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GENERALDIREKTION C - Verteidigung Verteidigung, Soldaten, Rüstung

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Freitag, 6. April 2012, 17:27

Verteidigung, Soldaten, Rüstung

Nach der Umstrukturierung im Dezember 2020 gliedert sich das Generaldirektorat C - Verteidigung in die Direktion I - Verteidigung, in Direktion II - Soldaten und in Direktorat III - Rüstung

Die Zuständigkeit der Direktion I - Verteidigung Fragen erstreckt sich dabei auf die Themen
  • Streitkräfte
  • äußere Sicherheit und Verteidigung
  • Zivilschutz

Die Zuständigkeit der Direktion II - Soldaten erstreckt sich dabei auf die Themen
  • Recht der Soldaten
  • Betreuung und Versorgung der Soldaten
  • Rekrutierung
  • Fürsorge für Angehörige und ehemaliger Soldaten

Die Zuständigkeit der Direktion III - Rüstung erstreckt sich dabei auf die Themen
  • Rüstungs- und Beschaffungswesen
  • Rüstungskontrolle
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.

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Dienstag, 18. September 2012, 21:13

Abteilung für Rüstung und Beschaffung

Betritt das Ministerium und bittet um einen Termin.

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Dienstag, 18. September 2012, 21:21

man bittet ihn herein
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Dienstag, 18. September 2012, 21:22

Tritt ein.

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Dienstag, 18. September 2012, 21:34

Herr Rivard, richtig?
Monika Kaestner mein Name, ich bin die Abteilungsleiterin für Rüstung und Beschaffung. Wie kann ich helfen?
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Dienstag, 18. September 2012, 21:39

Guten Tag, Frau Kaestner.

Genau, ich bin im Namen der VIOL hier, man hat mir erklärt ich müsste uns hier eine Lizenz beschaffen, um unserem Gewerbe nachgehen zu können.

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Dienstag, 18. September 2012, 21:46

Was ist denn Ihr Gewerbe?
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8

Dienstag, 18. September 2012, 21:49

Die VIOL ist ein Rüstungsunternehmen.

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Dienstag, 18. September 2012, 21:51

Dann ist dies in der Tat nach Art. 14, Absatz 5 VdRB in der Tat korrekt.
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Dienstag, 18. September 2012, 21:55

Und nun?

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Dienstag, 18. September 2012, 21:58

Der Artikel besagt, dass die Staatsregierung der Herstellung, dem Transport und der Inverkehrbringung von zur Kriegsführung bestimmten Waffen zustimmen muss.
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Dienstag, 18. September 2012, 22:01

Ja gute Frau, lassen Sie uns zu dem Teil kommen, bei dem Sie mir viele Dokumente zum ausfüllen geben, ich ächze, Sie sagen, Sie könnten nichts für die Vorschriften und ich beginne sie auszufüllen. Und danach könnten wir einen Kaffee trinken gehen. =)

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Mittwoch, 19. September 2012, 14:59

So einfach ist das nicht. Sie müssen einen Produktionsplan vorlegen, eine Liste der Verkaufsplanung und der Beförderungen - jeden Monat. Das Kabinett genehmigt diese dann immer, selbstverständlich vor Beginn des Monats. Änderungen müssen angezeigt werden.
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Mittwoch, 19. September 2012, 15:06

Das Lesen Sie aus Art. 14 V 1 ? Ich sehe nur eine Bestimmung, die besagt, dass es allgemein gestattet werden muss, nicht aber das jedes Produkt davon betroffen ist. Das käme ja quasi einer Planwirtschaft gleich, das würde gegen Art. 12 X verstoßen!

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Mittwoch, 19. September 2012, 18:42

Es muss nicht alles einzeln genehmigt werden, allerdings ist der Sinn die Überwachung der Waffenproduktion, die mit einer Pauschalgenehmigung nicht zu erreichen wäre, deswegen wird das so gehandhabt, das akzeptieren Ihre Mitbewerber bisher auch. ;)
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