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228-PL-014 | Gesetz zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Verfassungsrecht (SLP)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf den Antrag der Fraktion der SLP auf Drucksache 228-AN-006 - Gesetz zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten im Verfassungsrecht.
Es liegt ein Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung vor, der von einer ausreichenden Anzahl von Senatoren unterstützt wurde, weswegen der Entwurf durch das Plenum beraten wird.
Das Wort hat der Antragsteller.
Präsidentin des Bergischen Senats
Senatsvizepräsidentin a.D.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Verfassung dient uns schon seit 69 Jahren als Grundlage für unseren Staat, und viele Änderungen hat sie erlebt. Dass dabei auch der ein oder andere Fehler unterläuft, da einige Regelungen mehrfach in der Verfassung auftauchen, ist dementsprechend zu erwarten.
Um Fehler rückgängig zu machen, damit mit solchen Fehlern der Staat nicht zum Stehen kommt, schlagen die SLP- und die SPB-Fraktion vor, dass der 228. Senat diese Fehler behebt und Rechtssicherheit schafft. Denn nur mit Rechtssicherheit kann unser Rechtsstaat bestehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
es ist - und wird leider bleiben - eine Rarität, dass die UBK mitreden kann bei so wichtigen Debatten, doch das möchte ich nicht kritisieren, irgendwo muss es ja Grenzen der Mitwirkung geben, um die Arbeitsfähigkeit des Senats zu gewährleisten...
Wie bereits betont wurde, es handelt sich um Änderungen, die - zumindest dem Geist nach - bereits beschlossen wurden und auch der Position der UBK entsprechen. Wir werden dieser Kosmetik von großer Bedeutung - Frau Kollegin Roding sprach die Rechtssicherheit an, die unbedingt gewährleistet werden oder aber hergestellt werden muss - daher zustimmen.
Vielen Dank.
STAATSPRÄSIDENT DER REPUBLIK BERGEN
VORSITZENDER DER UBK
GESCHÄFTSMANN
Werter Kollege,
ich finde den Ergänzungsantrag im Allgemeinen gut, doch sollte auch weiterhin in der Verfassung stehen, dass der Senat aus 225 Mitgliedern besteht, da das Wahlgesetz zur Änderung nur die einfache Mehrheit braucht, die Verfassung aber die Zwei-Drittel-Mehrheit.
Frau Präsidentin, abgesehen davon, dass ich die Notwendigkeit der Definition in der Verfassung nicht sehe, bitte ich, dies wieder zu ergänzen, da dieser Antrag der breiten Mehrheit entsprechen soll.
Frau Präsidentin
meine Damen und Herren
Also Meine Damen und Herren von der SLP und der SPB. Ich bedanke mich für den Begrüssungsbeilfall.
Ich muss sagen Herr Kollege Dormatt es ist für mich unverständlich warum sie grade wenige Tage vor dem Ende Legislaturperiode so etwas hier als Antrag bringen. Ich finde es unverständlich dass sie weder in der LP die Zeit genutzt haben. Noch haben sie die entsprechen Artikel der Verfassung geachtet. Deshalb wird die BLP sich enthalten
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Herbert Lammert« (11. Oktober 2014, 10:35)
Gibt es weitere Wortmeldungen - das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer stimmt für die Annahme des Antrages?
Gegenstimmen?
Enthaltungen?
Präsidentin des Bergischen Senats
Senatsvizepräsidentin a.D.