soll das Staatsministerium für Soziales auch die Höhe der Renten bestimmen? In §7 Abs. 3 Satz 4 wird von "ein zwei" Jahren gesprochen. Was ist da nun richtig? §7 Abs. 10 ist komplett unverständlich; was wollen Sie mit ihm äußern? Wer finanziert die Jugendämter in den Kommunen?

9

Samstag, 14. September 2013, 12:27

Eine Reihe von Fragen:
1. Hier muss sicherlich der Durchschnitt der Lebenshaltungskosten eine Richtschnur sein. Ohne mich festlegen zu können, würde ich die zwischen 1.000 und 1.200 BM für einen Haushalt mit 3 Personen einordnen, wohlgemerkt im Landesdurchschnitt.
2. Zum Thema Verordnungen: Es geht darum, dass das Sozialgesetzbuch ein formaler Rahmen ist. Die genauen Leistungsansprüche sind Detailfragen, die sich sehr häufig verändern, wewegen es notwendig ist, flexibel zu sein.
3. Dort sollte 2 stehen.
4. Es geht darum, dass weitere Leistungen bei Bedarf gewährt werden können, um unzumutbare Härten auszugleichen.
5. Die Jugendämter werden von den Kommunen finanziert, die dafür Zuweisungen vom Staat bekommen.

SimOffedit: Das kann schon mal passieren, wenn man so viel ergänzt. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (14. September 2013, 12:28)


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10

Samstag, 14. September 2013, 21:36

Sie haben nicht alle meine Fragen beantwortet.
wiederholt die Fragen, die missachtet worden sind.

11

Sonntag, 15. September 2013, 00:20

Ich bin der Meinung, Ihre Fragen in Gänze beantwortet zu haben. So sie auf das Renteneintrittsalter abzielen verweise ich auf meine Antwort zu dem Sinn der Verordnungen.

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12

Sonntag, 15. September 2013, 17:20

Sie sprechen von Flexibilität, doch bei Fragen zur Rente wie eben dem Renteneintrittsalter muss die Stimme des Volkes, und nicht die eines Ministeriums, kommen, oder sind Sie anderer Meinung?

13

Sonntag, 15. September 2013, 17:22

Ich bin der Meinung, dass das Renteneintrittsalter abhängig sein sollte von Lebenserwartung und Gesundheit.

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14

Sonntag, 15. September 2013, 17:28

Rafael Krüger
Haben Sie schon mal daran gedacht, dass Menschen im hohen Alter kaum einen Arbeitsplatz finden?

15

Sonntag, 15. September 2013, 19:49

Das ist dann ein Fehler im System, Herr Krüger.
Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung irgendwann einmal um 10 Jahre gestiegen sein sollte, können wir nicht davon ausgehen, dass gleichzeitig das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren zu halten ist, viel mehr muss es dann äquivalent angepasst werden. Wenn die Menschen immer älter werden, heißt das auch, dass sie immer fitter sind. Wer heute mit 70 schon erste Anzeichen von Altersleiden zeigt, wird daran in Zukunft statistisch erst viel später leiden.
Das es für ältere Personen heute teilweise schwer ist, eine Beschäftigung zu finden, will ich nicht bestreiten, aber es gibt z.B. auch Betriebe, die die Erfahrungen älterer Mitarbeiter schätzen und auch noch Siebzigjährigen eine Teilzeitstelle anbieten. Das gibt es auch.
Unbestritten ist aber auch, dass wir durch geeignete Maßnahmen, notfalls per Gesetz, diese vorhandene Altersbenachteiligung unterbinden müssen.