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181

Dienstag, 8. September 2020, 00:12

Die @Hejmdal: wird darauf hingewiesen, dass auf Staatsebene keine Ausnahme von der 5%-Hürde besteht und eine Nachnominierung in jedem Falle ausgeschlossen ist.
Die @Bergische Front: erhält die Mitteilung, dass ihre Liste wahrscheinlich zurückzuweisen sei, weil ihre Mitglieder als gemäß § 3 Absatz 3 des Staatskrisenbewältigungsgesetz 2020 wegen Unterstützung des Eulensteinismus auszuschließen sein.
Die @NÖPB: wird darum gebeten, einen Nachweis hinsichtlich des Parteisitzes zum Stichtag 07. Juli 2018 zu erbringen.

182

Dienstag, 8. September 2020, 01:05

Man bittet um die Textstelle die das mit der Fünfprozenthürde kundtut.

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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183

Dienstag, 8. September 2020, 01:09

Bekundet dies nicht zu können, verweist jedoch darauf, dass man in Noranda verfolgt wurde/wird und dort per 24. Juli 2018 verboten wurde.
(National ökologische Partei Bergens)

184

Dienstag, 8. September 2020, 01:41

Mit Hinweis auf die Sonderbestimmung des § 3 Abs. 5 Gesetz | Staatskrisenbewältigungsgesetz 2020 kann man gegenüber der Hejmdal klarstellen, dass momentan die Sperrklausel auf sie keine Anwendung findet, da sie sich satzungsmäßig zur Vertretung von Minderheiteninteressen verpflichtet habe. Eine Möglichkeit zur Nachnominierung nach Listenschluss ergebe sich daraus aber keinesfalls.

185

Dienstag, 8. September 2020, 10:19







Die Staatswahlkommission
Am Rußhof 33

1240 Freie Stadt Bergen



Wentdorfer Haus
Sitz der Bergischen Front

Bergen-Stadt


239. Wahl des Senates der Republik Bergen


Protest



Wir protestieren, nur weil ein gewissener Herr Dr. Eulenstein einst Mitglied bei uns war, heißt das nicht das wir alle Anhänger des Mannes sind.
Uns auszuschließen hieße a im Sinne ses Diktators Wilhelm Stroh weiter zu wurschteln und b die konservativen Wähler von der Wahlurne fernhalten.
Es scheint als beabsichtigen Sie das durch Diktator W. Stroh installte und derzeit an der Macht befindliche kommunistische Regieme zu festigen?
Wir wussten genau warum wir gegen das unselige Gesetzt des Dktators W. Stroh protestierten.
Was bitte soll den Eulensteininsmus überhaupt sein, wahrscheinlich dasselbe wie Strohismus! warum wird dasnn die eigentlich die UBK nicht auch ausgeschlossen? Schließlich ging Diktator Stroh aus ihr gervor? Ist etwa der eine Diktator , hier stroh, besser als der andere, hier Eulenstein?
Wenn es so sei messen Sie mit zweierlei Maß und erweisen sich als nicht neutral.

Wir fordern Sie in aller Höflichkeit auf Ihre Entscheidung zu überdenken.

Graf Wallenau
Parteivorsitzender

186

Dienstag, 8. September 2020, 23:19

Man behandelt den "Protest" mit der Erwiderung in Richtung @Bergische Front:, dass es keinerlei Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der UBK gebe, wohingegen die vom Gesetzgeber mit dem vorgenannten Gesetz lediglich die gesetzliche Vermutung der Verfassungsfeindlichkeit von Eulenstein-Anhängern geschaffen habe, die auf die BF wegen ihrer Verbindungen und Verflechtungen mit Eulenstein zutreffe. Die Partei könne dieser Vermutung selbstverständlich durch beweiskräftigen Gegenvortrag entgegentreten, die bloße Diffamierung anderer Parteien oder Personen sei dahingehend aber absolut ungeeignet und hätte in einem förmlichen Verfahren mangels Stichhaltigkeit als unbegründet zurückgewiesen werden müssen.

187

Donnerstag, 10. September 2020, 10:47







Die Staatswahlkommission
Am Rußhof 33

1240 Freie Stadt Bergen



Wentdorfer Haus
Sitz der Bergischen Front

Bergen-Stadt

239. Wahl des Senates der Republik Bergen



Auf eine blosse Vermutung hin schließen Sie uns aus?
Wir haben Dr. Eulenstein seinerzeit aus der Partei ausgeschlossen und Fraf wallenau zum Parteichef gewählt.
Der Herr Graf war es der allens was an Eulenstein erinntere azsmerzte und als Dann werden wir nicht mehr zugelassen.
man will also tatsächlich viele bürger von der wahl fernhalten, Bürger die uns wählen.
Wir werden fegebenenfalls juristische schritte zur Wahlzulassung durchführen.

Für die Richtigkeit
Dr. Clementine Sauer
Rechtsberaterin der BF

188

Sonntag, 13. September 2020, 20:41

Neben einer Handvoll kleiner Listen, die nicht ernsthaft auf den Einzug in den Senat hoffen können, werden durch die Wahlkommission die Listen von UBK, SLP, Heijmdal und KPB ohne Weiteres zugelassen.
Hinsichtlich der Zulassung der NÖPB wird ausgeführt, dass der Vortrag hinsichtlich der Verfolgung durch Verweis auf das dort ergangene Verbot allenfalls gerade noch den Substantiierungsanforderungen entsprechen könne, nachdem wesentliche Verbindungen zwischen der norandischen Sektion der NÖPB und den Sezessionisten erkennbar seien. Vor dem Hintergrund der scheinbar unbelasteten Kandidaten wird die Liste dennoch zugelassen.
Hinsichtlich der Zulassung der BF wird ausgeführt, dass die mit der als "Einspruch" bezeichneten Stellungnahme zum rechtlichen Hinweis vom 08. September im wesentlichen nicht geeignet sind, die vorläufige Einschätzung zu entkräften. Für einen Ausschluss der UBK von den Wahlen fehle es im Gegensatz zur BF schon an einer rechtlichen Grundlage, die mit § 3 Abs. 3 Gesetz | Staatskrisenbewältigungsgesetz 2020 vergleichbar sei. Soweit die Bildung einer Analogie denkbar wäre, fehle es neben tatsächlichen Anhaltspunkten für Verfassungsfeindlichkeit jedenfalls an der Eignung zur Herbeiführung der angestrebten Rechtsfolge: Soweit auch die UBK ausgeschlossen worden wäre, hätte sich der Status der BF nicht verändert.
Hinsichtlich der behaupteten Unbedenklichkeit müsse dem Listenkandidaten von Wallenau ein weitreichendes Engagement für die BF bereits während der eulensteinistischen Periode der Partei zu last gelegt werden. Dem sei die BF in der Sache nicht über die bloße Behauptung des Gegenteils entgegengetreten. Die Liste könne daher nicht zugelassen werden.

189

Mittwoch, 16. September 2020, 11:06

Vom bergischen Gerichtshof kommend setzt sich die Demonstration gegegen das staatswahlgesetz und die Bichtzulassung der BF hier fort.

Beruf: Ingenieur und Unternehmer

Wohnort: Bergen

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190

Samstag, 31. Oktober 2020, 09:56

Kandidatur


Die Staatswahlkommission
Am Rußhof 33
1240 Freie Stadt Bergen
Waldemar Wilhelm Wenzel von LaurinBergen
( Zentrum/Wallenfels) Villa Wenzel
Alois Wenzel von Laurin Platz 1
Präsidentschaftswahl
Meine Damen und Herren hiermit kündige ich meine Kandidatur zur Präsidentschaftswahl an.
Ich bin ein unabhängiger Kandidat und gehöre keiner Partei an.
Im Sinne des Staatswahlgesetzes bin ich nicht vorbelastet.
Kurz zu meiner Person, ich wurde am 06.06.1974 in Bergen geboren, bin Valsantisch-Katholisch. Ich bin verheiratet.
Ich bin den CEO der Bergen-Chemie.
Mit freundlichem Gruß
Wenzel von Laurin
Waldemar Wilhelm Wenzel von Laurin
CEO Bergen Chemical

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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191

Mittwoch, 4. November 2020, 23:05

Nachdem Sie es sich nicht leicht mit der Entscheidung gemacht hatte, reichte schließlich auch Katharina Roding die vollständigen Unterlagen zu ihrer Kandidatur ein.
STAATSPRÄSIDENTIN (seit 11/2020)
JURISTIN

STAATSKANZLERIN a.D. (2015)



192

Montag, 9. November 2020, 00:30

Es werden die Kandidaten Wenzel von Laurin und Roding zur Wahl zugelassen.