Nun, dass sind aber in erster Linie Mutmaßungen. Die einzigen Beweise sind ein Zeitungsartikel ohne Quelle und eine ganz vage Aussage von Herrn Blumbach, das würde derzeit nicht mal für eine Anklage reichen.
Haben Sie schon die Einsatzprotokolle durchgesehen oder mit den eingesetzten Beamten gesprochen? Wenn Sie es Blumbach zurechnen wollen, dann brauchen sie eine Verknüpfung. Das Polizeirecht sieht nun mal einen finalen Rettungsschutz in Notfällen vor, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, und wenn alle bestätigen, dass ein solcher Notfall vorlag, wird es wohl kaum eine Möglichkeit für eine Verurteilung geben.
Die Beweislage ist hier eindeutig zu schwach, als das ich hier etwas tun könnte.