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Sonntag, 8. Mai 2016, 10:17

Bergischer Gerichtshof (BGH)





Bergischer Gerichtshof (BGH)
Platz des Friedens 1
1240 Freie Stadt Bergen

Information
Der Bergische Gerichtshof ist als einziges Gericht Bergens auch Verfassungsorgan. Es ist oberstes Gericht für alle Gerichtszweige (einschließlich der Fachgerichtsbarkeit) und Verfassungsgericht mit der Kompetenz, in Streitfragen zwischen den Verfassungsorganen oder über die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsakten zu entscheiden.
Geleitet wird es durch einen Präsidenten, der durch die ordentlichen Richter aus ihrer Mitte gewählt wird. Derzeitige Präsidentin ist Sarah Hummel.

Ein ordentlicher Richter (sog. Sitz 1) wird durch den Staatspräsidenten im Benehmen mit der Staatsregierung ernannt, die anderen ordentlichen Richter durch den Senat mit 3/5-Mehrheit gewählt. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ihres Amtes enthoben werden, amtieren sonst wie reguläre Richter auf Lebenszeit.
Durch das Recht zur Benennung von Schlüsselpositionen und zur Regelung allgemeiner Justizorganisationsfragen kommt dem BGH auch eine wichtige Rolle in der Justizverwaltung zu, was die Selbstverwaltung nicht nur unterstreicht, sondern geradezu ergibt.

Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (25. März 2015, 15:53)