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Freitag, 2. Mai 2014, 14:36

Internationale Kooperation generell

Ein Nebenraum ist vorbereitet.

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Freitag, 2. Mai 2014, 14:55

Ich möchte noch einmal meinen Vorschlag hier zitieren.

Ich schiesse mal wie gewohnt aus der Hüfte einen ersten grundlegenden Entwurf der hoffentlich verdeutlicht wohin die Reise gehen könnte.
Wobei das Konzept zugegeben radikal von allem diesbezüglich bekannten abweicht, aber vielleicht ist ja das auch gerade Notwendig.

Charta des Rates der Nationen

Im Bewusstsein das internationale Kommunikation der Schlüssel für ein friedliches und produktives Miteinander der Staaten ist gibt sich der Rat der Nationen die folgende Charta.

§1 Jeder Staat der auf der CartA eingetragen ist, ist Mitglied im Rat der Nationen.

§2 Jeder Bürger jedes Mitgliedslandes hat Rederecht im Rat der Nationen in allen Ausschüssen.

§3 Jeder Redeberechtigte kann jederzeit einen Ausschuss ins Leben rufen wenn das Thema von internationaler Bedeutung ist und er dazu einen ersten Vorschlag, zum Beispiel in Form eines Vertragsentwurfes, vorlegt.

§4 Jeder Staat kann über einen offiziellen Delegierten zu einer Gesprächskonferenz, alle oder auch nur einen von ihm definierten Teil der Mitglieder des RdN, einladen. In Gesprächskonferenzen werden bi- oder Multilaterale Konflikte erörtert und diplomatisch behandelt. Die Leitung liegt beim einladenden, Gesprächsberechtigt sind nur eingeladene offizielle Delegierte.

§5 Beleidigungen, oder sonstiges unangemessene Verhalten, wird nach Meldung von der Administration durch eine Verwarnung oder einen temporären Bann (1 Tag bis 365 Tage je nach schwere) geahndet.


Und dann noch gleich auf die bereits bestehende Kritik eingehen:

1. Der Name ist natürlich beliebig anpassbar.
2. Wenn man das ganze komplett liest dann stellt man fest das durchaus zwei verschiedene Aspekte berücksichtigt sind:
Bürgerplattform in großspurig Ausschüssen auch dieser Name ist anpassbar, genannten Aktivitätsmöglichkeiten und Gesprächskonferenzen, Name anpassbar, exklusiv für offizielle Vertreter.

Natürlich ist mir klar das viele, aus unterschiedlichen Beweggründen, Bedenken dagegen hegen das Ihre Bürger frei irgendwo mitarbeiten können sollen.
Insofern ist es gut Möglich das dieses Konzept keine Mehrheit zur Realisierung hat. Dann ist das halt so und ich würde diejenigen welche das ablehnen in jedem Fall bitten wollen ihr Konzept vorzulegen damit wir in der Debatte vorankommen. Ggf. lohnt es sich ja auch immer Elemente verschiedener Varianten am Ende zu einem optimierten Ergebnis zu verbinden.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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3

Freitag, 2. Mai 2014, 15:43

Exzellenzen, auch ich halte das Konzept der Bürgerplattform für auf internationaler Ebene ungeeignet. Ich möchte einen Vorschlag S.E. von Perleberg aufgreifen und einen Entwurf vorstellen, der durchaus einen größeren Umfang hat als der von Exzellenz Thrace, allerdings ebenfalls eine relativ schlanke Organisation schafft, die bei Bedarf erweitert werden kann. Sämtliche Grundlagen wären damit bereits geregelt, der Inhalt sollte im Grunde allgemeinverständlich sein. Der Name ist eher ein Platzhalter.

Charta
WIR, DIE VÖLKER DES RATES DER NATIONEN,
BEDAUERND, dass der Rat der Nationen, gegründet am 11.11.06, gescheitert ist,
ERKENNEND, dass die Alternative zu Kriegen und Konflikten der Dialog ist,
ENTSCHLOSSEN, Dialog, Kooperation und Verhandlungen eine allgemeine Plattform zu bieten,
GEWILLT, gemeinsam für das Wohl der Welt einzutreten,
ANSTREBEND eine Kodifizierung des Völkerrechts,
ÜBERZEUGT, dass diese Ziele nur gemeinsam erreicht werden können,
haben, durch unsere Vertreter diese Charta beschlossen und errichten mit ihr den Rat der Nationen als internationale Organisation.

Charta des Rates der Nationen


Artikel 1 – Mitglieder
(1) Mitglied des Rates kann jeder souveräne Staat der Welt (CartA) sein. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Berufung eines Vertreters, dessen Ernennung beim Rat zu hinterlegen ist. Mit der Ernennung eines Vertreters werden die Bestimmungen dieses Dokuments anerkannt. Die Mitgliedschaft endet mit Verlust der Souveränität oder durch Erklärung gegenüber dem Rat.
(2) Internationale und zwischenstaatliche Organisationen können Beobachter entsenden.

Artikel 2 – Generalversammlung

Die Generalversammlung des Rates setzt sich aus allen Vertretern der Mitglieder zusammen, die jeweils eine Stimme haben. Alle Vertreter sowie die Staats- und Regierungschefs der Mitglieder und deren Außenminister haben Rede- und Antragsrecht.
(2) Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Stimmberechtigt sind die Mitglieder, die zu Beginn der Abstimmung vertreten waren. Die Stimme kann auch durch die Staats- und Regierungschefs oder den Außenminister geführt werden, jedoch nur von einer Person zur gleichen Zeit.
(3) Die Generalversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben, Mitglieder tadeln und sich mit jeder Angelegenheit befassen, die ein Mitglied, eine Unterorganisation, der Generalsekretär oder ein Ausschuss ihr vorlegt.
(4) Der Vorsitzende der Generalversammlung moderiert die Debatte. Er kann einem Vertreter das Rederecht entziehen. Damit einher gehen keinerlei weitere Nachteile oder Konsequenzen.

Artikel 3 – Ausschüsse

(1) Jeder Mitgliedstaat kann die Einsetzung von Ausschüssen initiieren, die sich mit einem bestimmten Thema, Problem oder einer Fragestellung befassen. Die Generalversammlung und der Generalsekretär können Ausschüsse einsetzen, an denen jedes Mitglied und jeder Beobachter teilnehmen kann. Ferner können Gäste durch ein Mitglied geladen werden. Der Teilnehmerkreis kann durch den Initiator beschränkt werden.
(2) Der Initiator oder eine gewählte Person leitet Sitzungen und Abstimmungen der Ausschüsse.

Artikel 4 – Sekretariat und Vertretungen

(1) Die Generalversammlung bestellt einen Generalsekretär und beruft ihn ab, der auch als ihr Vorsitzender amtiert. Seine Vertretung obliegt dem dienstältesten Vertreter der Mitgliedsstaaten, der zur Verfügung steht, sofern nicht ein ständiger Stellvertreter benannt ist. Der Generalsekretär hat Rede- und Antragsrecht in den Ausschüssen und der Generalversammlung.
(2) Der Generalsekretär leitet die Verwaltung des Rates und repräsentiert seine Beschlüsse nach außen.
(3) Das Sekretariat kann zum Depositär von Verträgen und Übereinkommen bestimmt werden. Es verwaltet ein Archiv internationaler und bilateraler Übereinkommen.
(3) Er kann Sonderbeauftragte ernennen und Vertretungen des Rates errichten, sofern die Generalversammlung nicht widerspricht.

Artikel 5 – Unterorganisationen, Verträge und Übereinkommen

(1) Jede internationale Organisation kann auf Antrag von der Generalversammlung als Unterorganisation anerkannt werden. Ebenso kann die Generalversammlung die Errichtung von Unterorganisationen beschließen.
(2) Die Teilnahme an im Rahmen des Rates entstandenen Verträgen und Übereinkommen steht jedem Mitglied und von der Generalversammlung eingeladenen Staaten frei. Keinesfalls begründet die Mitgliedschaft eine Verpflichtung zur Teilnahme. Die Nichtteilnahme begründet keine Pflichten oder Nachteile.

Artikel 6 – Anerkennung und Verpflichtung

(1) Die Mitglieder verpflichten sich, den Rat als internationale Organisation anzuerkennen und gewähren ihr alle Vorrechte und Befreiungen einer solchen. Sie gewähren dem Generalsekretär, seinen Beauftragten und Mitarbeitern in dienstlicher Funktion diplomatische Immunität.
(2) Die Mitglieder erklären, mit dem Rat und allen seinen Organen zusammenzuarbeiten, seinen Beauftragten die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und die Errichtung von Büros in ihrem Hoheitsgebiet zu gestatten, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen.
(3) Kein Mitglied ist zur Anerkennung solcher Erklärungen oder Beschlüsse verpflichtet, denen es nicht zugestimmt hat. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich entsprechend seiner Wirtschaftsleistung an den Kosten des Rates zu beteiligen, trägt jedoch eigene Kosten selbst.

Artikel 7 – Abschließendes

(1) Die Generalversammlung bestimmt den Sitz der Organisation. Der Generalsekretär wird ermächtigt, diesen temporär aus wichtigen Gründen zu verlegen und Vereinbarungen zu schließen, um die Errichtung des Sitzes Das Gelände, das den Sitz der Organisation bildet soll exterritorial und unverletzlich sein. Der Zugang für alle Vertreter der Mitgliedsstaaten ist zu gewährleisten.
(2) Die Organisation ist unauflöslich.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (2. Mai 2014, 15:44)


Beruf: Hochschullehrer (Dion. Geschichte)

Region: Ausland

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4

Freitag, 2. Mai 2014, 16:23

Ich finde es überaus anstrengend, sich zum jetzigen Zeitpunkt schon durch vorformulierte Teste lesen zu müssen. Erstmal wünsche ich mir ein genaueres Bild der einzelnen Standpunkte, damit man daraus eine grobe Perspektive entwickeln kann.

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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5

Freitag, 2. Mai 2014, 17:32

Ich denke, einen Teil der Debatte haben wir ja bereits geführt. Wenn Sie allerdings, Exzellenz, weitere Anmerkungen haben, können Sie diese gerne äußern. :)
Staatspräsident a.D.

Beruf: Hochschullehrer (Dion. Geschichte)

Region: Ausland

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6

Freitag, 2. Mai 2014, 18:42

Ich würde gerne vor allem erstmal die Positionen der anderen bisher ruhigeren Teilnehmer hören, Herr Landerberg. Die Sicht der Republik hab ich ja schon einigermaßen dargelegt.

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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7

Samstag, 3. Mai 2014, 08:53

Verpflichtung, Anerkennung...das geht etwas zu schnell. Erstmal ist die Frage,wollen wir eine internationale Gesprächsplattform für die Regierungen der Welt? Für Andro: ja.

Wie soll diese aussehen? Welche Kompetenzen hat sie? Für uns: möglichst wenige, damit kein Streit entsteht.

8

Sonntag, 4. Mai 2014, 05:36

Eine solche Bürgerplattform kann nicht der richtige Weg sein, da könnte ja jeder kommen und behaupten, er spräche für den Staat X und dann sieht die Vollversammlung sich genötigt, mit den Faseleien jedes Wirrkopfs auseinanderzusetzen, der mal Politik spielen will. Aber gewiß wird man berechtigen Anliegen ja so entsprechen können, daß die jeweiligen Regierungen Redner einladen können [meinetwegen auch einen ausländischen Dissidenten].

Dem zuletzt vorgelegten Entwurf könnte mein Land wohl im großen und ganzen zustimmen, auch wenn man freilich vieleicht noch einmal näher über die zu gewährenden Rechte sprechen müßte.

SimOffIch weiß nicht, ob ich ein Geheimnis verrate, wenn ich darauf hinweise, daß die korische Position etwas schizophren ist. Im Grunde haben wir SimOn eigentlich kein allzugroßes Interesse an einer Organisation, die sich möglicherweise in unsere inneren Angelegenheiten einmischt und wären mit einer Gesprächsplattform schon völlig zufrieden. Auf der Metaebene würden wir aber durchaus begrüßen, wenn die Organisation ein Erfolg wird und nach und nach größere Befugnisse erhält und ihre (faktische) Macht im Laufe der Zeit ausbauen kann bzw. auch Sanktionen o.ä. beschlossen werden können. Ich denke überhaupt, daß die richtige Balance darin läge, wenn die Organisation sich nach und nach durch die Menge der versammelten Nationen immer größeren Einfluß erwirbt, auch wenn das nicht das offiziell erklärte Ziel ist.

Jedenfalls werde ich mich hier wohl eher zurückhalten, da es nur bedingt unserem "eigentlichen" Interesse liegt, die korischen SimOn-Positionen durchzusetzen. Vielleicht sollte man über die Frage in allen Staaten mal nachdenken, ob man etwas davon hat, das Projekt zu zerreden, scheitern zu lassen oder in der Charta festzuschreiben, was die Organisation alles nicht darf etc. Mit ein bißchen Phantasie kann man sich ja auch auf den Standpunkt stellen, daß man nur beigetreten ist, um das Schlimmste zu verhindern.
Minister des Auswärtigen des Freistaates Korland

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Sonntag, 4. Mai 2014, 11:11

Es ist doch wohl klar das im Zusammenhang mit den Ausschüssen nur jeder für sich selbst spräche und nicht für irgendeinen Staat.
Allerdings sehe ich bereits das der zu erwartende Widerstand dieses Element wohl verhindern wird.
Anturien ist grundsätzlich auch für eine "normale" Variante des RdN zu haben, sieht allerdings hier das scheitern als wahrscheinlicher an.
Im übrigen wäre es auch problemlos machbar eine Bürgerplattfom als zusätzliches Element in eine "normale " Variante zu integrieren - es sei denn natürlich die Angst der Regierungen vor der Kreativität Ihrer Bürger ist zu groß.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

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Sonntag, 4. Mai 2014, 20:41

Ich muss sagen, dass ich den Vorschlag aus Anturien begrüße. Man könnte hier schnell zu einem annehmbaren Ergebnis kommen und die Ausarbeitung der Geschäftsordnung dann an die Organisation selbst delegieren.

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Staatssekretär im Auswärtigen Amt
Reichsminister a. D.

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Sonntag, 4. Mai 2014, 22:39

Das Schahtum Futuna lehnt eine solche Organisation ab, solange diese nicht nicht über Mittel verfügt, um etwagige Beschlüsse der Weltgemeinschaft durchzusetzen, und die Mitgliedstaaten vor dem Eingriff einer Verschwörung mehrer Staaten zu schützen weiß.

Da diese beiden Punkte unvereinbar sind, ist eine solche Organisation abzulehnen.

Dass nun Initiativen zur Neuschaffung von jenen ausgehen, die überhaupt keine Erfahrung in Bezug auf solche Organisationen besitzen. Es wäre den genannten Parteien empfohlen, sich erst einmal genau über das Scheitern dieser Organisationen zu informieren, bevor man überhaupt in Erwägung zieht, Zeit zu verschwenden.
Großwesir des Schahtums Futuna

Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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12

Montag, 5. Mai 2014, 00:10

Sie wünschen sich also einen RdN, der wieder Beschlüsse und Sanktionen erlassen könnte, die gegen andere gerichtet sind?

Die Bürgerplattform würde ich vllt. auch erstmal zurück stellen. Gerne aber können internationale Organisationen wie das Rote Kreuz dort Beobachter mit Rederecht sein.

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Montag, 5. Mai 2014, 08:30

Haben Sie überhaupt verstanden, was ich gerade gesagt habe?

Ich habe doch deutlich gemacht, dass das Schahtum Futuna internationale Organisationen als bürokratischen, tyrannischen Unsinn ablehnt.
Großwesir des Schahtums Futuna

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Montag, 5. Mai 2014, 16:21

Ich finde die Interventionen des Sidi Landerberg etwas irritierend und möchte mich dem Kollegen Rüdenberg anschließen. Wenn Futuna an so einer Organisation nicht partizipieren möchte ist das Futunas gutes Recht, ich verstehe aber nicht und sehe auch für meine kostbare Zeit nicht ein dann über den Sinn und Unsinn internationaler Organisationen zu diskutieren, ich danke aber für die klare Stellungnahme.

Das Medianische Imperium ist für:

-möglichst niederschwellig
-möglichst schlank
-möglichst multilateralem Aufbau
-das Prinzip: jedes CartA-Mitglied + Homepage und Forum ist Mitglied, wenn es möchte ist mir sympathisch.

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Montag, 5. Mai 2014, 17:56

Ich muss sagen, dass ich den Vorschlag aus Anturien begrüße. Man könnte hier schnell zu einem annehmbaren Ergebnis kommen und die Ausarbeitung der Geschäftsordnung dann an die Organisation selbst delegieren.

Sind Sie sicher das Sie jetzt nicht die Vorschläge Anturiens und Bergens verwechselt haben?

Ausnahmsweise bin ich auch mal dafür in diesem Rahmen jetzt Stimmen die schlicht keinen RdN wollen zu ignorieren. Es ist gut und richtig wenn Staaten sagen das Sie kein Interesse haben, das ist auch eine wichtige Information, darüberhinaus halte ich es jetzt aber für Zeitverschwendung daraus einzugehen.
Vielmehr würde ein gut funktionierender RdN das beste Überzeugungsmittel sein um solche Staaten davon zu überzeugen.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien