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Bei Nachfragen seitens des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft, sollten Sie nur in Abstimmung mit mir antworten.
RA Björn Kortmann
Ich würde lieber die eigene Rede selbst formulieren und präsentieren. Grundabsprachen gibt es ja und wird es noch geben, und da möchte ich lieber frei und authentisch meine Sichtweise präsentieren.
In Ordnung. Aber vermeiden Sie es tunlichst offene Formulierungen wie in ihrer Anweisung zu verwenden. Sagen Sie klipp und klar: Ich wollte einzig und allein, dass die Beamten auf Ihre Eigensicherung achten.
RA Björn Kortmann
Wir müssen auch überlegen, ob und welche Zeugen wir laden lassen möchten. Gibt es Regierungsmitarbeiter, die für uns günstige Angaben machen könnten?
RA Björn Kortmann
Mein damaliger Kanzleramtsminister Stephan Ruppersberger fällt mir ein, und meine damalige Sekretärin im Staatskanzleramt Franca Molière, und meine PR-Beraterin Juliane Kress.
Mit diesen Personen haben Sie sich damals ausgetauscht? Haben Sie deren Kontaktdaten?
RA Björn Kortmann
Ja, das sind alles Personen, die ich schon lange kenne und denen ich vertraue und die auch wissen, wie all das für mich war.
Können Sie mir bitte deren Kontaktdaten geben?
RA Björn Kortmann
Ich schicke sie Ihnen per E-Mail.
Wunderbar. Bevor ich Beweisanträge zur Vernehmung der Zeugen stelle, würde ich nämlich gerne sicher gehen, dass sie auch wirklich zu unseren Gunsten aussagen.
RA Björn Kortmann
Noch ein paar andere Punkte: Ich konnte erwirken, dass es es keinen Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren geben wird. Allerdings ist es möglich, dass einige SIS-Beamte nur verkleidet und unter Tarnnahmen aussagen werden. Dieses Ergebnis sollte sehr in unserem Sinne sein.
Ich werde ferner abwarten, welche Zeugen die Staatsanwaltschaft lädt. Sollte sie es nicht selbst tun, würde ich die Vernehmung sämtlicher an dem Einsatz beteiligter SIS-Beamter beantragen. Insbesondere ist merkwürdig, dass die Staatsanwaltschaft bisher keine Ermittlungen gegen den eigentlichen Todesschützen aufgenomen zu haben scheint.
RA Björn Kortmann
Die Todesschützen muss man richtigerweise sagen. Wahrscheinlich, weil das SIS an Informationen spart.
Was das angeht, freue ich mich ja auf die Hauptverhandlung. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht mal den Tathergang rekonstruieren kann, wird sie nur schwerlich ihre mittelbare Täterschaft begründen können.
RA Björn Kortmann